Anwalt sagt keine mpu?

7 Antworten

Jetzt will ich wissen hat der Anwalt mich falsch beraten

Ich würde sagen "ja", aus dem einfachen Grund dass sich die meisten Anwälte einfach nicht mit MPU-Anordnungen befassen/auskennen.

Ob dir ein Einspruch vor Gericht genützt und somit die MPU-Aufforderung verhindert hätte, steht allerdings auf einem anderen Blatt...

Das war eine der bittersten Erfahrungen, die ich je in meinem Berufsleben gemacht habe, nämlich jemals eine Prognose abzugeben, ob eine MPU gemacht werden muss oder nicht. Diese Lektion habe ich gelernt.

Die muss der Anwalt auch noch lernen. Ob eine MPU angeordnet werden kann, lässt sich ohne genaue Kenntnisse der Sachlage gar nicht sagen, auch seitens der Behörde nicht. Da hat sich dein Anwalt arg weit aus dem Fenster gelehnt.

Dass du bei einer freiwilligen Abgabe des Führerscheins Kosten sparst, ist allerdings richtig, doch würde ich erst einmal das Ergebnis der MPU abwarten. Sollte sie negativ ausfallen, kannst du freiwillig verzichten. Willst du die MPU gar nicht erst machen, dann auch. Doch dann musst du sie zur Beantragung der Neuerteilung nachholen.

Daher mein Tipp: Mach sie jetzt!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig

...also damit, dass es günstiger ist, den Führerschein selbst abzugeben, bevor gerichtlich etwas erzwungen wird, dürfte er Recht haben. Was die MPU betrifft: Irren ist menschlich...und der Sachbearbeiter in der Zulassungsstelle wird sicher irgendwelche Punkte anführen können, die einen Widerspruch zwecklos machen, die dem Anwalt nicht bewusst waren.

obwohl die Rechtslage was anderes sagt

Die Rechtslage (§11 FeV) sagt:

(3) Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 1 und 2 angeordnet werden,
4. bei einem erheblichen Verstoß oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften

Du sagst:

Ich musste den Führerschein erneut abgeben

Also ein erheblicher Verstoß, wenn es ein Fahrverbot gab, zudem heißt "erneut abgeben" doch offenbar, dass auch noch wiederholte Verstöße vorliegen.

Hi, da liegt halt einiges im Ermessen der Führerscheinstelle.

Ich fürchte, ein Einspruch macht da wenig Sinn. Man bekommt ja nicht die Fahrerlaubnis entzogen, weil man mal ein bißchen zu schnell war, sondern weil man schwere Verstöße begangen hat.

Und wenn das wiederholt vorkommt, kann schon die Führerscheinstelle die Eignung zum Führen von KFZ des betroffenen prüfen lassen.