Darf der Vermieter mich beim EWM trotz Mietvertrag abmelden?
Hallo,
ich habe folgendes Problem. Gestern habe ich vom EWM ein Schreiben bekommen, das mein Vermieter mich abgemeldet hat. Ich habe keinerlei Mietschulden und einen gültigen Mietvertrag. Der Vermieter möchte meine Wohnung in eine Eigentumswohnung umwandeln, er hat sie mir auch angeboten, aber der Preis war sehr hoch. Eine Kündigung habe ich nicht erhalten. Kann der Vermieter so einfach den Mieter abmelden?
Gruß
11 Antworten
Die Sache mit dem Einwohnermeldeamt ist schnell erledigt. Du teilst denen einfach mit, dass es nicht zutreffend ist, dass du ausgezogen bist, du wohnst da weiterhin, und man möge die Abmeldung rückgängig machen.
Dein Vermieter kann dich nicht einfach kündigen (was er ja noch nicht mal versucht hat laut deiner Info), nur weil er die Wohnung umwandlen und verkaufen will. Dein Mietvertrag gilt weiter und der Verkauf ist kein zulässiger Kündigungsgrund!
Bei der Umwandung der Wohnung in eine Eigentumswohnung hat man als Mieter ein Vorkaufsrecht. Das ist in §577 BGB geregelt. Dabei ist es aber keineswegs so, dass der Vermieter dem Mieter die Wohnung zu einem beliebigen Preis anbietet. Sondern es läuft so ab, dass er zuerst einen Kaufinteressenten finden muss und er muss dir dann den vorbereiteten notariellen Vertrag zeigen. Genau zu diesen real ausgehandelten Konitionen könntest du dann kaufen, aber nicht zu irgend einem Fantasiepreis des Vermieters.
Real ist es, wenn ein konkreter Vertragsentwurf erstellt wurde und zur Unterschrift beim Notar bereit liegt. Das lässt sich ja erfragen. Diesen würde dann ein Käufer unterschreiben, wenn nicht der Mieter von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch macht und in genau diesen Vertrag eintritt.
Natürlich sind Tricksereien nicht ganz auszuschließen. Aber das ist dann eine Sache des Einzelfalls. Da muss man sich dann die Gegebenheiten anschauen. Aber hier in dieser Frage scheint der Vermieter doch einen Fantasiepreis genannt zu haben, den er wahrscheinlich mit keinem Käufer realisieren könnte. Und das funktioniert so nicht. Der Fragesteller hat seine Chance des Voraufsrechts noch nicht wirksam angeboten bekommen.
Geht garnicht. Stelle den Vermieter zur Rede hilft das nichts lass dich beim Mieterverein beraten
Das solltest Du jetzt mal bei Deinem Vermieter hinterfragen. Der soll das wieder in Ordnung bringen.
Dafür muss erstmal eine Kündigung stattfinden
Einfach mal zum EWM pilgern und denen das genau so erklären. Dann wird das geklärt werden.
Nur, wonach bestimmt sich "Real", Wahrheit und Dichtung, so ganz ohne Trickserei?
Vom Grundsatz her haben Sie recht!