Auszug mit 18 Jobcenter Droht mit Vollstreckung?

5 Antworten

Sobald eine Person volljährig wird, kann der Sozialleistungsträger Überzahlungen bei ihr zurückfordern, die in der Zeit vor Erreichen der Volljährigkeit entstanden sind.

Bei dem Schreiben wird es sich vermutlich um eine Anhörung handeln. Du hast hier die Möglichkeit, Deine Einkommensverhältnisse darzulegen. Eventuell ist derzeit gar keine Vollstreckung der Forderung möglich.

Wenn deine Eltern für dich als minderjähriges Kind Leistungen zu Unrecht bezogen haben, können diese ab Vollendung des 18 Lebensjahres vom Kind selber zurückgefordert werden.

Dabei ist entscheidend, was das Kind zu seinem 18 Geburtstag an Vermögen auf dem Konto oder Sparbuch hatte.

Hier geht es also um die Beschränkte Minderjährigenhaftung des Paragraf 1629 a BGB - diesen solltest Du dir einmal aus dem Internet suchen, durchlesen und wenn das auf dich zutreffen sollte, umgehend schriftlich Widerspruch einlegen.

Wenn Du zum 18 Geburtstag nachweislich nichts bzw.nicht viel hattest, dann musst Du ggf.nur etwas oder auch nichts zurückzahlen.

Solltest Du deiner Anwältin einmal sagen, kann sie auch noch etwas lernen, sollte eigentlich auch ein Anwalt wissen, der nicht auf Sozialrecht spezialisiert ist.

Geh' zu einem Fachanwalt für Sozialrecht.

Dem Anschein nach haben Deine Eltern zu viel ALG 2 für Dich bekommen. Aus welchem Grund auch immer.

Das wird natürlich nun von Dir zurückgefordert, da es Dir bewilligt wurde. Auch dann, wenn Du selbst nicht viel davon mitbekommen hast.

Mit "Brennpunkt" hat das nichts zu tun ... :)

Klingt ziemlich wirr.

Es wird leider nicht klar, was du warum wo zurückzahlen sollst. Gib das bitte mal genauer an, kannst ja das Schreiben anonymisiert hochladen, oder wende dich an ein entsprechende Beratungsstelle bzw. idealerweise einen Fachanwalt.


KaidGuru 
Beitragsersteller
 22.11.2021, 13:21

Es handelt sich um den H4 Satz den meine Eltern bekommen. Dort werden die Kinder mit hinein gerechnet. Jetzt wollen die aber von mir das Geld zurück was sie überzahlt haben obwohl ich keinen Penny davon gesehen habe^^

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OhMiaMiaJa  22.11.2021, 13:22
@KaidGuru

Wann wurde das gezahlt, nach deinem Auszug und trotz Abmeldung deinerseits?

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KaidGuru 
Beitragsersteller
 22.11.2021, 13:26
@OhMiaMiaJa

Am 03.04 habe ich mich abgemeldet. Was verlangt wird ist der April Mai wo "überzahlt" wurde. Auf ein Gespräch war die Dame vom Jobcenter weniger Begeistert deshalb wollte ich mir mal erst hier einen Rat einholen bevor ich mein Geld in einen RA reinklöppel

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Alwimueha  22.11.2021, 13:27
@KaidGuru

obwohl ich keinen Penny davon gesehen habe^^

Hast Du nicht gegessen, gewohnt und Kleidung getragen?

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KaidGuru 
Beitragsersteller
 22.11.2021, 13:30
@Alwimueha

Nein wohne schon seit Ende 2020 nicht mehr Dort. Habe aber gewartet mit meiner Abmeldung da ich keine Lust hatte noch Post vom Jugendamt zu bekommen warum ein 17j alleine wohnt ;)

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Alwimueha  22.11.2021, 13:32
@KaidGuru

Dann hast Du die Überzahlung aber schon selbst verschuldet. Der Umzug hätte dem Jobcenter mitgeteilt werden müssen.

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OhMiaMiaJa  22.11.2021, 13:32
@KaidGuru

Na dann ist die Sache ja klar - es wurden von dir in der Bedarfsgemeinschaft Leistungen bezogen, obwohl du nicht mehr Teil davon warst. Das muss zurückgezahlt werden. Musst du mit deinen Eltern klären, wie ihr das regelt, du schuldest dem Amt juristisch gesehen das Geld.

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Nein, da kannst du nichts machen. Das ist juristisch korrekt so.