Anwalt sagt keine mpu?
Hallo Freunde,
Ich musste den Führerschein erneut abgeben hatte Anwalt eingeschaltet weil ich Angst hatte das ich eine mpu bekommen könnte er kannte meine akte und die Fälle ( alle Fälle seit meinem Führerschein) und er meinte zu mir das ich keine mpu bekommen würde und das ich den Führerschein einfach abgeben soll da ich mir zusätzlich Kosten sparen würde bevor die mir den entziehen er meinte gerichtlich is das auch unnötig da mir das fahrverbot egal war Hauptsache keine mpu .
So mein fahrverbot ist fast um gewesen und letzte Woche kriege ich aufeinmal ein Brief von der fahrzulassungs Behörde die meinen ich muss zur mpu
Ich hatte mein Anwalt gefragt er meinte zu mir das wir leider Pech hatten und er hat sogar gesagt obwohl die Rechtslage was anderes sagt haben die das ( fall bedingt ) so ents hieden das ich doch zur mpu muss .
Jetzt will ich wissen hat der Anwalt mich falsch beraten weil sonst wäre ich vor Gericht gegangen und hätte versucht da gegen anzufechten aber er meinte mit gutem Gewissen ich soll den Führerschein für 3 Monate einfach abgeben da passiert nichts ?
Ich hab ihn auch ein Haufen Geld bezahlt und er hat mir nicht geholfen ausser leere Versprechungen
Danke für die Rückmeldungen
7 Antworten
Jetzt will ich wissen hat der Anwalt mich falsch beraten
Ich würde sagen "ja", aus dem einfachen Grund dass sich die meisten Anwälte einfach nicht mit MPU-Anordnungen befassen/auskennen.
Ob dir ein Einspruch vor Gericht genützt und somit die MPU-Aufforderung verhindert hätte, steht allerdings auf einem anderen Blatt...
Das war eine der bittersten Erfahrungen, die ich je in meinem Berufsleben gemacht habe, nämlich jemals eine Prognose abzugeben, ob eine MPU gemacht werden muss oder nicht. Diese Lektion habe ich gelernt.
Die muss der Anwalt auch noch lernen. Ob eine MPU angeordnet werden kann, lässt sich ohne genaue Kenntnisse der Sachlage gar nicht sagen, auch seitens der Behörde nicht. Da hat sich dein Anwalt arg weit aus dem Fenster gelehnt.
Dass du bei einer freiwilligen Abgabe des Führerscheins Kosten sparst, ist allerdings richtig, doch würde ich erst einmal das Ergebnis der MPU abwarten. Sollte sie negativ ausfallen, kannst du freiwillig verzichten. Willst du die MPU gar nicht erst machen, dann auch. Doch dann musst du sie zur Beantragung der Neuerteilung nachholen.
Daher mein Tipp: Mach sie jetzt!
...also damit, dass es günstiger ist, den Führerschein selbst abzugeben, bevor gerichtlich etwas erzwungen wird, dürfte er Recht haben. Was die MPU betrifft: Irren ist menschlich...und der Sachbearbeiter in der Zulassungsstelle wird sicher irgendwelche Punkte anführen können, die einen Widerspruch zwecklos machen, die dem Anwalt nicht bewusst waren.
obwohl die Rechtslage was anderes sagt
Die Rechtslage (§11 FeV) sagt:
(3) Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 1 und 2 angeordnet werden,
4. bei einem erheblichen Verstoß oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften
Du sagst:
Ich musste den Führerschein erneut abgeben
Also ein erheblicher Verstoß, wenn es ein Fahrverbot gab, zudem heißt "erneut abgeben" doch offenbar, dass auch noch wiederholte Verstöße vorliegen.
Hi, da liegt halt einiges im Ermessen der Führerscheinstelle.
Ich fürchte, ein Einspruch macht da wenig Sinn. Man bekommt ja nicht die Fahrerlaubnis entzogen, weil man mal ein bißchen zu schnell war, sondern weil man schwere Verstöße begangen hat.
Und wenn das wiederholt vorkommt, kann schon die Führerscheinstelle die Eignung zum Führen von KFZ des betroffenen prüfen lassen.