Muss ich Radfahrer um den Kreisverkehr beachten?
Moin,
wollte mal fragen, ob ich bei Kreisverkehren, wie bspw. in dem abgebildeten, den Radfahrern Vorfahrt gewähren muss. Speziell beim Rausfahren bin ich mir da unsicher, schließlich müsste ich dafür ja in dem Kreisverkehr stehen bleiben, was ja unzulässig ist.
5 Antworten
Stelle es dir einfach wie eine normale Straße vor, die eine Linkskurve macht. Es ist die gleiche Regel: Wenn zwei Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt sind, muss der warten, der die Spur des anderen kreuzt.
Verkehrsbedingtes Stehenbleiben im Kreisverkehr ist natürlich nicht zulässig. Ein solches Verbot würde dich ja verpflichten, jemandem hinten rein zu fahren, der gerade nicht weiter kommt.
Wenn der Radweg an der Abzweigung, wie in deinem Bild, weiter geht musst du die Radfahrer natürlich passieren lassen. Schulterblick nicht vergessen.
Wo steht geschrieben das man im Kreisverkehr nicht anhalten darf ?
Ja und ? Was ist wenn ein Radfahrer kreuzt ? Ist das nicht verkehrsbedingt ?Wäre mir neu.
Ist natürlich verkehrsbedingt, aber eben kein halten im juristischen Sinn, sondern warten
Ja, gerade beim Rausfahren musst du querende Fußgänger und Radfahrer durchlassen. Beim verlassen des Kreisverkehres biegst du quasi abb und beim Abbiegen musst du diesen immer Vorrang gewehren.
Speziell beim Rausfahren bin ich mir da unsicher, schließlich müsste ich dafür ja in dem Kreisverkehr stehen bleiben, was ja unzulässig ist.
Wie kommst du denn auf das schmale Brett? Dürfen wir jetzt alle einfach umfahren anstatt durchzulassen? Natürlich mußt du die Vorfahrt berücksichtigen.
Seit wann ist stehenbleiben im Kreisverkehr unzulässig?
Natürlich hast du beim abbiegen Radfahrer und auch Fußgänger durchzulassen.
Halten und parken ist im Kreisverkehr tatsächlich verboten. Nur verkehrsbedingtes warten ist erlaubt