Wen sollte ich vor Gericht verklagen, wenn die Autoversicherung nicht zahlt?
Auf einem Parkplatz stieß ein anderer Fahrer mit meinem Auto zusammen. Ich bekam seine Versicherungsdaten.
Er hat seiner Versicherung gesagt, dass er nicht gespürt hat, dass er mein Auto angefahren hat, aber schlimmer noch, trotz der detaillierten Analyse von Experten seiner Autoversicherung unserer beiden Autos war es unmöglich, irgendwelche passenden Kratzer zu finden.
Natürlich wollte ich, dass der Schaden an meiner Stoßstange kompensiert wird (eigentlich wollte ich nur den Gegenwert in bar erhalten, da ich nicht sehr an Reparaturen interessiert war), aber die Autoversicherung hat meinen Anspruch komplett abgelehnt.
Jetzt will ich deswegen vor Gericht gehen. Die Frage ist, ob ich den anderen Fahrer verklagen soll, weil er seiner Versicherung gesagt hat, er habe nicht gespürt, dass er mein Auto angefahren hat, oder ob ich seine Versicherung verklagen soll, weil sie mir kein Geld zahlt?
Wie häufig kommt es vor, dass ich nach einem Sachverständigengutachten vor Gericht gehe, und wie stehen meine Chancen jetzt?
ich verstehe nicht, warum ich den unfallverursacher verklagen sollte. wenn seine versicherung sich weigert zu zahlen, warum sollte ich dann den unfallverursacher verklagen? kann mir das jemand erklären?
leider wird die Frage in alle möglichen Richtungen beantwortet, nur keiner erklärt mir, was ich davon habe, den Unfallverursacher zu verklagen, anstatt seine Versicherung, die nicht zahlen will....
mein problem ist, dass ich kein geld erhalte. was hat der unfallverursacher damit zu tun? bitte antwortet mir jemand genau das.
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7 Antworten
Bei einem solchen Fall verklagt man immer beide, da beide als Gesamtschuldner haften (falls sie denn haften).
Du kannst beide verklagen, da du gegen beide (vermeintlich) einen Anspruch hast. Sollte es dir aber nicht gelingen, die Kollision und die dadurch verursachten Schäden nachzuweisen, bleibst du auf den dadurch entstehenden Kosten (Anwalt, Gericht etc.) sitzen. Somit hast du dann nicht nur deinen Schaden nicht erstattet bekommen, sondern auch noch zusätzlich Geld ausgegeben.
Es ist Aufgabe der Versicherung des Autofahrers ggf. nicht berechtigte Forderungen abzuwehren. Eine leichte Kollision beim Parken fÜhrt nicht zwangsläufig zu erkennbaren Schäden (zumindest nicht wenn dein Auto eine Stossstange hat). Wahrscheinlich rühren die von dir geltend gemachten optischen Mängel nicht von dem Parkrempler. Ich würde mir eher eine neue Stossstange kaufen (oder eine gebrauchte für etwa 50 Euro). Bei einem Gerichtsverfahren riskierst du als unterliegene Partei (hier kommt es weniger drauf an was wirklich war als auf das was der Richter glaubt!) das streitige Verfahren zahlen musst. Die Kosten sind dann eventuell höher als der Wert der Stossstange.
Nutze die Reparatur, Versicherungen werden zur genüge betrogen, kein Kratzer 🤔
Man kann es auch übertreiben.
Wenn es keine Kratzer gibt, was für einen Schaden möchtest du dann ersetzt haben?
Grundsätzlich kann man den Fahrer, den Halter des Fahrzeuges und den gegnerischen Versicherer verklagen. Warum? Weil es in den relevanten Gesetzen so geregelt ist. Dein RA kann Dir das genauer erklären, den brauchst Du ja, wenn Du den Unfallgegner verklagen willst. Hier ist auch nicht das Hauptproblem, wer verklagt werden kann, sondern, ob überhaupt ein Anspruch besteht. Offenbar hat zwar eine Berührung (wird zumindest von Dir behauptet) stattgefunden, es ist aber kein Schaden entstanden, der dieser Berührung zuzuordnen ist - so hat es zumindest der Sachverständige der Gegenseite festgestellt. Insofern muß Du Deine Ansprüche in anderer Form beweisen. Vielleicht kommt ein Sachverständiger, den Du beauftragt hast, zu einem anderen Ergebnis. Damit kannst Du vielleicht den Richter im Rechtsstreit überzeugen. Für mich (über 30 Jahre einschlägige Erfahrung) klingt das aus der Ferne so, als wenn am Auto reichlich Vorschäden vorhanden sind und Du nur (wieder einmal) abkassieren willst. Ob das so ist, kannst nur Du beurteilen. Der Gegner hat keine Kollision bemerkt, es ist keine Beschädigung dem Schadenereignis zuzuordnen - das spricht für mich dafür, dass es tatsächlich keinen Schaden gibt.
warum sollte ich den Unfallverursacher verklagen? um zu beweisen, dass er lügt?