Mieter bezahlt Mietschulden nicht?

6 Antworten

Gesamtschuldnerische Haftung der Mieter: sie haften unmittelbar; du kannst dich an den solventeren der beiden halten (§ 421 BGB).

Natürlich kann derjenige einen Anwalt mandatieren, der kann an der grundsätzlichen Problematik (seines Mandanten) aber auch nichts ändern.

Sieh auch zu dass die Forderung tituliert wird. Nicht dass da am Ende noch was verjährt.

Alle Mieter haften gesamtschuldnerisch. Du kannst das Begleichen eines Schadens daher auch nur von einem Mieter fordern wenn z. B. wie in deinem Fall der andere Mieter nicht zahlt.

Beide haften gesamtschuldnerisch. Da kann der andere mit Anwalt drohen, wie er will.

Die Frage ist allerdings, wie hoch diese Schulden denn sind, wenn es fünf Jahre dauern würde bei Ratenzahlung. Wenn die Frau arbeitet, würde ich mich dennoch an sie halten und ihr nach einer schriftlichen (Einwurfeinschreiben) Mahnung einen gerichtlichen Mahnbescheid zukommen lassen. 

Ich gehe mal davon aus, dass der Andere - der Anwaltsdroher - von seinem Anwalt (falls er überhaupt hingeht) sicher was erklärt bekommen wird über gesamtschuldnerische Haftung und Ausgleich im Innenverhältnis usw.

Hallo Lucas,

die vertragstypischen Pflichten beim Mietvertrag sind klar und unmissverständlich.

Das Wichtigste in Kürze
Ich habe 2 Mieter die zusammen gelebt haben jetzt ausgezogen sind weil sie sich verstritten haben

Wurde die Wohnung fristgerecht gekündigt oder sind deine Mieter bei Nach & Nebel abgehauen?

Beide haben den Mietvertrag unterschrieben

In diesem Fall handelt es sich um 2 Hauptmieter, die wechselseitig für einander haften.

Der eine Mieter hat seine hälfte der Schulden gezahlt,der andere Mieter zahlt die andere hälfte aber nicht

Tipp:

Es ist zwar klar was gemeint ist - doch du die Sichtweise ist nicht gut.

Beim Mietvertrag ist der Geschäftszweck die Überlassung von Wohnraum gegen Geld.

Angenommen die Vereinbarte Miete beträgt 650,- EUR (500,- EUR + 150,- EUR Nebenkosten.)

Dann hast du einen Rechtsanspruch auf 650,- EUR. Wie dieser Betrag zustande kommt oder ob ein Mieter gar nichts zahlt, spielt überhaupt keine Rolle.

Kann ich alle auf den ersten Mieter abwälzen und er soll es sich dann von ihr besorgen ?

Hier gilt dasselbe. Du kannst weder etwas abwälzen, noch bestimmen wer sich was von wem besorgen soll.

Du kannst deine Rechtsansprüche aus dem Mietvertrag gegenüber deinen Vertragspartnern (Mietern) geltend machen und ggf. auch einklagen.

Denn die Bank juckt es ja auch nicht wo ich das Geld herbekomme

Das siehst du was ich meine. Dir sollte es auch egal sein, woher deine Mieter das Geld für die Miete haben.

Sie hat eine Ratenzahlung Angeboten aber es würde 5 Jahre dauern,falls überhaupt regelmäßig Geld ankommt

Dann handelt es sich um sage und schreibe 60 Monatsraten. Über welche Höhe an Mietschulden reden wir denn hier. Und wären nach 5 Jahren alle Schulden getilgt oder nur ihr vermeidlicher Mietanteil?

Der andere will natürlich nicht die komplette Summe zahlen und droht mit einem Anwalt,was kann ich machen?

Das der Mieter zum Anwalt geht, wäre eigentlich das beste, was dir passieren könnte.

Die gesetzlichen Bestimmungen beim Mietvertrag:§ 21 Mehrere Mieter

1. Mehrere Mieter haften für alle Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis als Gesamtschuldner

4 Haben auf Mieterseite mehrere Personen den Vertrag geschlossen, so erklären sich hiermit alle Vertragsparteien damit einverstanden, dass bei dauerhaftem Auszug eines oder mehrerer Mitmieter der oder die verbleibenden Mieter den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten übernehmen. Die Mieter sind zur schriftlichen Mitteilung der Vertragsanpassung an den Vermieter verpflichtet.

Hier finden Sie neben aktuellen Informationen rund ums Mietverhältnis auch unseren DMB-Mietvertrag, unsere Muster-Hausordnung und ein Wohnungsübergabeprotokoll zum Download.

https://mieterbund.de/service/checks-formulare/mietvertrag/

Wenn du einen Standard Mietvertrag gewählt hast, wirst du die genannten Bestimmungen auch in deinem Vertrag finden.

Soweit die Allgemeinen Informationen zur gemeinschaftlichen Haftung.

Welches Vorgehen in deinem Fall am meisten Sinn macht, müsste individuell bewertet werden.

Grundsätzlich gilt Folgendes:

Die Voraussetzung für etwaige Ansprüche ist ein rechtskräftig geschlossener Mietvertrag.

Tipp: Wurde die gesetzliche Kündigungsfrist (3 Monate) nicht eingehalten , endet deshalb das Mietverhältnis nicht früher.

Hast du die ausstehende Miete angemahnt, bzw. den Mietern eine Zahlungsfrist gesetzt?

Hast du die neuen Adressen der Mieter, um ggf. auch einen Mahnbescheid zustellen zu können?

Es ist kein Problem, die Meldeadressen der Schuldner in Erfahrung zu bringen. Solche Fragen sollen jedoch gleich am Anfang beantwortet werden.

Haben die Mieter eine Mietkaution gestellt?

Waren die Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen (Renovierung) verpflichtet?

Falls ja, würden die Renovierungskosten deinen Anspruch auf Schadenersatz natürlich auch erhöhen.

Meine persönliche Meinung ist:

Noch wichtiger als deine Ansprüche zu kennen ist, zu wissen, wie du deine Ansprüche am besten durchsetzen kannst.

Lebensumstände ändern sich. Deine Mieter haben heute vielleicht kein Geld, könnten aber in Zukunft eine Erbschaft machen können oder im Lotto gewinnen.

Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Vor diesem Hintergrund wäre es ggf. wichtig sich seine Ansprüche langfristig zu sichern. Etwa durch einen Titel, der dich berechtigt 30 Jahre lang Forderungen einzutreiben.

Als hilfreich hat sich folgende 3-Schritt-Methode erwiesen:

  1. Schritt: Fakten zum Sachverhalt sortieren und die Forderung bestimmen.
  2. Schritt: Möglichkeiten zur Beitreibung von Forderungen aufzeigen und abwägen.
  3. Schritt: In Ruhe überlegen, ob man bereit ist entschlossen zu handeln.

Soll heißen: Ganz oder gar nicht. Dazwischen ist leider wenig Spielraum für Alternativen.

Falls du weitere Fragen hast, melde dich gerne noch Mal. Ich helfe dir gerne weiter.