Unfall mit geliehenen Fahrzeug, muss ich für den Schaden haften?
Hallo zusammen.
ich habe mir vor ca. 4-5 Jahren das Auto meines Ex Schwagers geliehen. Dabei hatte ich einen Unfall, das ganze ging vor Gericht ( auf Wunsch der Besitzer des Wagens) mir wurde die Schuld zugesprochen. Hatte damals selbst keine private Haftpflicht so dass seine Versicherung alles bezahlt hat.
jetzt möchte er dem ihm entstandenen Schaden ersetzt haben. gibt es dazu eine Rechtsgrundlage?
liebe Grüße
5 Antworten
Eine Privathaftpflicht hätte eh nicht geleistet.
Was ist der "ihm entstandene Schaden"? Den Schaden des Dritten hat seine Haftpflicht gezahlt, den musst du nicht ersetzen. Aber sehr wohl den Rückstufungsschaden und den Schaden an seinem Auto, sofern keine Vollkasko bestand. Sofern Vollkasko bestand, musst du die SB zahlen.
Steht noch die Frage nach Verjährung im Raum. Ich bin mir nicht sicher inwiefern die Verjährung seiner Forderung dir gegenüber von dem Verfahren beeinflusst wurde.
Der Schaden ging ja über seine Versicherung. Wenn das Kasko war kann er nur Eigenbeteiligung und Höherstufung als Schaden geltend machen. Aber das auch nicht ewig sondern m.W. nur innerhalb von 2 Jahren.
Es hat ja seine Versicherung bezahlt, also kann er max. nur die Kosten für die Höherstufung einfordern und den Wertverlust Vielleicht ist es schon verjährt. Ob es moralisch für dich OK ist, ihn auf die Kosten sitzen zu lassen, musst du mit dir selbst ausmachen.
Ja, das Verursacherprinzip. Wer einen Schaden produziert, ist dafür verantwortlich.
Ja, das kann er von dir verlangen. Moralisch solltest du das auch ohne seine Forderung begleichen.