Mietminderung defekte Heizung?
Hey liebe Leute ,
seit dem 15.09.21 funktioniert meine Heizung in der kompletten Wohnung nicht. Nun hab ich keine Geduld mehr , da ich auch ein Neugeborenes Kind zuhause habe und jetzt der Winter vor der Tür steht. Ich möchte nun schriftlich den Vermieter um eine Mietminderung bitten bin mir aber unsicher ob es nun 75% oder 100% gerechtfertigt sind ? (Hamburg)
Kennt sich da jemand aus und kann mir weiterhelfen ?
danke im Voraus :)
5 Antworten
Bei den aktuellen Teparaturen könnten auch 70% Mietminderung ausreichend sein.
Voraussetzung, der Vermieter ist über den Mangel informiert und zur Beseitigung aufgefordert.
Enthält der Mietvertrag keine Regelung über die Heizperiode, dann gilt der übliche Zeitraum der Beheizung vom 01.10 bis zum 30.04. des Folgejahres im Mietrecht als Heizperiode vereinbart.
a) WohnräumeWährend der Dauer der Heizperiode schuldet der Vermieter im Wohnzimmer von 06.00 Uhr – 23.00 Uhr eine Raumtemperatur von mindestens 20 °C und in der Zeit von 23.00 Uhr – 06.00 Uhr eine Temperatur von 18 °C (BGH 15.05.1991 Az. VIII ZR 38/90).
Für das Bad ist im Mietrecht von 06.00 Uhr – 23.00 Uhr eine Raumtemperatur von 21 °C und in der Zeit von 23.00 Uhr – 06.00 Uhr eine Temperatur von 18 °C geschuldet (LG Landshut 18.12.1985 Az. 1 S 1222/85).
Eine formularmäßige Vereinbarung im Mietrecht, die lediglich eine Heizpflicht von 09.00 – 22.00 Uhr oder lediglich eine Mindesttemperatur von 18 °C vorsieht, ist unwirksam (OLG F.a.M. 19.12.1991 Az. 6 U 108/90, LG Bln. 20.12.1990 Az. 61 S 178/89).
Bei fehlender Beheizbarkeit der Wohnung in der Heizperiode kann eine Mietminderung von mindestens 75% gerechtfertigt sein (LG Bln. 10.01.1992 Az. 64 S 291/91). Der Ausfall der Heizungsanlage im Winter rechtfertigt eine Mietminderung von 70% (LG Bln. 29.07.2002 Az. 61 S 37/02).
Das Fehlen einer Heizungsanlage in der Heizperiode und die hieraus resultierende mangelnde Beheizbarkeit der Wohnung ist ein erheblicher Mangel und hat eine Minderung des Mietzinses um 70% zur Folge (AG Charlottenburg 07.06.2013 Az. 216 C 7/13).
Ein nicht nur ganz geringfügiges oder kurzzeitiges Absinken der Raumtemperatur unter 20 °C begründet einen Mangel der Mietwohnung. Es genügt nicht, dass eine Durchschnittstemperatur von 20 °C erreicht werden kann, wenn diese zeitweilig unterschritten wird. Wird die Mindesttemperatur von 20 °C nahezu jeden Tag, zu unterschiedlichen Tageszeiten und teilweise für die Dauer von mehreren Stunden um bis zu 2 °C unterschritten, rechtfertigt dies eine Mietminderung von 10% der Bruttomiete (AG Potsdam 30.04.2012 Az. 23 C 236/10).
Hofentlich hast du versucht, die Heizkörper zu entlüften oa. Hast du ein Gerät, dass das ANzeigt, wieviel Wasser (Druck) Vorhanden ist, könnte dies auch zur Uraschenbekämpfung als Hinweis für das Schreiben an den Vermieter hilfreich sein.
Da in deinem Fall die gsamte Heizung ausgefallen ist und das nun seit einiger Zeit, solltest du- sofern du es noch nicht gemacht hast, deinen Vermieter unbedingt darüber informieren, dass du keine Heizung mehr hast und damit die Wohnung unbeheizt ist- mit der Aufforderung dies schnellstmöglichst zu beheben. Da du leider nicht angibst, in welcher Form deine Wohnung beheizt wird-.. Teile mit, dass die Heizung der gesamten Wohnung ausgefallen ist seit (Datum) und fordere zu einer Reperatur/ Widerherstellung der Heizung auf. Seitze dazu eine kurzfristige Frist- ca 3 Werktagen. (Einschreibe- Rückschein!!!!)
Du könntest mit diesem Schreiben mit dem Unbedingt erfolgter Mitteilung des Mängels (Totalausfall der Heizung der gesamten Wohnung!) die Miete herabsetzen. Besser wäre es jedoch, wenn du bis zu den 3 Tagen wartest. (bleibt jedoch dir überlassen). mit 70% solltest du auf der sicheren Seite liegen, sofern sich nichts in Bezug auf Totalaussfall Beheizung nichts ändert.
Sehr gerne! Und - die Aussage deins Vermit ers lässt bei mir alle Alarmglocken klingeln : " Wann der Mangel behoben wird weiß er nicht ." Er ist dazu verpflichtet dies umgehend machen zu lassen. Sollte er dabei bleiben-. bitte bervorzuge nur noch schriftliche Komminikationsmittel, da du so immer etwas in der Hand hast. Vielleicht ändert sich seine doch zurückhaltende Antwort auf die Behebung dieses Mietmangels, wenn er entsprechend wenig für die Mietsache erhält und beschleunigt dies doch.
Der Vermieter müsste dir zumindest elektrische Heizung zur Verfügung stellen. Und dann selbstverständlich den Energiemehrverbrauch ersetzen.
Ich möchte nun schriftlich den Vermieter um eine Mietminderung bitten bin mir aber unsicher ob es nun 75% oder 100% gerechtfertigt sind ? (Hamburg)
Weiß der VM bescheid - also hast du ihn bereits unter Fristsetzung aufgefordert den Mangel zu beseitigen?
Hey ja er weiß Bescheid. Er sagte selber ich solle mich schriftlich dazu äußern und abwegen wie viel Prozent mir zusteht. Wann der Mangel behoben wird weiß er nicht .
Eine Bitte um Ingangsetzung der Heizung wäre wohl sinnvoller als eine Mietkürzung, die Ihnen nach vorheriger Ankündigung unbenommen bleibt.
Wollen Sie nur Geld sparen oder Ihr Kind nicht erfrieren lassen?
Danke das hat mir sehr geholfen ! ☺️☺️