EBay Kleinanzeigen Käufer will Ware zurückgeben?
Hallo,
ich habe unwissentlich AirPods Pro welche noch verschweißt waren verkauft. Weil sie verschweißt waren, konnte ich den Inhalt selber nicht ansehen. Der Käufer meinte jetzt, dass sie Replikas sind.
Er meinte, dass er sie zurückgeben möchte. Muss ich sie zurücknehmen oder nicht? Habe in die Anzeige geschrieben, dass es keine Garantie oder Rücknahme gibt.
und was kann passieren wenn er das meldet?
6 Antworten
Wenn er nachweisen kann, dass das Replikas sind, dann musst du Nacherfüllen, sprich ein Originalprodukt liefern. Kannst du das nicht, dann kann der Käufer Schadensersatz verlangen.
Du hast Gewährleistung und Haftung nicht gültig ausgeschlossen. Informiere dich dazu im Internet, dmait du weißt, wie man das richtig formulieren muss, damit es gilt.
Ausschließen kannst du grobe Fahrlässigkeit da aber auch nicht, insofern hättest du in diesem falle wohl auch mit gültigem Ausschluss gehaftet.
Na ne is klar... Wer verkauft denn schon "unwissentlich" Fake-Produkte?
Du hast Garantie oder Rücknahme ausgeschlossen, dafür bist du bei einem Privatverkauf aber ohnehin nicht verpflichtet. Tatsache ist aber, dass du der Sachmangelhaftung unterliegst. Heißt wenn der Käufer nicht das bekommt, für das er bezahlt hat, bist du dafür haftbar. Wenn du ihm also echte iPods verkauft, aber ein Fake-Produkt zugeschickt hast, kommst du dem Kaufvertrag nicht nach und musst die korrekte Ware nachliefern. Solltest du nicht liefern können, musst du dem Käufer den Kaufbetrag zurück überweisen. Die absichtlich falsch gelieferte Ware darf der Käufer übrigens behalten. Zudem machst du dich beim Verkauf von Fake-Artikeln grundliegend strafbar, auch wenn der Käufer weiß, dass er einen gefälschten Artikel kauft. :)
Die absichtlich falsch gelieferte Ware darf der Käufer übrigens behalten.
Nur, wenn man sie nicht zurückfordert. Versand müsste man dann aber slebst zahlen.
Habe in die Anzeige geschrieben, dass es keine Garantie oder Rücknahme gibt.
Um eine Garantie auszuschließen musst du erstmal eine geben. Und wenn du eine gibst nur um sie auszuschließen kannst das ganze auch gleich sein lassen. Also weg mit dem Wort.
Rücknahme ist Teil der sekundären Gewährleistungsrechte, die kannst du gar nicht ausschließen. Also weg mit dem Wort.
Die Gewährleistung an sich kannst ausschließen, hast aber wohl nicht gemacht.
Wenn du den Widerrufs mit Rücknahme meinst, den gibt es beim Privatverkauf sowieso nicht. Wenn du die Gewährleistung damit meinst, musst das auch so benennen.
Ne Textvorlage findest in der eBay Hilfe.
ich habe unwissentlich AirPods Pro welche noch verschweißt waren verkauft. Weil sie verschweißt waren konnte ich den Inhalt selber nicht ansehen.
Was soll das heißen? Du findest irgendwo Air Pods rumliegen und verkaufst sie? Du musst doch wissen wo du sie her hast. Daraus kannst schließen ob sie Original sein müssen/sollten.
Ist auch erstmal egal was du wusstest. Du haftest dafür dass der Käufer bekommt was er von dir gekauft hat. Aus deiner Verkaufsanzeige ging wohl nicht hervor dass sie nicht Original sind, also schuldest dem Käufer Originale AirPods. Denn Kaufvertrag ist Kaufvertrag.
Muss ich sie zurücknehmen oder nicht.
Nee musst nicht zurück nehmen.
Nur Geld erstatten reicht auch.
Beim Privatverkauf müsste aber der Käufer nachweisen, dass die Fake Air Pods von dir verschickt wurden. Weiß ja nicht ob du es darauf ankommen lassen willst.
Er meinte, dass er sie zurückgeben möchte. Muss ich sie zurücknehmen oder nicht.
Ja musst Du.
Habe in die Anzeige geschrieben, dass es keine Garantie oder Rücknahme gibt.
Das Du das in die Anzeige geschrieben hast ist in dem Fall irrelevant.
Diese Klausel verhindert nur, das der Käufer ein "pauschales Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen" hat wie sonst bei Versandgeschäften.
Aber wenn die Ware nicht der Beschreibung entspricht (weil sie Fehler hat die nicht mit angegeben wurden oder eben nicht das ist was da steht, so wie hier in diesem Fall), dann hat er das Recht die Ware zurückzugeben und sein Geld zurück zu fordern.
Außerdem:
ich habe unwissentlich AirPods Pro welche noch verschweißt waren verkauft. Weil sie verschweißt waren konnte ich den Inhalt selber nicht ansehen.
(1) Du hast die "unwissentlich verkauft"? Glaube ich nicht.
(2) Du kennst doch die Quelle aus der Du die Teile gekauft hast. Also erzähle uns bitte nicht, das Du das "gar nicht wissen konntest" das sie nachgemacht waren.
Wenn Du sie bei Apple oder einem autorisierten Apple-Händler gekauft hättest, dann wären es keine gefälschten Produkte.
Du kannst die Gewährleistung und die Rückgabe wegen Nichtgefallens wirksam ausschließen, hier liegt aber eine fehlende zugesicherte Eigenschaft vor (kein Original), das berechtigt den Käufer sehr wohl zur Rückgabe.