Mir ist vor 2 jahren mein Haus kaputt gefahren worden -- seit dem weigert sich die Versicherung den vollen Schaden zu bezahlen -- die Sache liegt beim Gericht?

5 Antworten

Mir ist vor 2 jahren mein Haus kaputt gefahren worden

Sauber.

die Versicherungen streiten sich --

Normal.

die schadenspflichtige möchte das ich 50 % selber zahle --

Dafür muss es ja eine Begründung geben. Ich vermute im Kontext, hier bringt der VR den Neuwert in Abzug, weil der Geschädigte durch die Regulierung der Sanierungskosten nicht besser gestellt werden darf, als er es ohne Schadensereignis gewesen wäre. Oder anders ausgedrückt - da das Haus ja repariert werden musste, und nicht der Zustand quo ante wiederhergestellt werden kann, ist es jetzt mehr wert als zum Zeitpunkt des Schadens. Und dieser merkantile Mehrwert wird in Abzug gebracht. Das nennt man "Zeitwerterstattung".

meine Gebäudeversicherung behauptet - Außenaufprallschutz sei ein extra Baustein

Das ist richtig. Aufprallschutz z.B. auch von schienengebundenen Fahrzeugen etc. muss man als eigenen Baustein versichern lassen, das deckt die WGV sonst nicht.

Was darf ich während des laufenden Gerichtsverfahrens

Das sagt dir dein Anwalt. Den wirst du ja wohl haben.

Bei einem Haftpflichtschaden gilt tatsächlich "Zeitwerterstattung". Wenn du keine eigene Gebäudeversicherung hast, die auch den Anprall motorisierter Fahrzeuge deckt,(das ist ein kostenpflichtiger Zusatzbaustein) bleibst du auf einem Teil der Kosten sitzen.

Auf diese Möglichkeit einer Abdeckung wurdest du ganz sicher schon einmal hin gewiesen. Aber die Versicherungsvertreter wollen ja immer nur Geld verdienen, wenn sie einen Termin vereinbaren wollen. Da ist es ja einfacher zu sagen, "bei mir passiert ja nichts"

die Versicherungen streiten sich

Kommt vor.

die schadenspflichtige möchte das ich 50 % selber zahle

Wenn du durch die Reparatur besser gestellt wirst (neu für alt) ist das grundsätzlich richtig. Schadenersatzpflicht umfasst nur die Wiederherstellung des Zustands unmittelbar vor dem Schadenereignis, nicht den Ursprungszustand (neu).

meine Gebäudeversicherung behauptet - Außenaufprallschutz sei ein extra Baustein

Dann ist deine Gebäudeversicherung Kot.

Kompositversicherungen (Haftpflicht, Hausrat, Gebäude-, Unfall, Rechtsschutz, Kfz) gehören alle 2 Jahre auf Herz und Nieren geprüft und ggf. umgedeckt.

Wenn du vor 10 Jahren mal günstige Verträge abgeschlossen hattest, kann ich dir garantieren, dass diese mit heutigen Bedigungswerken nicht mal ansatzweise mithalten können.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Warum, nimm Deinen Makler in Regress, weil er Dir so einen Baustein verweigert hat.

Eine (Auto-) Haftpflicht bezahlt doch immer nur den Zeitwert und als Antragsteller hast Du diesen doch zu belegen, gerichtsfest.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich würde dir sehr davon abraten, das Gericht oder den Verursacher unter Druck setzen zu wollen, indem du dich über diese Ungerechtigkeit beschwerst, öfftentlich jammerst usw.
Nimm dir einen guten (!) Anwalt.

Da ich deinen Vertrag nicht kenne, kann ich nicht beurteilen ob der Aussenaufprall ggf nicht mitversichert ist, möglich wäre das. Die hauptfrage ist aber sowieso, hat der Verursacher ein valides Argument, nur die Hälfte zahlen zu wollen? Und dafür brauchst du einen guten Anwalt.


DerHans  21.02.2022, 14:58

Das Argument ist "Zeitwertentschädigung"

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Charly674 
Beitragsersteller
 21.02.2022, 15:34

der Versicherer behauptet ich habe eine Wertsteigerung dadurch -- nur die Steine sind nicht mehr zu bekommen - an einer Wand die23 mtr. lang ist - ist wohl keine Wertsteigerung wenn wie repariert wird -- das ganze Haus ist einheitlich

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FordPrefect  21.02.2022, 17:05
@Charly674
der Versicherer behauptet ich habe eine Wertsteigerung dadurch

Denm ist ja auch so. Du erhältst ja eine Reparatur mit neuwertigem und nicht mit Gebrauchtmaterial. Die beschädigten Gebäudeteile unterliegen der Abnutzung, deswegen wird das Gebäude insgesamt ja auch abgeschrieben. Repariert und saniert wird aber zum Neupreis, und der ist deutlich höher als der Zeitwert der beschädigten Teile. Somit hast du natürlich eine Wertsteigerung - nämlich in Höhe der Differenz zwischen Zeit- und Neuwert.

nur die Steine sind nicht mehr zu bekommen -

Wenn man solches Material beim Hausbau nicht in entsprechenden Mehrmengen erwirbt und einlagert, ist das so.

an einer Wand die23 mtr. lang ist - ist wohl keine Wertsteigerung wenn wie repariert wird --

Doch, natürlich. Du hast jetzt eine neue Wand. Und beschädigt wurde eine alte Wand. Dein Ersatzanspruch ist aber nur eine Wand in dem Wertzustand, den sie zum Zeitpunkt des Schadens hatte. Die Differenz bleibt bei dir hängen, die ersetzt dir niemand.

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schleudermaxe  21.02.2022, 16:02

Eine H. bezahlt doch immer nur den Zeitwert und der Anspruchsteller hat diesen (gerichtsfest) zu belegen, hat er wohl nicht gemacht/nicht gekonnt.

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