Gegnerische Versicherung möchte eigenen Gutachter zahlen?
Hallo, ich hatte vor 3 Monaten einen Unfall. Der Gegner hat Schuld, ich habe mit dem Anwalt die Versicherung angeschrieben und ein Gutachten angefertigt. Der Sachschaden beträgt alleine bei mir über 10.000€. Nach 3 Monaten sind wir auf den Entschluss gekommen, dass die gegnerische Versicherung, den von uns kalkulierten Schadenssumme, lediglich ca 85% bezahlen möchte, weil die selber einen Gutachter angeheuert haben. Ich möchte jedoch den Restbetrag, weil ich offensichtlich Recht habe und die gegnerische Versicherung zahlt, aber nicht alles. Die wollen, dass ich vors Gericht gehen soll, wenn ich den Rest möchte. Kann ich den Restbetrag nicht beim Gericht erstreiten? Oder muss ich auf das gesamte Geld verzichten und mich monatelang streiten?
Ich habe eine Unfallrechtsschutzversicherung, es würde sich quasi lohnen weiter zu klagen.
7 Antworten
HAllo,
ich kläre im Interesse unserer Kunden sowas immer mit unseren Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Als Geschädigter hast du das Recht, einen eigenen Sachverständigen anzurufen.
Der Anwalt konnte seine Kosten und kann Sie ohne Belastung deiner Rechtschutzversicherung bei der gegnerischen Versicherung geltend machen.
Dein Anwalt soll das klären.
Es würde mich nicht wundern, wenn das die HUK in deinem Fall als gegnerische Versicherung ist
Beste Grüße
Dickie59
Wieso muss man sowas mit einem Anwalt machen? Bist du von dir aus mit einem Gutachter angekommen ? Wenn ja, ist die.reaktiin der gegnerischen Versicherung kein Wunder. Die wollen lieber ihren eigenen Gutachter vorbeischicken der eher im sinne der Versicherung handelt. Vllt kommt.denen die Schadenssumme zu hoch vor, weswegen sie erstmal einen eigenen Gutachter losschicken, oder du gibt's dich mit den 8500€ zufrieden. Sollte deren Gutachter aber der Meinung sein, dass der Schäden tatsächlich 10000€ beträgt, kannst du dich freuen. Ich würde erstmal abwarten was der zweite Gutachter sagt
Ich versteh nicht, was du meinst, deren Gutachten ist weniger als bei meinem Gutachten. Die haben eins angefertigt, ohne vorbeizukommen, meiner auch, der war aber immerhin persönlich da.
Für 1,500 € sowas zu riskieren, soll deine Entscheidung sein. Natürlich : Geld ist Geld und 1,500 € sind nicht wenig. Aber den Stress, den du dadurch bekommst plus Anwaltskosten und Risiko für die Gesamtkosten des Verfahrens....
Aha, was ist das denn für eine Kauderwelschversicherung? Du meinst bestimmt Rechtsschutz. Die Unfallversicherung ist eine Personenversicherung. Die zahlt z.B. wenn du durch einen Unfall ein Bein verlierst und nicht mehr laufen kannst.
Die Rechtsschutz bezahlt den Anwalt, vereinfacht gesagt.
Bisschen wirr formuliert, finde ich. Die Gegenseite hat ein Gegengutachten machen lassen, was ihr gutes Recht ist. Man sollte sich die Unterschiede im Gutachten vornehmen. Jeder Gutachter kann seine errechneten Summen auch begründen. Dort wird man die Diskrepanz finden. Oder willst du vielleicht das Geld laut Gutachten, ohne Reparatur ausgezahlt haben? Dann wird dir die Mehrwertsteuer abgezogen. Frag deinen Anwalt, vielleicht hat er ja Ahnung von KFZ Schäden.
Das mag ja sein, aber trotzdem bin ich im Recht und sie wollen einer Klage entgehen, ich hätte nur mehr Zeit zu verlieren in Zeiten von Corona beim Gericht.
Wenn auf deren Gegengutachten Control Expert steht, dann brauchst du auf jeden Fall einen Anwalt. Das ist die neuste Masche der Versicherer. Eine Firma anheuern, welche Gutachten klein rechnet.
Dann lass es einfach vor Gericht gehen bzw. lass die Klage einreichen. Die gegnerische Versicherung hat kein Besichtigungsrecht. Wenn sie nicht anhand des von dir eingereichten Gutachtens abrechnen will, dann muss sie klar begründen warum dieses Gutachten ungeeignet ist.
Oft ist es so, dass die Restsumme freiwillig gezahlt wird sobald die Klage eingereicht ist. Das dient dazu kein negatives Urteil zu bekommen und Gerichtskosten zu sparen.
Ich habe eine Unfallrechtsschutzversicherung, es würde sich quasi lohnen weiter zu klagen.