Lebenslange MPU rechtens?

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Laut hier und hier sollten der Verstoß (die Alkoholfahrt) und die damit verbundene MPU-Auflage spätestens nach 15 Jahren (max. 5 Jahre Sperrfrist + max. 10 Jahre Tilgungsfrist) aus dem Fahreignungsregister gelöscht sein. Sprich, dann gibt es den Verstoß nicht mehr und dementsprechend auch nicht die Auflage einer MPU.

Die Crux kann der Klinikaufenthalt bzw. die Diagnose der Alkoholsucht sein. Wenn der zu einem zusätzlichen Eintrag im Fahreignungsregistergeführt hat, welcher eine längere Tilgungsfrist besitzt, kann es sein dass diese noch nicht vorbei ist. Diesbezüglich sei darauf hingewiesen, dass es mitnichten immer gut ist, eine Diagnose zu forcieren, um einen Klinikaufenthalt zu ermöglichen...

Gleiches kann passieren, wie von peterobm angedeutet, du eben in der Zwischenzeit nicht ganz der lupenreine Engel im Straßenverkehr warst.


Schreifrizz  27.09.2023, 21:25

Alle Eintragungen gelten nach 15 Jahren als gelöscht. Der FS muss jetzt einen Anwalt einschalten.

RedPanther  27.09.2023, 21:29
@Schreifrizz
Alle Eintragungen gelten nach 15 Jahren als gelöscht.

Die Frage wäre, ob die klinische Diagnose der Alkoholkrankheit, welche evtl. zu einem zusätzlichen Eintrag geführt hat, schon länger als 15 Jahre her ist. Muss ja nicht zwangsweise direkt nach dem ursprünglichen Verstoß gewesen sein... ich lese da die Jahreszahl 2010...

Der FS muss jetzt einen Anwalt einschalten.

Das wird sicherlich zielführender sein, als die GF-Kristallkugel zu konsultieren.

Ob es billiger ist, als eine MPU zu machen... Keine Ahnung.

Minika1212 
Beitragsersteller
 27.09.2023, 21:31
@RedPanther

2010 war der Entzug aber das wurde nicht dem Straßenverkehrsamt mitgeteilten zumal ich da auch nichts von dem Führerschein angesprochen habe. Eine Diagnose darf auch bicht einfsch weitergegeben werden. Das sind zwei verschiedene Sachen.

Die Sachbearbeiterin des Straßenverkehrsamt hat dies vermerkt obwohl Sie sagte, dass der Antrag mit dem zurückziehen komplett verschwindet. Aber da wurde mir von Ihr am Telefon so einiges mitgeteilt...

Schreifrizz  27.09.2023, 21:33
@Minika1212

Nicht unterkriegen lassen und die superschlauen dämlichen Moralpredigten ignorieren. Nach 17 Jahren kann ein Mensch ein völlig neues Leben und Bewusstsein entwickeln. Ich musste auch den Führerschein für ein Jahr abgeben und in dieser Zeit bin ich wieder zum Supersportler und Gesundheitsapostel gewachsen. Ich musste jedoch die heimatliche Provinz verlassen, weil ich von den verblödeten Holzköpfen stigmatisiert wurde.

Minika1212 
Beitragsersteller
 27.09.2023, 21:21

Ah, Du meinst, dass der Bericht zu einem Eintrag im Fahreignungsregistergeführt geführt hat? Das ist eine gute Frage. Mir wurde nur was von einem Vermerk gesagt. Vor kurzem habe ich einen Auszug aus Flensburg beantragt, dort steht nichts drin, also keine Einträge. Weiß nicht in wie weit das eine Rolle spielt.

Minika1212 
Beitragsersteller
 27.09.2023, 21:19

Also die Diagnose wurde bzw. wird bei einem Entzug überwiegend mit Alkoholkrank (weiß den Code gerade nicht) angegeben, damit die Krankenkasse die 14 Tahe übernimmt. Einem Eontrag dazu gibt es nirgends, ich habe den Bericht der Dame vom Straßenverkehrsamt auf Nachfrage zukommen lassen.

Mir war nicht bewusst, dass die Frage nach einem Entzug freiwillig war (gab nirgends Ja oder Nein) und das sich Hilfe holen und die Wahrheit sagen letztendlich mehr als verkehrt war.

RedPanther  27.09.2023, 21:29
@Minika1212
Also die Diagnose wurde bzw. wird bei einem Entzug überwiegend mit Alkoholkrank (weiß den Code gerade nicht) angegeben, damit die Krankenkasse die 14 Tahe übernimmt.

Ich weiß. Aber es funktioniert eben nicht, dass die Diagnose auf einer Seite gestellt wird und auf der anderen Seite nicht existiert. Sondern wenn sie gestellt wird, dann mit allem was dazu kommt. Und das kann eben auch eine zusätzliche Infragestellung der Fahreignung sein. Um das zu vermeiden, wird man wohl auch beim Arzt drauf hinwirken müssen, dass diese Diagnose nicht gestellt wird (und dementsprechend auch akzeptieren, dass die KK keinen Klinikaufenthalt zahlt).

Mir war nicht bewusst, dass die Frage nach einem Entzug freiwillig war

Das würde mir vermutlich auch so gehen.

Minika1212 
Beitragsersteller
 27.09.2023, 21:35
@RedPanther

Ja, rückwirkend ist so einiges schief gelaufen. Ich schaue was bei einer Neuerteilung rauskommt und werde dann gegebenenfalls den Rechtsweg gehen. Sonst hätte ich direkt die MPU machen können. :/

Es ist leider so, dass bei einer bekannten Alkoholerkrankung keine Fahrerlaubnis ausgestellt werden darf, solange nach einer Entwöhnungsbehandlung nicht ein Jahr Abstinenz nachgewiesen wurde. Dies ist mit einer MPU abzuklären da auch der psychologische Aspekt eine Rolle spielt..

In der Anlage 4 der FeV unter Punkt 8.3 bzw. 8.4 ist dieser Weg ebenfalls nachzulesen: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_4.html

Ich fürchte, auch ein Anwalt wird hierbei nicht wirklich helfen können...


Minika1212 
Beitragsersteller
 28.09.2023, 07:58

Danke! Hab ich mir da ein Eigentor geschossen mit der Angabe, dass ein Entzug gemacht worden ist.... :(

Es gibt keine lebenslange MPU, sehr wohl aber die Möglichkeit, die erneute Erteilung einer Fahrerlaubnis von einer MPU abhängig zu machen - und das geht grundsätzlich auch lebenslänglich, mit 2 Promille ist man durchaus mehr als geübter Trinker, die Behörde muss sicher sein, dass Du langfristig "trocken" bist, genau diesen Nachweis erbringt man im Rahmen einer MPU.


Minika1212 
Beitragsersteller
 27.09.2023, 20:24

Danke für Deine Antwort! Was mcoh ärgert ist einfach, dass das ganze nicht wäre wenn ich nocht aif die Falsche Auskunft eingegangen wäre. Denn dann läge dort nichts vor. Den Beschluss hat das Straßenverkehrsamt nicht gehabt. Somit wurde mir negativ ausgelegt, dass ich kooperiert hätte. Und das auch noch durch eine Angabe, die freiwillig war. Ich atte bei dem Anruf gefragt, ob die ganze Angelegenheit ungeschehen sei wenn ich den Amtrag zurückziehe. Das wurde mit ja beantwortet. Und doch ist dies nicht der Fall.

Naja, warum sollte denn die MPU entfallen? Ich meine, du hast dir etwas verhältnismäßig schweres im Straßenverkehr geleistet, wo man sich ja dann durchaus fragen kann, ist derjenige, der das gemacht hat, denn dazu geeignet, am Straßenverkehr teilzunehmen.
Es heißt doch gar nichts, dass inzwischen womöglich 20 Jahre vergangen sind, du kannst ja die gleiche Lebenseinstellung und Lebensverhältnisse haben wie damals. Die Zeit heilt eben nicht alle Wunden. Wenn heute alles gut und unproblematisch ist, solltest du das doch auch bei einer MPU so verkaufen können. Von daher denke ich schon, dass es eine dauerhafte Koppelung einer neuen Fahrerlaubnis an die MPU gibt und dass das so rechtens ist und ehrlich gesagt auch nachvollziehbar und in Ordnung.

Vielleicht fällt es dir leichter das zu akzeptieren und zu verstehen, wenn du es aus der Warte einer anderen Person siehst: du hast zwei gesunde Kinder, jetzt stell dir vor, eins wird von jemanden angefahren, der vor 20 Jahren seinen Führerschein verloren hat, eine Anforderung der MPU für einen neuen Führerschein ist verjährt, er konnte den Führerschein machen, hat aber seine Lebenseinstellung nicht verändert und fährt eins deiner Kinder betrunken an.
Um sicherzugehen, dass du wieder topfit bist und mit beiden Beinen im Leben stehst und ein verantwortungsvoller Vater bist, läuft eben die MPU. Und wenn du so lebst und dich so gibst, wie du das hier beschreibst, sehe ich auch keinen Zweifel, dass du sie bestehen wirst.


Minika1212 
Beitragsersteller
 27.09.2023, 21:08

Bin eine Frau ;)

Ja, den Standpunkt verstehe ich aus der Perspektive natürlich schon aber der springende Punkt ist der, dass das alles nicht passiert wäre, wenn eine Neuerteilung nicht VOR den 15 Jahren beantragt worden wäre. Andernfalls wäre das ganze einfach verjährt und nicht mehr relevant. Somit müsste man Deiner Aussagen nach immer eine MPU machen müssen um genau das zu vermeiden, was Du beschreibst. Nur war bei mir der Zeitpunkt falsch und einfach die Tatsache, dass ich alles eingereicht habe vonach ich telefonisch gefragt wurde. Der Entzug an sich wurde somit auch negativ ausgelegt. Wenn, dann sollte für alle das gleich Recht wirken und nicht für einen der aktiv wird so und für den Anderen der die zeit verstreichen lässt wieder anders.

RedPanther  27.09.2023, 21:19
Naja, warum sollte denn die MPU entfallen?

Allein schon, weil der Verstoß, weswegen die MPU angeordnet wurde, nach einer gewissen Frist aus dem Fahreignungsregister getilgt wird. Dann gibt es den Verstoß nicht mehr, es darf sich niemand "dran erinnern" und dementsprechend existieren auch die damit verbundenen Auflagen nicht mehr.

Es heißt doch gar nichts, dass inzwischen womöglich 20 Jahre vergangen sind, du kannst ja die gleiche Lebenseinstellung und Lebensverhältnisse haben wie damals.
du hast zwei gesunde Kinder, jetzt stell dir vor, eins wird von jemanden angefahren, der vor 20 Jahren seinen Führerschein verloren hat, eine Anforderung der MPU für einen neuen Führerschein ist verjährt, er konnte den Führerschein machen, hat aber seine Lebenseinstellung nicht verändert und fährt eins deiner Kinder betrunken an.

Mit diesem Argument dürfte man keinen 17jährigen ohne MPU einen Führerschein machen lassen (er könnte ja geistig noch so unreif sein wie mit 5) und einen Verbrecher nach 20 Jahren aus dem Gefängnis zu entlassen, wäre ebenfalls undenkbar.

Die Zeit heilt eben nicht alle Wunden.

Eben das ist allerdings der Grundgedanke hinter so "zeitbasierten" Erziehungsmaßnahmen wie Fahrverboten, Freiheitsstrafen, Führerscheinsperren... dass die damit verbundene Bedenkzeit zu einer Besserung führt.

T3Fahrer  27.09.2023, 23:18
@RedPanther

Deinen ersten angeführten Aspekt kann ich nachvollziehen, dem stimme ich zu.

Mit diesem Argument dürfte man keinen 17jährigen ohne MPU einen Führerschein machen lassen (er könnte ja geistig noch so unreif sein wie mit 5) und einen Verbrecher nach 20 Jahren aus dem Gefängnis zu entlassen, wäre ebenfalls undenkbar.

Dieser Vergleich hinkt ihr aber gewaltig.
Du würdest ja in deinem Beispiel jeden 17-jährigen unter Generalverdacht stellen.
Hat der 17-jährige zuvor bereits was angestellt, wird ja durchaus geprüft, ob er sich mit 17 beziehungsweise 18 zum Führerschein anmelden kann. In diesem Fall hat ja der Inhaber oder die Inhaberin des Führerscheins bereits etwas angestellt, weswegen die Eignung geprüft werden können müsste.
Beim Verurteilten sieht es ähnlich aus. Er muss seine für sein Verbrechen oder Vergehen festgelegte Strafe absitzen und entsprechend vorgegebene Pflichten, die zu dieser gehören, erfüllen. Im Fall des Führerscheininhabers/Inhaberin gehört eben zur Strafe, wenn du so willst, die MPU. Je nach Vergehen des Verurteilten, wird er auch nicht nach 15 oder 20 Jahren einfach frei gelassen, sondern anderweitig untergebracht oder die Freilassung zumindest geprüft, ob sie gefahrlos möglich ist, diesen Aspekt würde ich mal mit einer MPU vergleichen.

Eben das ist allerdings der Grundgedanke hinter so "zeitbasierten" Erziehungsmaßnahmen wie Fahrverboten, Freiheitsstrafen, Führerscheinsperren... dass die damit verbundene Bedenkzeit zu einer Besserung führt.

Auch dieser Absatz passt doch ehrlich gesagt nicht so. Die MPU empfindet vielleicht derjenige, der das Vergehen begangen hat, als Strafe, eine Strafe ist es aber nicht. Es ist lediglich die Prüfung, ob der Betroffene mit einem Kraftfahrzeug wieder auf die Allgemeinheit losgelassen werden kann. Ob du den Verbrecher wieder aus dem Gefängnis freilassen kannst. Einfach davon auszugehen, nur weil 15 oder 20 Jahre um sind, wird er wohl vernünftig geworden sein, ist eine reine Milchmädchenrechnung. Danach müsstest du auch jeden Schwerverbrecher ohne weitere Prüfung sonst rauskommen lassen.

Dann mach halt die MPU. Is doch nix dabei. Du musst eh den ganzen Führerschein neu machen.


Minika1212 
Beitragsersteller
 27.09.2023, 20:05

Mh, das war nicht meine Frage und ich habe nicht so viele Jahre verstreichen lassen um dann letztendlich doch eine MPU zu machen. 17 Jahre später....Ergibt gar keinen Sinn.

Danke trotzdem für die Zeit sich mein Anliegen durchzulesen.

Minika1212 
Beitragsersteller
 27.09.2023, 20:06
@Minika1212

Und nein, den ganzen Führerschein macht man nicht, man legt lediglich die Prüfungen ab ohne Pflichtstunden.

Minika1212 
Beitragsersteller
 27.09.2023, 20:08
@AlexSchweitzer

Da würde ich tatsächlich den Rechtsweg einschreiten. Ich habe kein Problem eine Eignung zu machen aber die werde ich definitiv nicht zahlen, vorallem weil der eigentliche Grund dafür verjährt ist.