Wer hat Vorfahrt im mehrspurigen Kreisverkehr?
Nehmen wir an, dass die zwei Fahrzeuge an der gleichen Ausfahrt den Kreisverkehr verlassen (oder blau verlässt den Kreisverkehr an der vierten Ausfahrt).
Wer hat dann Vorfahrt?
8 Antworten
Die Kreisbahn gilt als eigene Fahrbahn (vergleichbar mit einer Einbahnstraße) von welcher mehrere Einmündungen abgehen. Wenn der Kreisverkehr zwei Spuren hat, gelten die entsprechenden Regelungen für nebeneinander verlaufende Fahrstreifen.
In diesem Fall § 7 Absatz 5 StVO:
In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Das ist ähnlich zu betrachten, wie wenn du auf einer Vorfahrtstraße mit zwei Fahrstreifen fährst und von der linken Spur nach rechts abbiegen willst. Hier darfst du auch erst rüber fahren, wenn auf der rechten Spur niemand fährt.
Es gibt in der StVO hierzu keine Sonderregeln für Kreisverkehre.
Somit muss derjenige warten, der die Spur wechseln möchte. Blau hat Vorfahrt.
Üblicherweise ist durch zusätzliche Schilder oder Pfeiler auf der Fahrbahn gerrgelt, von welcher Spur des Kreisels aus abgebogen werden darf.
aus meiner Sicht ist es absurd, dass man im Kreisverkehr in der Aussenspur 270° oder 360° herumfahren darf, weil es dann spätestens an der 2. Ausfahrt mit dem Verkehr aus der Innenspur krachen könnte.
Das hat z.B. der Englische Highway Code logischer und sicherer gelöst: spiegelverkehrt würde es bedeuten, dass die Aussenspur jeweils nur für die erste und zweite Ausfahrt genutzt werden darf, die Innenspur nur für die zweite und dritte Ausfahrt (oder auch bei 360°, also wieder zurück).
Sollte man auch hier so handhaben. Alles andere ist Blödsinn und wer die Zweite von innen nehmen will, muss eben aufpassen.
Blau darf rechts nicht überholen
Erstens brauche ich das nicht zu erkennen, da das im Kreisverkehr eh nicht gilt und zweitens sind fast alle KV innerorts.
Schön für Dich und trotzdem darf man da auf der äußeren Spur schneller als auf der inneren fahren, ohne dass das als Rechtsüberholen gilt. 😑
Nein. Denn im Kreisverkehr ist generell überholen verboten
Quelle? Im KV gibt es kein Überholen. Ich liebe solche Typen, die vom Tuten und Blasen keinen Schimmer haben und einem dann auf der Straße noch erziehen wollen…
https://www.bussgeldkatalog.org/kreisverkehr/
Hmmm, welcher Tatbestand da wohl fehlt?!
Hör auf mit dem Quatsch. Du bist in der Beweislast und hast nichts zu bieten, weil Du schlichtweg im Unrecht bist.
Dann lies dir halt mal die Anlage 2 StVO durch. Da stehts
Lies ihn durch. Da stehts mit entsprechendem Paragraphen
Die Du falsch verstanden hast. Lass es, es hat keinen Zweck mit Dir.
Nach Deiner Auslegung von Paragraf 2 wären mehrspurige Straßen wohl komplett überflüssig?! 🤡
Her mit dem Link. 🐂💩
Du ziehst Dir doch was aus dem Hintern. Oder fehlinterpretierst etwas.
Das kannst du doch wirklich leicht googeln stvo anlage 2
Du vielleicht. Es erscheint nur eine Anlage 2 zu Paragraf 41, die absolut nichts mit dem Thema zu tun hat.
Innerorts darf man nach StVO §7 Abs. (3) ganz klar innerort überholen.
Dazu kannst du alles hier nachlesen - auch zweispuriger KV
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/kreisverkehr/
Darf er innerorts sehr wohl und das ist kompletter 🐂💩