Welche Versicherung zahlt bei undichten Rohrleitungen unter der Duschwanne?
Wir hatten auf einmal feuchte Flecken an der Wand und jetzt wurde festgestellt, dass es an einem alten Rohr unter der Duschwanne liegt, dass zur Wand führt und undicht wurde.
Unsere Hausverwaltung hat diesen Schaden nun an die Gebäudeversicherung der WEG gemeldet und sie sagten mir, dass wir selbst für die Reparatur des Rohrs zuständig sind, da dies Sondereigentum ist. Sollten Schäden bei der darunterliegenden Wohnung entstehen, müsste dies meine Haftpflichtversicherung zahlen.
Ist diese Ausage richtig und soll ich den Schaden jetzt noch vorsichtshalber meiner Hausrat- und Haftpflichtversicherung melden oder haben die damit nichts zu tun?
Was mir auch noch nicht klar ist ist, dass ich zum Jahresbeginn die Versicherung gewechselt habe und wer jetzt dafür zuständig ist, da das Rohr anscheinend schon letztes Jahr undicht geworden ist, jetzt aber erst die Feuchtigkeit sichtbar wurde.
Welche Versicherung ist nun dafür zuständig, die vom letzten Jahr oder die Neue ab 1.1.2022?
Wie kannst Du denn eine VGV wechseln, wenn es gar keine gibt?
Was ist VGV?
4 Antworten
fest verbaute Sachen wie Rohre oder Toiletten oder Fliessen ect gehören zum Gebäude und solche Schäden deckt die Gebäudeversicherung.
Deine Hausratversicherung übernimmt nur Schäde an beweglichen Sachen die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind.
...und deine private Haftpflichtversicherung übernimmt nur Schäde die du selbst durch z.B. Unachtsamkeit verursacht hast, die zahlen bestimmt kein altes Abflußrohr in einem Gebäude.
Die Wasserschäden am Gebäude zahlt die Gebäudeversicherung. Sowohl an Gemeinschafts- als auch Sondereigentum.
Wer die Rohre zahlt kommt drauf an warum die kaputt sind. Rohrbruch sollte ebenfalls in der Gebäudeversicherung mit drin sein. Wenn es kein Bruchschaden ist, kommt es eben drauf an ob es Gemeinschafts- oder Sondereigentum ist.
Deine Hausratversicherung kommt dann zum Tragen, wenn dein Hausrat betroffen ist. Ist er das?
Deine Haftpflicht hat mit dem Vorgang eigentlich nichts zu tun. Wenn aber tatsächlich jemand von dir Schadenersatz will (z.B. eben der Eigentümer darunter), dann ist deine Haftpflicht da, diesen Ansprüche abzuwehren.
Hast Du im Rahmen der Gebäudeversicherung eine Leitungswasserversicherung, dann übernimmt sie den Schaden. Frage mal die Hausverwaltung.
So war das bei uns obwohl es Sondereigentum war.
Und wenn nicht, bezahlt die WEG bzw. deren Verwalter die Rechnungen.
Dann bestelle doch wie gewünscht die Handwerker und die WEG bzw. deren Versicherung bezahlt.
Was bitte sollte eine PH oder HR damit am Hut haben?