Muss ein Geschäftsführer vollzeit arbeiten?
Muss ein Geschäftsführer vollzeit arbeiten oder darf er auch nur 8 Stunden pro Woche arbeiten, wenn die Gesellschafter einverstanden sind?
10 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/GS2000/1444744779_nmmslarge.jpg?v=1444744779000)
Der GF ist zu vollem Einsatz seiner Kraft für das Geschäft verpflichtet. Insofern steht das in krassem Widerspruch zu og. Einverständnis-.
Sollten in bestimmten Zeiten weniger Arbeit anfallen sind auch weniger Einsatz möglich.
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Das kommt immer auf die Situation an.
Umfang des Unternehmens, Struktur des Unternehmens usw.
Auch warum man einen Geschäftsführer beschäftigen sollten, wenn dieser eigentlich nicht benötigt wird.
Ob das alles durchs Tor geht, hängt am Ende auch von den beteiligten Institutionen ab, Finanzamt, Zoll, Berufsgenossenschaften, Krankenversicherungen etc.
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Dieses kann jedoch auch ein Mitarbeiter7Eigentümer sein mit 40 Stundenwoche und nicht jemand der einfach nur da ist, seinen Aufgaben mit 8 Stunden in der Woche in der Regel nicht nachkommen kann.
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Richtig - das heißt aber noch nicht, dass er 40 Stunden / Woche da sein muss.
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Typisch gilt für einen GF kein Arbeitszeitgesetz und diese typische Arbeitnehmerdenke in Stundenwochen ist daher hier nicht angebracht.
Er muss der Gesellschaft so lange zur Verfügung stehen, bis er seine vereinbarten Aufgaben erledigt hat. Ob das 1 Stunde pro Monat oder 18 Stunden pro Tag bedeutet, ist letztlich völlig unwichtig. Er ist nur den Gesellschaftern gegenüber verantwortlich.
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Ein Geschäftsführer hat einen Arbeitsvertrag und dort steht drin, wieviel seine wöchentliche Arbeitszeit beträgt.
Wie sich dann intern vielleicht anders geeinigt wird, das ist dann nochmal etwas anderes.
Ein Geschäftsführer ist aber in der Regel auch „nur“ ein Angestellter.
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Ein Geschäftsführer ist aber in der Regel auch „nur“ ein Angestellter.,
Nein, dem ist nicht so. Siehe dazu https://live.handelsblatt.com/wann-ist-ein-geschaeftsfuehrer-arbeitnehmer/
Sie sind eben in der Regel KEINE normalen Arbeitnehmer, wenn sie einen Dienstvertrag haben.
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Nein. Er kann sich aber niemals rausreden, dass er keine Zeit für wichtige Aufgaben hatte. Er trägt die Verantwortung für das Unternehmen. Die können die Gesellschafter ihm nicht abnehmen.
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Mich würde mal interessieren, wie groß so ein Betrieb sein soll, wenn acht Wochenstunden Arbeit für einen Geschäftsführer reichen.
Wir haben zwei Geschäftsführer und wenn ich mir anschaue, zu welchen Uhrzeiten sie noch Mails schicken und geschäftlich unterwegs sind, haben beide geschätzt zwischen 50 und 60 Wochenstunden.
Ohne so viel Einsatz, wäre unser Unternehmen in den letzten Jahren bestimmt nicht so gewachsen.
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Wenn es ein Betrieb also eine GmbH ohne andere Angestellte ist sondern der Geschäftsführer alles alleine macht und es eine kleine firma ist
In einer Kapitalgesellschaft braucht es einen, der den Kopf hinhält. Ein GF muss dann existieren.