Kann der Geschäftsführer auch gleichzeitig Gesellschafter sein?
Hallo allerseits,
kann der Geschäftsführer auch gleichzeitig der Gesellschafter sein?
Es ist nämlich so, dass ich in einem großen Familienunternehmen anfange und der Geschäftsführer trägt den Nachnamen des Unternehmens. Ich habe mich noch nicht getraut nachzufragen, ob er auch der Gesellschafter ist. (Es könnte ja auch sein, dass er seine Anteile verkaufen musste, weil er falsch spekuliert hat und daher "nur" noch die Geschäftsführung übernimmt. Ich habe aber bisher in den Medien nichts darüber gelesen, dass er pleite gegangen wäre.... .
Danke für eure Antworten und viele Grüße
P.S.: Ich frage deshalb, weil sich mein zukünftiger Chef als Geschäftsführer vorgestellt hat beim ersten Gespräch.
9 Antworten
Das kommt auf die Rechtsform an. Ein Einzelunternehmen hat gesetzlich keinen Geschäftsführer. Der Unternehmer hat hier die Befugnisse zur Vertretung der Gesellschaft.
Bei einer Einmann GmbH ist der Gesellschafter auch Geschäftsführer, solange kein Fremdgeschäftsführer bestellt ist.
Meistens eine GmbH.
https://www.juhn.com/fachwissen/holdinggesellschaften-konzerne/holdinggesellschaft/
Ich mache hier sicher keine Rechtsberatung, aber möchte dazu etwas aus der Erfahrung beitragen: Natürlich kann der Gesellschafter auch Geschäftführer sein. Prinzipiell gibt es die Gewaltenteilung in der politischen Gesellschaft, und das ist auch gut so. In der Wirtschaft gibt es keine Gewaltenteilung, und das ist auch gut so.
Prinzipiell kann eine natürliche oder juristische Person alle Organe in einem Unternehmen wahrnehmen, es sei denn, die Satzung der Gesellschaft verbietet das.
Noch einmal anders erklärt: Faktisch ist der Geschäftsführer Treuhänder für die juristische Person GmbH. Wer diese Rolle übernimmt, ist dem GmbH-Recht egal, so lange der Treuhänder seinen Job macht.
Beispiel aus der Praxis: Eine AG funktioniert juristisch nicht wesentlich anders als eine GmbH. (Für den juristischen Laien wie mich ist die Aussage ausreichend.) Als Vorstand einer AG kann ich Aktien zeichnen. Das Gleiche gilt für einen Verein: In der Regel muss ich Mitglied im Verein sein, um Vorstand zu werden.
Ja, das ist möglich und auch nicht unüblich. Nach außen muss er als Geschäftsführer auftreten, als Gesellschafter allein hat er keine Vertretungsmacht.
Ach so. Danke.
Und was bedeutet der Begriff "Vertretungsmacht"?
Jemand muss ja die Geschäfte führen bzw die Gesellschaft vertreten, die "Gesellschaft" an sich kann das ja nicht. Zur Vertretung (Verträge abschließen z.B.) ist der Geschäftsführer befugt.
Also kann der Gesellschafter die Gesellschaft nicht vertreten? D.h., die Befugnisse hat ausschließlich der Geschäftsführer? Und was macht dann der Gesellschafter die ganze Zeit? Geld ausgeben bzw. sein Geld gut investieren? ;-)
Ist das eine GmbH? Das muss letzten Endes im Gesellschaftsvertrag alles geregelt werden.
Ja das geht. Das nennt sich
https://www.unternehmerportal.info/geschaeftsfuehrender-gesellschafter-gmbh/
Bei einem großen Familienunternehmen ist es aber ansonsten auch oft so, dass Familienmitglieder wichtige Aufgaben in der Gesellschaft erhalten, ohne selbst Gesellschafter zu sein.
ja, das geht. Das machen viele so.
Naja, in meinem Fall handelt es sich um eine Holding, deren Geschäftsführer er ist (und ich VERMUTE, er ist auch gleichzeitig der alleinige Gesellschafter).
Welche Rechtsform hat denn eine Holding? Das ist ja eine Dachgesellschaft.