Neuerteilung ohne MPU?
Guten Tag zusammen,
Ich musste meinen Führerschein bereits 2-mal abgeben das erste Mal 2006 wegen Trunkenheit 1,12% mit Unfall ohne Fremdverschulden und Fremdschaden musste damals eine Aufbaus Seminar machen und habe dann denn Führerschein wiederbekommen. Aber dann 2009 bin ich in eine Baustelle geplitz wurden mit ca. 29km/h zu schnell normalerweise war auf der Stecke 100km/h aber was ich nicht gesehen habe ist das von 22:00-06:00 Uhr nur 80km/h erlaubt waren gut ist dumm gelaufen aber man kann es nicht mehr ändern mir wurde dann eine MPU angeordnet da ich aber nicht das Geld dafür hatte habe ich die Sache einfach ausgesessen. Bei allen Vergehen war ich noch in der Probezeit.
Mittlerweile sind 15 Jahre rum die Anordnung der MPU steht seit dem auch nicht mehr im Fahreignungsregister (FAER) drin.
Ich wollte jetzt eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen allerdings bin ich mir unsicher ob es nicht doch Probleme geben könnte. Ich war seit 2009 nicht auffällig gewesen.
Wird die Neuerteilung ohne Problem funktionieren oder können die mir doch noch eine MPU oder was anderen als Auflage geben
Danke für euere Hilfe
1 Antwort
Mittlerweile sind 15 Jahre rum die Anordnung der MPU steht seit dem auch nicht mehr im Fahreignungsregister (FAER) drin.
Siehe dazu §29 Abs 7 StVG:
(7) Ist eine Eintragung im Fahreignungsregister gelöscht, dürfen die Tat und die Entscheidung der betroffenen Person für die Zwecke des § 28 Absatz 2 nicht mehr vorgehalten und nicht zu ihrem Nachteil verwertet werden.
Eine MPU-Anordnung wäre nur zulässig, wenn es noch weitere, nicht getilgte Eintragungen gibt, die auf sich auf die ursprüngliche Tat beziehen, beispielsweise eine spätere Ablehung eines Antrags wegen einer negativen MPU.
Die alten Kurse über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort erfüllen nicht mehr die heutigen Mindestanforderungen, ein Kurs in Erster Hilfe bleibt hingegen lebenslang gültig, §76 FeV:
Zu den nachstehend bezeichneten Vorschriften gelten folgende Bestimmungen:
11a. § 19 (Weitergeltung von Bescheinigungen über Erste Hilfe)
Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe gelten unbefristet bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis als Nachweis im Sinne des § 21 Absatz 3 Nummer 5.
wie sieht es da mit Sofortmaßnahmen Unfall / Erste Hilfe aus ?
Muss er die auch neu machen wenn die letzte vor 15 Jahre war ?