MPU nach 17 Jahren?
So, ich muss nochmal meine Frage und mein Anliegen ausführlicher stellen:
Vor über 17Jahren wurde ich nach Jugendschutzgesetz wegen Trunkenheit am Steuer verurteilt. Ich bekam eine Geldstraf, Sozialstunden und den Führerschein entzogen.
Meine Strafe habe ich Abbezahlt, Abgearbeitet und Abgesessen.
Da für mich die MPU zu kostspielig war hab ich von Vorhinein die 15Jahre Verjährung bevorzugt.
In der Zwischenzeit habe ich mir nichts zu Schulden kommen lassen.
Vor drei Jahren habe ich den Fehler gemacht und den Antrag zu früh gestellt.
Es gibt ein Fragebogen mit Gesundheitsfragen. Darunter, ob ein Entzug stattgefunden hat. Dies war der Fall und ich wäre nie auf die Idee, dass dieser negativ ausgelegt wird. Habe ich alos Ja angekreuzt. Telefonisch wurde ich nach dem Arztbericht gefragt. Habe ich eingereicht. Um den Entzug 10 Tage zu gewähren wurde "Alkoholkrank" eingetragen, damit dies die Krankenkasse bewilligt. Ich habe seit dem Entzug nicht mehr getrunken!
Desweiteren sind diese Angaben freiwillig gewesen! Da mir daraufhin eine MPU angeordnet wurde, habe ich den Antrag zurück gezogen. Vor sechs Wochen habe ich diesen erneut gestellt und Freitag eine Antworten bekommen (diesmal habe ich den Gesundheitsbogen nicht ausgefüllt)
Die Sachbearbeiterin hat daraufhin die Unterlagen aus dem zurückgezogen Antrag hinzugezogen und mir dennoch eine MPU auferlegt, weil die Diagnose den Anschein erwirkt, dass ich nicht geeignet sein könnte!
Das war vor 15Jahren. Für das Vergehen habe ich gebüßt, die Strafe basierte auf Trunkenheit am Steuer. Seit dem Entzug bin ich trocken, habe zwei Kinder und erwarte kommendes Jahr das Dritte.
Wie kann es sein, dass mir aus der freiwilligen Angaben ein Strick gedreht wird obwohl ich seitdem nicht trinke? Ich stehe schlechter dar als jemand, der keinen Entzug gemacht hat.
Noch dazu habe ich die Angaben beim Neuantrag nicht eingereicht und die werden dennoch hinzugezogen?!
Das kann doch so nicht richtig sein?
Also bekommt jemand, der unter Alkohol gefahren ist und keinen Entzug gemacht hat, seinen Führerschein ohne MPU wieder und bei mir wird davon ausgegangen, dass ich Alkoholkrank für immer bin, aufgrund des Entzugs?
In dem Brief ist das Jahr falsch. Die Sachbearbeiterin hat 2023 für den Entzug angegeben. Dieser war aber vor über 15Jahren.
Die Anordnungen der MPU beläuft sich quasi aif das gleiche Vergehen, welcjes ich durch den Entzug in dem Griff bekommen habe. Aber das wird in keinster Weise positiv angesehen.
Zu welchem Zeitpunkt wurde die Alkoholkrankheit denn festgestellt und hast du das mit angegeben?
Ah, und welcher Teil war jetzt "ausführlicher" als beim ersten Mal?
Die wurde von behandelten Arzt im Arztbericht eingetragen. Das ist ICF 10.2...glaube ich. Das war kurz nach der Fahrt, ich meine ein Jahr später ca.
3 Antworten
Die eingereichten Gutachten bzw Gesundheitzeugnisse dürfen zwar grundsätzlich zehn Jahre lang gegen dich verwendet werden, müssen allerdings vor Ablauf dieser Frist vernichtet werden, wenn die zugrunde liegende Maßnahme zwischenzeitlich aus dem Fahreignungsregister gelöscht wurde.
§2 Abs 9 StVG:
(9) Die Registerauskünfte, Führungszeugnisse, Gutachten und Gesundheitszeugnisse dürfen nur zur Feststellung oder Überprüfung der Eignung oder Befähigung verwendet werden. Sie sind nach spätestens zehn Jahren zu vernichten, es sei denn, mit ihnen im Zusammenhang stehende Eintragungen im Fahreignungsregister oder im Zentralen Fahrerlaubnisregister sind nach den Bestimmungen für diese Register zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt zu tilgen oder zu löschen. In diesem Fall ist für die Vernichtung oder Löschung der frühere oder spätere Zeitpunkt maßgeblich. Die Zehnjahresfrist nach Satz 2 beginnt mit der rechts- oder bestandskräftigen Entscheidung oder mit der Rücknahme des Antrags durch den Antragsteller. Die Sätze 1 bis 4 gelten auch für entsprechende Unterlagen, die der Antragsteller nach Absatz 6 Satz 1 Nr. 2 beibringt. Anstelle einer Vernichtung der Unterlagen ist die Verarbeitung der darin enthaltenen Daten einzuschränken, wenn die Vernichtung wegen der besonderen Art der Führung der Akten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist.
Wenn sich Behörden immer an die Rechtslage halten würden, bräuchten wir keine Verwaltungsgerichte.
Du kannst zunächst versuchen, beim Leiter der Fahrerlaubnisbehörde vorzusprechen anstatt bei einem Sachbearbeiter. Wenn auch das nichts bringt, kannst du dich noch an den Datenschutzbeauftragten der Behörde wenden und darauf hinweisen, dass Unterlagen verwertet werden, die im Zusammenhang mit einer getilgten Entscheidung stehen und somit bereits hätten vernichtet werden müssen.
Vielen Dank! Ich habe den Bereichtsleiter kontaktiert und der sagte mir, dassaifgrukd des Entzugs und der Diagnose Alkoholabhängigkeit davon ausgegangen werden muss, dass ich weiterhin Alkoholabhängig bin.
Auch, wenn das bereits Jahre zurückliegt.
Das mit dem Datenschutbeauftragten werde ich machen! Habe ebenfalls schriftlich um Prüfung der Sachlage gebeten. Ebenfalls habe ich dort den Paragraphen mit der Tilgung und dem hinzuziehen beigefügt, da bisher keiner drauf eingegangen ist. 17 Jahre und dennoch MPU wegen Hilfe holen. Ich könnte mir heulen, dass ist so unfair!!! Doppelt bestraft...
Dann werde ich mir ncoh von meinem Arzt das Gegenteil attestieren lassen. Dem müssen die doch genauso viel Gewicht beimessen?! Aber erstmal an den Datenschutzbeauftragten!
Ein Attest von deinem Arzt hat wenig Aussagekraft, wenn es sich nicht um ein verkehrsmedizinisches Gutachten handelt.
Man könnte sich noch überlegen, ob man schriftlich die gesetzlich vorgeschriebene Vernichtung der Gesundheitszeugnisse fordert. Die Behörde müsste dann bei einer Ablehnung schriftlich begründen, warum und nach welcher Rechtsgrundlage sie den Vorgaben des StVG nicht nachkommt.
Spontaner Vorschlag:
SgDuH,
gemäß §2 Absatz 9 Satz 2 StVG sind Gutachten und Gesundheitszeugnisse nach spätestens zehn Jahren zu vernichten, sofern die im Zusammenhang stehenden Eintragungen nicht zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt zu tilgen sind.
Aus Ihrem Schreiben vom XX ist ersichtlich, dass das Gutachten/Gesundheitszeugnis vom XX entgegen der gesetzlichen Vorgaben nicht nach spätestens zehn Jahren (bzw zum Zeitpunkt der Tilgung der im Zusammenhang stehenden Entscheidung) vernichtet wurde.
Ich beantrage, sämtliche Unterlagen, die gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu vernichten sind, entweder zu vernichten, oder, wenn die Vernichtung wegen der besonderen Art der Führung der Akten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist, die Verarbeitung der Daten zu beschränken.
Im Falle der Ablehnung dieses Antrags bitte ich gemäß §37 VwVfG um einen inhaltlich hinreichend bestimmten, schriftlichen Bescheid.
Oha,vielen, vielen Dank!!! Das mache ich direkt!
Bezüglich Attest...die hängen sich ja auch an einer Stationären Diagnose von vor 14 Jahren fest
Laut §11 Abs 2 FeV ist bei Zweifeln an der Fahreignung mindestens ein ärztliches Gutachten erforderlich, welches von einem Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation stammen muss. Ein einfaches Attest, welches der Hausarzt mal eben in der Sprechstunde ausstellt, reicht somit nicht. Der Gesetzgeber will eine stundenlange, ausführliche Begutachtung.
Es ist im Grunde ähnlich, kann aber speziell auf einen bestimmten Bereich beschränkt werden. Wenn beispielsweise geklärt werden soll, ob jemand trotz Epilepsie oder einer körperlichen Behinderung noch fahren kann, wird ein fachärztliches Gutachten statt einer MPU angeordnet, da man den psychologischen Teil in dem Fall nicht braucht. Wenn sich dann noch Zweifel ergeben, kann anschließend trotzdem noch eine MPU angeordnet werden.
Oha, das trifft auf jeden Fall zu! Verjährung (also die 15Jahre) waren Mitte 2021.
Hallo,
Du hast da nun leider zwei massive Probleme:
Vor drei Jahren habe ich den Fehler gemacht und den Antrag zu früh gestellt.
Wenn Du diesen Antrag nicht rechtzeitig vor einem neuerlich rechtswirksamen Verwaltungsakt in seiner Ablehnung zurück gezogen hattest, so hattest Du damit Deinen "Counter" bereits verwirkt. Somit begann das Verwertungsverbot dieser alten Erstauflage nach dem neuerlichen VA erneut zu laufen.
Vor über 17Jahren wurde ich nach Jugendschutzgesetz wegen Trunkenheit am Steuer verurteilt.
Was damit nicht vor 2006 erstmals rechtskräftig geworden sein konnte. Plus 15 Jahre hättest Du Deinen ersten Antrag auf Wiedererteilung nicht vor Ende 2021 / Anfang 2022 stellen und bis zur endgültigrn Abschlußbescheidung durch die FSST laufen lassen dürfen.
Problem #2:
Dir wurde nach Deiner Verurteilung wegen einer TF durch eigene Initiative medizinisch im Nachgang eine Alkoholabhängigkeit diagnostiziert, was irgendwie auch noch in die Akten der FSST als neuerliche Erkenntnis gelangte.
Da reicht dann ein einfacher Entzug ohne umfangreiche Nachtherapierung leider nicht aus zur Sicherstellung einer gefestigten Problembehebung aus medizinisch einmal belegtem Suchtverhalten.
Wie kann es sein, dass mir aus der freiwilligen Angaben ein Strick gedreht wird obwohl ich seitdem nicht trinke? Ich stehe schlechter dar als jemand, der keinen Entzug gemacht hat.
Du hast der FSST die klaren Beweise einer damaligen Abhängigkeit quasi damals auf dem Silbertablett selbst geliefert. Sonst stünde da nichts von tatsächlich med. bescheinigter Alkoholabhängigkeit in Deiner FS-Akte.
Ab hier kann Dir in zeitlichen Verläufen des Tatsachenberufes seitens der FSST nun nach Akteneinsicht nur noch ein wirklich versierter Fachanwalt für Fahrerlaubnis- / und Verwaltungsrecht weiter helfen in entsprechenden Beratungen.
Da Du der FSST zwischenzeitlich selber Fakten an die Hand gabst...
Es gibt ein Fragebogen mit Gesundheitsfragen. Darunter, ob ein Entzug stattgefunden hat. Dies war der Fall und ich wäre nie auf die Idee, dass dieser negativ ausgelegt wird. Habe ich alos Ja angekreuzt. Telefonisch wurde ich nach dem Arztbericht gefragt. Habe ich eingereicht. Um den Entzug 10 Tage zu gewähren wurde "Alkoholkrank" eingetragen, damit dies die Krankenkasse bewilligt. Ich habe seit dem Entzug nicht mehr getrunken!
beruft die SB sich nun mal jetzt darauf
Die Sachbearbeiterin hat daraufhin die Unterlagen aus dem zurückgezogen Antrag hinzugezogen und mir dennoch eine MPU auferlegt, weil die Diagnose den Anschein erwirkt, dass ich nicht geeignet sein könnte!
Derren Beweise Du letztlich ja selber lieferstest laut dem Zitat darüber. Ohne Deine "Mithilfe" konnte die FSST nur Alkoholmissbrauch am Tattag hinreichend stichhaltig in Vermutung unterstellen, aber noch keine Abhängigkeit medizinisch tatsächlich beweisen.
Genau da liegt nun leider aber Dein Hase im Pfeffer zur Sachlage. Du gabst zwischenzeitlich freiwillig für Dich ungünstige Erkenntnisse und Diagnosen preis. 😞
Deshalb mal in Verbindung fachanwaltlicher Erstberatung um Akteneinsicht und fachliche Zusammenhangsauswertung bitten.
LG & viel Erfolg.
Du hast der FSST die klaren Beweise einer damaligen Abhängigkeit quasi damals auf dem Silbertablett selbst geliefert.
Spielt keine Rolle, diese dürfen nicht mehr verwertet werden, da die Tat aus dem FAER gelöscht wurde, §2 Abs 9 StVG.
Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort. Ja, da Han ich mir selbst ein Eigentor geschossen. Hab mir echt nichts dabei gedacht...
Der Amtrag wirde 2020 rechtzeitig zurück gezogenen. Ich Ärger mich, da ich damals bei Straßenverkehrsamt angerufen habe und gefragt hab, wann ich denn den Antrag machen kann, ohne MPU. Mir wurde gedacht, ich soll es einfsch versuchen...so kam eins zum anderen. Hätte ich einfach erst jetzt den Antrag gestellt wäre alles im grünen Bereich. Mich macht so wütend, dass mir die Angaben so dermaßen negativ ausgelegt wurden. Trotz der vielen Jahre.
Problem #2:
So wie ich es verstanden habe, wurde "damals" der Besuch in der Entzugsklinik nicht erwähnt und auch nicht aktenkundig. Sondern es wurde jetzt bei der Neubeantragung der Fahrerlaubnis genannt.
Wenn die Diagnose Alkoholabusus schon in 2006 "zugegeben" worden wäre, hätte sicher auch ein klischeehaft denkfauler Sachbearbeiter gemerkt, dass das mit einem Diagnosedatum von 2023 nicht hinhaut.
Dass ein Ablesefehler eines Sachbearbeiters nicht dazu führen darf, dass ein Fall, der eigentlich >15 Jahre alt ist, als nagelneuer Fall geführt wird, sollte selbstverständlich sein.
Wenn Du diesen Antrag nicht rechtzeitig vor einem neuerlich rechtswirksamen Verwaltungsakt in seiner Ablehnung zurück gezogen hattest, so hattest Du damit Deinen "Counter" bereits verwirkt. Somit begann das Verwertungsverbot dieser alten Erstauflage nach dem neuerlichen VA erneut zu laufen.
Das musst du mir bitte erklären.
Ich hatte es so verstanden, dass die "Verjährungsfrist" von 15 Jahren dadurch zustande kommt, dass die Tilgungsfrist für Eintragungen max. 10 Jahre beträgt und max. 5 Jahre nach Rechtskraft der Maßnahme beginnt.
Was davon ändert sich, wenn zwischendurch mal ein Antrag gestellt wird, der abgelehnt wird? Es sind doch trotzdem 5 Jahre bis zum Beginn der Tilgungsfrist und seither soundsoviele Jahre abgelaufen?
Ich hatte es so verstanden, dass die "Verjährungsfrist" von 15 Jahren dadurch zustande kommt, dass die Tilgungsfrist für Eintragungen max. 10 Jahre beträgt und max. 5 Jahre nach Rechtskraft der Maßnahme beginnt.
Laienhaft meinerseits erklärt damit, dass die FSST aus den damaligen Tatumständen nach Rechtswirksamkeit des Urteils und ihrer eigenen "Unterstellungen" zwischenzeitlich an keinerlei freiwillig gegebene Infos bzgl. tatsächlich vorliegender Sucht rechtsverwertbar gelangen konnte. In 90% der sonst vorliegenden (Durchnitts-) Fälle kann die FSST sonst ja nur erst mal einen akuten Missbrauch zum Tatzeitpunkt hinreichend begründen als Vorwand für eine MPU-Anordnung.
Was davon ändert sich, wenn zwischendurch mal ein Antrag gestellt wird, der abgelehnt wird? Es sind doch trotzdem 5 Jahre bis zum Beginn der Tilgungsfrist und seither soundsoviele Jahre abgelaufen?
Das ist soweit ja durchaus richtig mit den max. 5 Jahren Anlaufhemmung bis zum Beginn der " Tilgungsfrist " bzg. der Verwertbarkeiten bereits eingetragener Verwaltungsentscheidungen.
Aber nur, wenn man der FSST zwischenzeitlich nicht (freiwillig) neue und noch schwerwiegendere Fakten einer potenziellen Nichteignung z.B. durch eine medizinisch klar belegte Suchterkrankung statt vorher nur ausreichend begründbarer "Missbrauchsunterstellung" anhand der damaligen BAK-Werte aus dem damaligen Hauptverfahren zur ursprünglichen TF liefert.
Ich maße mir freilich hier auch nicht an, es im Sinne von TE's Einzelfall als Laie wirklich rechtssicher beurteilen zu können, denn eine mögliche Vorgehensmöglichkeit gegen Verwaltungsentscheidungen birgt ggf. ein sehr hohes Prozesskostenrisiko in dieser Fragestellung mit ggf. zweifelhaften Erfolgsaussichten.
Daher halt meine Empfehlung der Abklärung mit einem Fachanwalt für Fahrerlaubnis- / und Verwaltungsrecht gegenüber TE in diesem speziellen Fall.
Ich hatte 2020 den Entug angegeben, vor sechs Wochen nicht. Die Sachbearbeiterin hat einfach die Informationen aus dem zurückgezogen Antrag genommen. Der Antrag wurde fristgerecht zurückgezogen, es gibt/gab keine neue Fristverlängerung.
Wie gesagt, ich bin hier raus und empfehle Dir einen fachlich versierten Anwlt zur Klärung Deiner individuellen Story.
Nach Wunsch und Mund werde ich Dir jedenfalls NICHT reden können, wollen & dürfen.
Gütt Goann
Das ist auch nicht mein Anliegen... Der erwähnte §2 Abs 9 StVG macht mir allerdings Hoffnung. Leben und Leben lassen und nach 17 Jahren kann man sich tatsächlich ändern.
Viel Glück in der Gegenwehr der Uneignungsprognose von Laie zu Laie..
Du wirst uns das Ergebnis Deiner fachanwaltlichen Beratung zu Deiner Frage ohnehin nie mitteilen...😎
Halte ich für ein Gerücht. morgen habe ich Akteneinsicht beim Straßenverkehrsamt und danach wird der Anwalt aufgesucht. Ich werde berichten ✌️
In dem Brief ist das Jahr falsch. Die Sachbearbeiterin hat 2023 für den Entzug angegeben. Dieser war aber vor über 15Jahren.
Eben das habe ich vermutet, das würde nämlich die ganze Sache erklären dass hier ein falsches Datum abgelesen und berücksichtigt wurde. Genau darauf würde ich jetzt erstmal hinweisen.
Das mache ich morgen direkt telefonisch, aber ich bezweifel, dass das der Grund ist. Sie hat ja den Brief von damals vorliegen, hat sich lediglich vertippt. Sonst hätte Sie den ja nicht hinzugezogen. Denke, es liegt am Entzug und der Diagnosen im Arztbericht.
Naja, wie oft wird so ein Brief denn abgelesen? Der wird einmal angeguckt, die entsprechenden Infos in die Akte eingetragen und fertig. Wenn bei dem einen Mal angucken der Lese- oder Tippfehler passiert, ist das Kind in den Brunnen gefallen.
Dir ist doch klar, dass so ein Fall nach 15 Jahren geschlossen ist. Dementsprechend sollte es eigentlich gar nicht mehr möglich sein, dir eine MPU aufzuerlegen. Außer natürlich, die neueste Erkenntnis ist eben nicht schon über 15 Jahre alt, sondern jünger. Beispielsweise eine in 2023 festgestellte Alkoholkrankheit.
Du machst mir Mut!!! Danke 😊👍 Nein, der Entzug war natürlich nicht in diesem Jahr.
Außer natürlich, die neueste Erkenntnis ist eben nicht schon über 15 Jahre alt, sondern jünger. Beispielsweise eine in 2023 festgestellte Alkoholkrankheit.
Genau deswegen meine eigene Vermutung...
Der Entzug liegt weit zurück. Der war nicht in diesem Jahr.
Es geht um die neueren Erkenntnisse und Akteneinsicht dahingehend, wann genau die FSST exakt an diese neuesten Erkenntnisse ( Alkoholsucht statt damals max. unterstellbarem Missbrauch ) kam!
Fahrerlaubnis- / und Verwaltungsrecht kann in solchen Sachlagen wie bei Dir extrem kompliziert werden.
Die habe ich 2020 eingereicht. Dennoch sind die knapp 15 Jahre alt und nicht aktuell. Quasi fast so alt wie der ganze Beschluss. Also ist das ja kein neues Delikt sondern hängt irgendwo mit der Tat zusammen. Eine "neue" Erkenntnis die 15 Jahre alt ist.
Du schriebst doch selber, solche brisanten Infos der FSST vor etwa 3 Jahren selbst gegeben zu haben! Ich bleibe nun bei fachanwaltlicher Hilfe. Punkt.
Ja, genau. Weil ich danach gefragt wurde, außerdem hab ich gedacht, dass das ganze für mich spricht. Ich jab nir mcohts vorzuwerfen, also habe ich mitgewirkt. Jeder der einen Alkoholentzug macht bekommt die Diagnose. Das ist aber keine lebenslange Stigmatisierung.
Das ist aber keine lebenslange Stigmatisierung.
Doch, gegenüber dem Privileg der Innehabe einer Fahrerlaubnis schon.
Du bewegst eine potenziell sehr gefährliche Fahrmaschine in der Öffentlichkeit. Eine Fahrerlaubnis ist damit ein Privileg für besonders zuverlässige Bürgerschaften. Es ist keinnverbrieftes Grundrecht, sondern tatsächlich ein Privileg im Bezug auf wirklich zuverlässig vs. potenziell unzuverlässig.
Es ist nicht meine Entscheidung, sondern eine definierte Bescheidung der Öffentlichkeit gegenüber ggf. nicht 100% zuverlässigen Individualfällen seitens der Gesetzgebung.
Ich berurteile Dich damit nicht persönlich, aber so sieht es der Staat zum Schutze Dritter gegenüber zweifelhafter personen im Umgang mit gefährlichen Maschinen zur Abwägung gegenüber öffentlicher Sicherheitsinterressen dazu.
Und bedenke bitte immer eines:
Die Anordnungen der MPU beläuft sich quasi aif das gleiche Vergehen, welcjes ich durch den Entzug in dem Griff bekommen habe. Aber das wird in keinster Weise positiv angesehen.
Du warst nicht Opfer, sondern Täter! DU bist damals besoffen gefahren. Die Gesellschaft VERLANGT dazu strikte Nachselektion zu einer 2. Chance.
Möchtest Du DAS anzweifeln?
Ich denke, die 17 Jahren sind Lehre genug. Zudem habe ich mir helfen lassen und finde es nicht fair, dass dies negativ ausgelegt wird! Die Diagnose ist 15 Jahre her, mittlerweile bin ich Mutter zweier Kinder und erwarte das dritte. Mein Leben von damals hat absolut nichts mit meinem jetzigen Leben zu tun, wobei ich nochmal erwähne, dass damals das Jugendstrafgesetz angewendet wurde. Ja, ich hatte Schuld aber habe auch an mir gearbeitet. Dies weiterzuführen aufgrund eines Entzugs erschließt sich mir nicht.
Die "Nachselektion" hätte ohne Entzug nicht stattgefunden. Finde den Fehler...
ICH muss keinen Fehler finden, sondern DU selbst bei Dir und Deiner Story.
BEWEISE Deine neue Zuverlässigkeit für neue Innehabe einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge zur Not mit fachanwaltlicher Hilfe und weise der Behörde zwischenndamals und hwute Verfahrens- / und Beurteilungsfehler nebst Verwertbarkeiten nun selbst nach.
Ich bin raus als helfender Laie!
Meine "Story"... danke für die Hilfestellung. Sie sind nicht zufällig Sachbearbeiterin beim Straßenverkehrsamt?
So, ich hab einsicht in meine Akte gehabt. Das Vergehen ist getilgt. Es gibt kein Sachgrundlage auf der die MPU beruht. Aufgrund des Entzugs und der am Anfang gestellten Alkoholabhängigkeit von vor 14 Jahren wird mir die MPU auferlegt. Ohne das eigentliche Vergehen und weil ich mir habe helfen lassen. Wie hier geschrieben wurde, laut Paragraphen 9 Abs. 2 StvO dürfen die Unterlagen nicht weiter verwertet werden wenn das Delikt gelöscht wurde. Wieso dann die Auflage?