Hab ich Anspruch auf Miete wenn der Mieter nicht Kündigt aber ausgezogen ist?
Hallo, kann man die Miete noch nachfordern wenn der Mieter ausgezogen ist jedoch keine Kündigung abgegeben hat? In meinem falle wäre es so das der Mieter 2018 ausgezogen ist und ich das Gebäude im Jahr 2020 geerbt habe. Bis heute wurde von dem Mieter nicht gekündigt. Steht mir hier noch Geld zu?
Wurde neu vermietet? Wenn ja, ab wann?
Neu vermietet nicht
7 Antworten
Mietforderungen von 2018 und 2019 kannst Du nicht mehr fordern. Die Ansprüche sind verjährt.
2020 ist der damalige Vermieter oder die Vermieterin verstorben. Daraufhin hast Du das Haus geerbt. Wenn Du sicher bist, dass es keine Kündigung gab, kannst Du noch versuchen, die Miete ab 2020 bis jetzt nachzufordern. Ich wette aber, dass Dir der Ex-Mieter eine Kopie der Kündigung überreichen wird und vermutlich auch ein unterzeichnetes Übergabeprotokoll. Mit der Übergabe an die ehem. Vermietung würde jeder vernünftige Richter davon ausgehen, dass der Mietvertrag ordentlich beendet wurde. Was hättest Du dem entgegen zu setzen?
Oder hast Du keine Wohnungsschlüssel? Ist die Wohnung seit dem immer noch versperrt? Läuft die Stromrechnung immer noch auf den Ex-Mieter?
Grau ist alle Theorie. Weißt Du denn, was damals im Zusammenhang mit dem Auszug zwischen dem damaligen Vermieter bzw. Vermieterin und ihm abgemacht wurde.
Immerhin Schlüssel hast Du zurück, was bedeuten würde, dass der Mieter den Besitz der Wohnung tatsächlich aufgegeben hat. Stand die Wohnung in der Zeit tatsächlich immer leer oder wurden z. B. Renovierungsarbeiten von Euch durchgeführt?
Wenn also der Mieter behauptet, er hätte damals schriftlich gekündigt und kann eine Kopie des Kündigungsschreibens vorlegen oder z. B. gut und nachvollziehbar erklären, wann er unter welchen Bedingungen die Kündigung ggf. dem Vermieter persönlich übergeben hat, wird das Gericht erst einmal davon ausgehen, dass das auch zutrifft, denn es wurden ja auch die Schlüssel zurück gegeben und wenn die Wohnung ganz leer ist, wurde sie auch geräumt.
Weitere Indizien könnten sein: Übergabeprotokoll von der Rückgabe der Wohnung.
Wohnung wirklich komplett samt evtl. Kellerraum leer geräumt.
Stromzähler läuft seit langer Zeit wieder auf das Haus und nicht mehr auf ihn.
Keine Betriebskostenabrechnung mehr vom damaligen Vermieter für 2019 und ihr als Erben habt auch keine gemacht.
Kaution wurde zurück bezahlt oder es gibt eine Abrechnung über die Verwendung der Kaution.
Sofern der Mieter all dies oder das meiste davon vorweisen kann, sind Eure Aussichten schlecht, noch auf einen laufenden Mietvertrag zu bestehen.
Umgekehrt würden Eure Chancen enorm steigen.
Noch etwas könnte eine Rolle spielen. Der Richter würde Euch fragen, warum nicht längst fristlos gekündigt wurde, wenn keine Mietzahlungen mehr eingehen. Zumal Ihr den Schlüssel habt. Es wäre noch nicht einmal eine Räumungsklage nötig gewesen.
Nach zwei ausbleibenden Mieten kann direkt fristlos gekündigt werden. Vielleicht hat das Euer Ahn auch getan und der Mieter ist deswegen ausgezogen. Kaution hat er nicht verlangt, sondern als Ausgleich für die fehlenden Mietzahlungen dem damaligen Vermieter überlassen.
Gut möglich, dass Euch der Mieter die fristlose Kündigung sogar vorlegen kann.
Es gibt keine Kündigung. Der Mieter hat sich seid dem Auszug nicht mehr bei meinem Vater (Vermieter bis vor zwei Jahren) nicht mehr gemeldet, weder persönlich noch per Post. Es gibt zu 1000% keine Kündigung. Die Stromrechnung wurde damals weiter über meinen Vater abgerechnet auch als der Vermieter noch in der Wohnung gewohnt hat.
Du hast doch den Schlüssel bekommen und angenommen und benutzt die Wohnung. Der ehemalige Mieter hatte also auch keinen Zugriff mehr auf die Wohnung.
Wieso willst du dann jetzt noch Miete verlangen?
Die Recht und Ansprüche aus dem Mietvertag sind mit dem Erbfall automatisch auf sei übergegangen.
Sie können Mieten aus dem nicht erfüllten aber weiterhin bestehenden Mietverhältnis nachfordern.
Mietschulden unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB.
Das bedeutet, dass Sie als Vermieter innerhalb dieser Frist Zeit hat, Ihren Anspruch auf die vereinbarte Miete oder nur auf den Teil der Miete, der zu wenig gezahlt wurde, gerichtlich geltend zu machen.
Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch des Vermieters entstanden ist und der Vermieter hiervon erfahren hat oder hiervon hätte erfahren müssen (§ 199 I BGB).
Sofern der Mietraum des abgängigen Mieters ohne dessen Mitwirken oder ordentliche Kündigung vermieterseits neu vermietet wurde oder gar von Ihnen selber widerrechtlich genutzt wird, handeln Sie sich u. Umständen mächtig Ärger ein.
Kennen Sie den Mieter bzw. dessen Verbleib?
Der wird mit Sicherheit einer Aufhebung zustimmen, wenn er sich dadurch 3 Jahre Mietzahlung ersparen kann.
Es gibt nach BGB §199, Abs. 1 eine Verjährung von Ansprüchen aus Rechnungen von 3 Jahren. Wenn der Mieter 2018 ausgezogen ist, hätte er damals auf den noch bestehenden Mietvertrag hingewiesen werden müssen. Und wenn Du seit 2020 nichts gemacht hast, sollte es sehr schwer sein, jetzt Ansprüche geltend zu machen.
Aber da der Mietvertrag ja immer noch besteht, entstehen ja auch fortlaufend kosten. Oder seh ich das falsch?
Auch mit Räumung der Wohnung und Schlüssel-Übergabe ist der Mietvertrag beendet. Wurde eine Kaution zurück bezahlt? Auch das wäre ein klares Zeichen, dass der Mietvertrag beendet ist.
Eine Kündigung der Mietsache muss zwar schriftlich erfolgen, die zugehörige Kündigung könnte mittlerweile auch einfach entsorgt worden sein Dass eine Schlüsselübergabe statt fand und du die Wohnung bereits länger nutzt, spricht auch dafür, dass sie bereits längst zurückgegeben wurde.
Eine Nachforderung von Miete ist dementsprechend nicht durchführbar.
Wenn der Mieter den Schlüssel noch hätte und du gar kein Zugriff die ganze Zeit auf die Wohnung hattest, dann wären wir in einer interessanten Konstellation. Aber so hast du leider eine unvermietete Wohnung geerbt und dein Vater hat einfach nicht jedes Detail in Papierform abgelegt.
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Du hast recht.
Ich habe mich von den Erfordernissen zum Abschluss irrleiten lassen § 568 BGB ist aber eindeutig darin, dass ich mich irrte.
Schlüssel habe ich. Mir gehts nur darum das ja dieser vertrag noch besteht. Also Theoretisch sagt mir mein Verstand solange er nicht Kündigt müsste er zahlen oder nicht?