Mieter zahlt die Miete nicht. Was tun?

4 Antworten

Mieterin 1: Wenn bereits gekündigt, dann Räumungsklage. Was anderes bringt nichts. Was heißt, sie hat vom Gericht eine zweite Chance bekommen? Habt ihr einen Vergleich geschlossen? Wenn ja, dann ist dieser bindend.

Mieter 2: Außerordentliche (fristlose) Kündigung wegen den Beleidigungen, hilfsweise zusätzlich ordentlich kündigen. Beleidigungen sind eine Pflichtverletzung des Mietverhältnisses, dazu gibt es auch schon Urteile.

Da bleibt dir wohl nur aufs Gericht zu warten...

Sowas geht ausschließlich über Anwälte und Gerichte. Und kann sich Jahre hinziehen. Von einer "Warmentmietung" durch osteuropäische Helfer würde ich unbedingt absehen.


ZIVADIEDIVA 
Beitragsersteller
 04.04.2020, 11:59

Ja mir bitte auch

lesterb42  04.04.2020, 11:53
Sowas geht ausschließlich über Anwälte und Gerichte.

Falsch.

Geld ist häufig ein Problemlöser. Helft den Leuten beim Umzug, auch wenn es schwer fällt. Gerichte arbeiten leider nicht sehr schnell.


ZIVADIEDIVA 
Beitragsersteller
 04.04.2020, 11:58

Die Sache ist die. Die Personen wollen gar nicht ausziehen. Sie geben sich nicht einmal die Mühe um irgendetwas am der Situation zu ändern. Ich meine warum auch? Sie zahlen nicht und machen sonst nichts. Wozu da etwas an der Situation ändern. Wirklich grauenvoll. Abgesehen davon denke ich nicht, dass es so vernünftig wäre denen noch Geld anzubieten dafür, dass sie die Miete nicht zahlen und ohne Gericht hätten wir auch keine Chance das Geld zurück zu bekommen.

lesterb42  04.04.2020, 12:31
@ZIVADIEDIVA
ohne Gericht hätten wir auch keine Chance das Geld zurück zu bekommen.

Mit Gericht aber auch nicht. Eure Entscheidung.

burpie  04.04.2020, 11:56

Das glaubst Du doch selbst nicht!

lesterb42  04.04.2020, 12:33
@burpie

Das glaube ich nicht nur, das habe ich so auch schon praktiziert. Wie meinst du bekommst du vor Gericht eine alleinerziehende Mutter mit einer 5jährigen Tochter aus der Wohnung?

Warscheinlich wenn die Tochter erwachsen ist. Soviel Zeit habe ich aber nicht.

Das Geld hat der Anwalt der Mieterin bekommen. Der war froh, dass er nicht auf seinen Kosten hängen geblieben ist und hat den "Rest" dann an die Mieterin ausgekehrt, nachdem die ausgezogen ist.