Kann der Geschäftsführer auch gleichzeitig Gesellschafter sein?

9 Antworten

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Das kommt auf die Rechtsform an. Ein Einzelunternehmen hat gesetzlich keinen Geschäftsführer. Der Unternehmer hat hier die Befugnisse zur Vertretung der Gesellschaft.

Bei einer Einmann GmbH ist der Gesellschafter auch Geschäftsführer, solange kein Fremdgeschäftsführer bestellt ist.


Frenchgirl709 
Beitragsersteller
 16.05.2022, 11:23

Naja, in meinem Fall handelt es sich um eine Holding, deren Geschäftsführer er ist (und ich VERMUTE, er ist auch gleichzeitig der alleinige Gesellschafter).

Welche Rechtsform hat denn eine Holding? Das ist ja eine Dachgesellschaft.

Ich mache hier sicher keine Rechtsberatung, aber möchte dazu etwas aus der Erfahrung beitragen: Natürlich kann der Gesellschafter auch Geschäftführer sein. Prinzipiell gibt es die Gewaltenteilung in der politischen Gesellschaft, und das ist auch gut so. In der Wirtschaft gibt es keine Gewaltenteilung, und das ist auch gut so.

Prinzipiell kann eine natürliche oder juristische Person alle Organe in einem Unternehmen wahrnehmen, es sei denn, die Satzung der Gesellschaft verbietet das.

Noch einmal anders erklärt: Faktisch ist der Geschäftsführer Treuhänder für die juristische Person GmbH. Wer diese Rolle übernimmt, ist dem GmbH-Recht egal, so lange der Treuhänder seinen Job macht.

Beispiel aus der Praxis: Eine AG funktioniert juristisch nicht wesentlich anders als eine GmbH. (Für den juristischen Laien wie mich ist die Aussage ausreichend.) Als Vorstand einer AG kann ich Aktien zeichnen. Das Gleiche gilt für einen Verein: In der Regel muss ich Mitglied im Verein sein, um Vorstand zu werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja, das ist möglich und auch nicht unüblich. Nach außen muss er als Geschäftsführer auftreten, als Gesellschafter allein hat er keine Vertretungsmacht.


Frenchgirl709 
Beitragsersteller
 16.05.2022, 10:33

Ach so. Danke.

Und was bedeutet der Begriff "Vertretungsmacht"?

MenschMitPlan  16.05.2022, 10:35
@Frenchgirl709

Jemand muss ja die Geschäfte führen bzw die Gesellschaft vertreten, die "Gesellschaft" an sich kann das ja nicht. Zur Vertretung (Verträge abschließen z.B.) ist der Geschäftsführer befugt.

Frenchgirl709 
Beitragsersteller
 16.05.2022, 11:01
@MenschMitPlan

Also kann der Gesellschafter die Gesellschaft nicht vertreten? D.h., die Befugnisse hat ausschließlich der Geschäftsführer? Und was macht dann der Gesellschafter die ganze Zeit? Geld ausgeben bzw. sein Geld gut investieren? ;-)

ja, das geht. Das machen viele so.