Wie lange hat man nach der Beantragung des Führerscheins Zeit ein positives MPU Ergebnis vorzulegen, wenn eins nötig ist?

2 Antworten

Die Führerscheinstelle setzt idR eine Frist von 3 Monaten zur Beibringung der MPU. Der geforderte Abstinenzzeitraum bei Drogen- oder Alkohol-MPUs beträgt aber mindestens 6 Monate.

Es empfiehlt sich daher immer, bereits vor Beantragung der Fahrerlaubnis Akteneinsicht bei der Führerscheinstelle zu nehmen, wenn in deiner Historie solche Delikte vorgekommen sind.

Es muss eine angemessene Frist gesetzt werden, siehe z.B. OVG Koblenz v. 21.7.2009, 10 B 10508/09:

Die für die Beibringung des in den Fällen des § 13 Satz 1 Nr. 2b FeV zwingend vorgeschriebenen medizinisch-psychologischen Gutachtens zu bestimmende Frist ist damit ausschließlich nach der Zeitspanne zu bemessen, die eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung zur Erstattung des Gutachtens voraussichtlich brauchen wird. Keinesfalls hat sich die Dauer der Frist danach zu richten, wie lange der Betroffene zur Sicherstellung einer positiven Begutachtung benötigt.

Wenn du es innerhalb dieser Frist nicht schaffst, ziehst du den Antrag zurück, bevor ein negativer Verwaltungsakt ergeht und stellt später einen neuen. Solange die zugrunde liegende Entscheidung nicht verjährt ist, ergeht dann wieder die gleiche MPU-Anordnung.