Neuerteilung ohne MPU?

1 Antwort

Mittlerweile sind 15 Jahre rum die Anordnung der MPU steht seit dem auch nicht mehr im Fahreignungsregister (FAER) drin.

Siehe dazu §29 Abs 7 StVG:

(7) Ist eine Eintragung im Fahreignungsregister gelöscht, dürfen die Tat und die Entscheidung der betroffenen Person für die Zwecke des § 28 Absatz 2 nicht mehr vorgehalten und nicht zu ihrem Nachteil verwertet werden.

Eine MPU-Anordnung wäre nur zulässig, wenn es noch weitere, nicht getilgte Eintragungen gibt, die auf sich auf die ursprüngliche Tat beziehen, beispielsweise eine spätere Ablehung eines Antrags wegen einer negativen MPU.


newcomer  14.09.2024, 10:51

wie sieht es da mit Sofortmaßnahmen Unfall / Erste Hilfe aus ?
Muss er die auch neu machen wenn die letzte vor 15 Jahre war ?

migebuff  14.09.2024, 11:32
@newcomer

Die alten Kurse über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort erfüllen nicht mehr die heutigen Mindestanforderungen, ein Kurs in Erster Hilfe bleibt hingegen lebenslang gültig, §76 FeV:

Zu den nachstehend bezeichneten Vorschriften gelten folgende Bestimmungen:
11a. § 19 (Weitergeltung von Bescheinigungen über Erste Hilfe)
Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe gelten unbefristet bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis als Nachweis im Sinne des § 21 Absatz 3 Nummer 5.