Handyverkauf Privat - muss ich ihn das Geld zurückgeben?

4 Antworten

Zuallererst: Privatverkäufer schließen die Gewährleistung aus, NICHT die Garantie.., Garantie gibt wenn, eh nur der Hersteller.

Zu deiner Frage: wenn der Artikel nicht so ist, wie von dir angegeben, musst du den Artikel zurücknehmen.
..bei ebay Kleinanzeigen ist es aber eh üblich, Abholung und Zahlung vor Ort.., dort kann / sollte überprüft werden, ob der Artikel in Ordnung ist.
- wenn alles in Ordnung war, musst du den Kauf nachträglich dann nicht rückgängig machen, sollte später etwas bemängelt werden.


allesklaf 
Fragesteller
 30.12.2016, 14:00

Das Handy hatte paar Kratzer sie hat es sich angeschaut und gekauft! Ich habe das handy nicht bei mir zuhause verkauft ich habe es bei einem Spielplatz verkauft kann sie was machen sie hat meine Adresse nicht und sie kennt mich nicht

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Mojoi  30.12.2016, 14:03
@allesklaf

Gut, dann bist du aus dem Schneider.

Ein offener Mangel - um diesen handelt es sich augenscheinlich - muss der Käufer unverzüglich nach Feststellung reklamieren. In diesem speziellen Falle also direkt beim Kauf.

Wird das unterlassen, wird unterstellt, dass der offene Mangel bei Übergabe noch nicht vorhanden war oder aber vom Käufer als unerheblich akzeptiert wurde.

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X3030  30.12.2016, 14:09

Spielplätze sind zwar nicht üblich.., aber ist ja eure Sache.. - wenn sie sich den Artikel angeschaut, vor Ort nichts zu bemängeln hatte und dir das Geld übergeben hat, ist alles ok. Prüfung und Übergabe vor Ort.., so funktioniert ebay Kleinanzeigen.

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Nein, alles gut so.
Ihr habt einen Vertrag abgeschlossen, dieser wurde erfüllt (beidseitige Willenserklärung/Zahlung/Übergabe der Ware). Wenn Du rechtswirksam Umtausch/Rückgabe/Sachmangelhaftung ausgeschlossen hast, dann bist Du auf der sicheren Seite.


allesklaf 
Fragesteller
 30.12.2016, 13:54

Wir haben keinen Vertrag abgeschlossen habe ihr gesagt das ich eine Rücknahme/Garantie mache

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Mojoi  30.12.2016, 13:56
@allesklaf

1. Ihr HABT einen Vertrag geschlossen. Im wesentlichen einen mündlichen. Bestandteil des Vertrages sind auch die Angaben, die du in der Ebay-Kleinanzeige gemacht hast.

2. Was denn nun, eine Rücknahme/Garantie gemacht oder keine?

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allesklaf 
Fragesteller
 30.12.2016, 13:58

Bei ebay Kleinanzeigen habe ich geschrieben: ''Ich gebe keine Garantie/Rücknahme, da ich als Privatperson verkaufe.''

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X3030  30.12.2016, 14:03

DU als Privatverkäufer gibst eh keine Garantie.., brauchst sie demzufolge auch nicht ausschließen. - Garantie und Gewährleistung sind NICHT dasselbe.!! Wenn du schon was verkaufst, dann informiere dich erst was zu machen / auszuschließen ist und was nicht..

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Wenn das Handy einen Mangel hat, der nicht in der Verkaufsanzeige angegeben war - oder den man aus der Beschreibung der Verkaufsanzeige hätte schließen können - dann muss der Verkäufer - privat oder nicht - tatsächlich die Rückabwicklung des Kaufvertrages dulden, wenn er den Mangel nicht anderweitig beseitigen kann.

Nun ist halt die Frage, WAS für ein Kratzer das ist (tief? Funktion beeinträchtigt) und wie du das Handy in der Anzeige beschrieben hast (Gebrauchsspuren sind z.B. regelmäßig kleine Kratzer).


allesklaf 
Fragesteller
 30.12.2016, 13:55

Habe ihr gesagt normale gebrauchtsspuren sie hat es sich angeschaut und hat es gekauft aber jetzt heult sie rum

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allesklaf 
Fragesteller
 30.12.2016, 14:01

Ganz normale gebrauchtsspuren paar Kratzer sie hat es sich angeschaut und gekauft

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Wenn man es auf den Bildern sehen kann, dann kann er es nicht zurückgeben. Die Bilder sind Bestandteil des Angebotes.

Hat er es sich abgeholt und dann angeschaut? Dann sowieso nicht. Wenn ich schon was abhole, gucke ich auch genau und dann kann er danach nicht ankommen, oh, da ist ja ein Riss. Den kann er ja auch einfach selbst verursacht haben.

Ich würde den Käufer ignorieren.