Darf der Vermieter überhaupt eine Kaution verlangen, wenn sich die Wohnung in einem renovierungsbedürftigen Zustand befindet?
Hallo zusammen,
mal angenommen man stellt an dem Besichtigungstermin fest, dass die Wohnung renovierungsbedürftig ist und die Türen gemacht werden müssen. Darf der Vermieter dann trotzdem eine Kaution verlangen oder müsste er die Wohnung erst renovieren, bevor er eine Kaution verlangen darf? Falls eine Kaution genommen wird, ohne die Wohnung renoviert zu haben, könnte der Vermieter beim Auszug sagen, dass ich die Wohnung in dem Zustand verlassen habe. Hat da jemand Ahnung, wie es abläuft? LG
5 Antworten
Du kannst beispielsweise nach 'Wohnungsübergabeprotokoll' googelen.
Da findest du auch weitere Tipps, beispielsweise auf der Seite von Immowelt, aber auch auf vielen anderen:
https://ratgeber.immowelt.de/a/wohnungsuebergabeprotokoll-leitfaden-fuer-mieter-und-vermieter.html
- sorry, jetzt habe ich nochmal kommentiert; falscher Knopf. aber das bleibt jetzt so...
Selbstverständlich darf er eine Kaution verlangen. Die ist ja auch dafür da, von dir verursachte Schäden oder Mietrückstände auszugleichen.
Schau im Mietvertrag nach, ob die Wohnung als renoviert übergeben wurde und lasse dir schriftlich den tatsächlichen Zustand bestätigen, falls es zum Mietvertrag kommt.
Dafür macht man ein Übergabeprotokoll in dem man die bestehenden Schäden auflistet und ggf. auch Fotos anhängt. Das wird vom Mieter und Vermieter unterschrieben, damit genau dokumentiert ist, was vorher schon kaputt war.
Klar darf er das. Theoretisch könntest du ja noch mehr kaputt machen, dafür musst du dann auch zahlen. Damit du nicht für bereits bestehende Schäden zahlen musst, sollten diese in einem "Wohnungsübergabeprotokoll" (o.ä.) protokolliert werden.
Ja darf er Kaution auch für nicht renovierte Wohnungen nehmen. du darfst die Wohnung aber dann auch wieder unrenoviert zurückgeben.
wenn Du meinst, Du müsstest keine Kaution zahlen, dann bekommst Du einfach die Wohnung nicht
Wenn ich allerdings nach 2 Jahren wegziehen sollte, könnte der Vermieter ja sagen, dass ich die Schäden in der Wohnung hinterlassen habe, obwohl sie vorher da waren, so dass er dann meine Kautiom behält. LG