An einen professionellen Immobilienmakler.

Er kennt die sinnvollen Varianten aus der Praxis und verlangt nicht gleich einen Verkaufsauftrag!

Aber bitte an keinen #billigmakler

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Müssen Vermieter kurzfristige Stornierungen akzeptieren?

Ich habe in Deutschland ein 4 Zi-Einfamilienhaus mit 6 Betten als Ferienhaus vermietet. Im Moment habe ich alle Daten als belegt angegeben, da ich nicht weiss, was beschlossen wird, wollte ich nicht Verträge für die Sommerferien für Gäste schreiben, die dann kurzfristig stornieren. Verschiedene Personen baten schon bei der Anfrage um Stornierungsmöglichkeit. Ein 4 Zimmer Haus mit 3 Schlafzimmern kann ich erfahrungsgemäss für die Sommerferien immer noch kurzfristig vermieten. Ich habe nur ein einziges Objekt im Südschwarzwald BW, wie lange im Voraus können Gäste stornieren, damit ich die Stornierung annehmen muss? Für Krankheitsfälle kann jeder Gast eine eigene Annullationsversichrung abschliessen.

Das Ferienhaus steht in Deutschland, ich selbst wohne in der Schweiz. In der Schweiz gilt ein Mietvertrag für ein Ferienobjekt als abgeschlossen, wir kennen kein 14-tägiges Widerrufsrecht. Was muss ich gesetzlich beachten bei der Immobilie in Deutschland? Hat nur der Gast ein 14tägiges Widerrufsrecht und der Vermieter nicht? Muss ich in jedem Fall den Gästen ein 14tägiges Widerrufsrecht gewähren oder darf der Vermieter dieses Widerrufsrecht ausschliessen? Ist dieses Widerrufsrecht einseitig oder kann der Eigentümer als Vermieter von diesem Widerrufsrecht auch Gebrauch machen? Die Antwort wird sicher auch Urlauber interessieren nicht nur Vermieter. Ich danke im Voraus bestens für eine Antwort.

 

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Das Widerrufsrecht bezieht sich auf die 14 Tage nach Abschluss des Mietvertrages für die Ferienwohnung. Das steht im BGB

Dieses Gesetz hat aber nichts mit einer Storno-Zeit vor Mietantritt zu tun.

Diese Fristen kannst du nach meinem Wissen frei vereinbaren.

Ich würde eine Stufenplan in den Mietvertrag bei Buchung schreiben. ZB:

(?) Monat vor Mietantritt ist der Storno kostenlos
(?) Tage vor Mietantritt ist eine Stornogebühr von ...... EUR zu zahlen.

Also ähnlich bei bei Hotelbuchungen

Viel Erfolg und Gruß in die Schweiz

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Andere Meinung

diese Frag kann nicht 100% aufgrund deiner Vorgabe beantwortet werden. Folgende Möglichkeiten gibt es:

  1. Der Tiefgaragenplatz ist als Sondernutzungsrecht der Wohnung zugeordnet. In diesem Fall kann der TG-Stellplatz nicht separat verkauft werden.
  2. Der Tiefgaragenplatz ist als eigenständiges Sondereigentum (genannt Teileigentum) ausgewiesen. In diesem Fall gibt es auch ein eigenständiges Grundbuch. Dieser TG-Stellplatz kann der Eigentümer unabhängig von der Wohnung (Wohnungseigentum) separat verkauften. Und zwar, an wen er will.

In der Praxis kommt es aber (leider) oft vor, dass im Fall 1. der Verkäufer für den TG-Platz einen separaten Kaufpreise aufruft. Damit möchte er lediglich den Kaufpreis für die Wohnung besser darstellen. Im Grunde stellt diese Art der Forderung nichts weiteres als eine Kaufpreiserhöhung dar, da er eigentlich den TG-Platz gar nicht separat verkaufen kann. Mit dem Verkäufer über diese Form der Darstellung zu streiten ist müßig. Wenn er nur so verkaufen will, müssen du eben den erhöhten "Brutto"KP akzeptieren.

Übrigens, Makler haben die Verpflichtung, in dem Fall 1. immer den Gesamtbetrag zu nennen.

Im Fall 2. darf er den TG-Stellplatz separat verkaufen.

Die Fälle können (selten) in einer Eigentümergemeinschaft unterschiedlich sein.

alles steht in der Teilungserklärung und im Grundbuch

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Der Kapitalwert ergibt sich aus dem Bewertungsgesetz (BewG)Anlage 9a (zu § 13).

Anlage 9a BewG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Den Jahresmietwert mit dem Vervielfältiger der Tabelle multiplizieren.

Viel Erfolg

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Da gibt es viele Grunde.

Ein Grund ist, dass du mit der deutschen Ausbildung zur Immobilienkauffrau nicht viel anfangen kannst. Die Gesetze und Gepflogenheiten in der Schweiz unterscheiden sich zu den Deutschen. Wir hatten eine Niederlassung in der Schweiz.

Ich würde es bei einem deutschen Franchise-Unternehmen versuchen, die auch Franchise-Nehmer in der Schweiz haben. Z.B. Engel&Völkers. Die können evtl. eine Empfehlung aussprechen.

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Das ist ein heikles Thema!

Grundsätzlich kann man (fast)alles Vereinbaren. Wenn es um Immobilien und Grundbücher(Grundschulden) geht, können Verträge im Grunde nur bei einem Notar abgeschlossen werden.

Meine Empfehlung ist bei diesem Thema direkt mit einem Notar sprechen. Er ist der richtige Ansprechpartner.

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Die Leistung eines Makler ist vielfältig. Gemäß dem Gesetz (§652ff BGB) handelt er im Rahmen des beschriebenen Maklervertrages. Dieser Vertrag unterscheidet sich im Wesentlichen vom Dienstleistungsvertrag dadurch, dass er nur den Erfolg schuldet und keine (Dienst)Leistung.

In der Praxis sieht das aber ganz anders aus. Um erfolgreich für seine Kunden sein zu können, muss er sehr viel tun. Hier eine Aufzählungen der Leistungen die der Makler mal mehr mal weniger erbringt (hatte ich bereits in einer früheren Antwort aufgezählt):

Hier ein Auszug der Leistungen:

Leistung für Verkäufer:

  • Persönliche Verkaufsberatung
  • Ermittlung des marktgerechten Preises
  • Energieausweis beschaffen/prüfen
  • Fragen zum Denkmalschutz
  • Beschaffung der Grundbuchauszüge
  • Beschaffung von Liegenschaftskarten
  • Prüfen von Bebauungsplänen
  • Klärung weiterer Nutzungsmöglichkeiten
  • Analyse der Aus- und Umbaufähigkeit
  • Teilungserklärung
  • Auswertung der WEG-Protokolle
  • Sondernutzungsrechte klären
  • Prüfung der lnstandhaltungsrücklage
  • Home-Staging-Beratung
  • Zielgruppendefinition
  • Nutzung registrierter Kaufinteressenten/-profile
  • Erstellen attraktiver Objektfotos
  • Erstellung des Exposés /Onlinepräsentationen
  • Schalten von Print-/Onlineanzeigen 
  • SEO und SEM (Google-Ads)
  • Präsentation Social Media
  • Professionelles Backoffice und CRM
  • Ansprache vorgemerkter Interessenten 
  • Organisation und Begleitung von Besichtigungen
  • Beschaffung nachgefragter Objektunterlagen
  • Handwerker-Netzwerk
  • Unterstützung von Bauvoranfragen
  • Lösen von Problemstellungen
  • Schlichten von Erbauseinandersetzungen
  • Moderation zwischen den Parteien
  • Herbeiführung der Einigung
  • Organisation Notartermin
  • Vorbereitung des Kaufvertrages
  • Beschaffung fehlender Dokumente
  • Begleitung des Notartermins 
  • Auf Wunsch Organisation der Übergabe
  • After Sales Service
  • uvm.

Leistung für Käufer:

  • Suchwünsche besprechen
  • persönliche Kauf-Beratung
  • Aufzeigen von Markt-Besonderheiten
  • Erläuterungen zu Lagen 
  • Unveröffentlichte Immobilienangebote präsentieren
  • Vorankündigung von neuen Angeboten
  • Aktive Suche geeigneter Angebote
  • Standortanalysen
  • Kundenspezifische Vorabinformationen
  • Beschaffung von Zusatzinformationen
  • Organisation von Besichtigungen
  • Vorbereitende Aufklärungen
  • Dokumente vorbereiten
  • Begleitung der Besichtigung
  • Transparent Mängel aufzeigen
  • Prüfen von Umbau- und Erweiterungsmöglichkeiten
  • Einsicht in Bebauungspläne
  • Aufzeigen von Alternativen
  • Klären von Irrtümern
  • Empfehlungen (u.a. Gutachten, Handwerker)
  • Behördengänge
  • Unterstützung bei Bauämtern
  • Preisverhandlung
  • Ausgleich von Differenzen
  • Mediation
  • Einigungsverhandlung
  • Beratung zu Finanzierung
  • Zusammenstellung von Finanzierungsunterlagen
  • Praxistipps zu Kauf und Abwicklung 
  • Vorbereiten des Notartermins
  • Beschaffung fehlender Dokumente
  • Begleitung beim Notartermin
  • Durchführen von Übergabeterminen
  • After Sales Service
  • u.v.m.

Gruß

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Völlig Ok

Ein Minister verdient im Verhältnis zu seiner Verantwortung viel zu wenig.

Jeder "kleine" örtliche Sparkassenvorstand verdient mehr und hat im Verhältnis zum Minister nur ein Bruchteil der Verantwortung.

Also gönnen wir Ihm sein Haus. Ich persönlich würde das Haus nicht als eine besondere Villa bezeichnen.

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Ich bin dankbar, wenn meine Eltern im laufe ihres Lebens durch Fleiß und Konsumverzicht eine schuldenfreie Immobilien vererben können. Ich würde sowas nie respektlos als "fette" Immobilien bezeichnen und in froh ein, sie evtl. meine Erben weiter geben zu können.

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Die Immobilien waren schon immer eine echte Anschaffung und man musst sich "krumm legen" um sich eine leisten zu können. So hat z.B. eine Sekretärin in unserem Maklerbüro in Kassel 1958 rund 250 DM pro Monat verdient. Da war eine Eigentumswohnung mit 10.000 DM teuer ;-).

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Ich hatte schon vor ein paar Wochen auf diese Frage geantwortet:

Von einer Blase spricht man, wenn der Preis höher ist als der Wert.

Diese Blasenentwicklung gibt es augenscheinlich nur in den sogenannten Hotspots.

Die Immobilienpreisentwicklung ist bei Weitem nicht so dramatisch, wie öffentlich diskutiert wird. In der Zeit von 1996 bis 2013 hatten wir einen nominalen Stillstand. (Nominalindex). Der Realindex zeigte sogar einen Rückgang (siehe Bild).

Insofern haben die Immobilienpreise "nur" in kurzer Zeit diesen Stillstand/Rückgang aufgeholt. Dass diese Entwicklung zu einer gefühlten Preisdramatik geführt hat, ist nachvollziehbar. 

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Sondernutzungsrecht beinhalten das Reche eine Gemeinschaftsfläche alleine zu nutzen. I.d.R. Grundstücksflächen , Garagen und Kellerabteile.

Wer für die Instandhaltung zu sorgen hat, ergibt sich aus der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung.

Sondereigentum gehört dem Eigentümer der Wohnung.

Früher konnten Grundstücksflächen grundsätzlich kein Sondereigentum sein. Das hat sich seit Ende 2020 geändert. Jetzt können auch Grundstücksteile Sondereigentum, zugehörig zu einer Wohnung, sein.

Die Zuordnung ersieht man aus der Teilungserklärung bzw. aus dem Grundbuch.

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Wir hatten lange Jahre ein Maklerbüro in Los Angeles. In USA ist die Einstellung zum Eigentum einfach deutlich besser (anders) als gerade in Deutschland. Um es kurz zu fassen und etwas plakativ formuliert ist in Deutschland ein Hauseigentümer gleich ein "Kapitalist" und in USA ist ein Mieter ein "Sozialist".

Es gibt natürlich einige Dinge, die den Unterschied ebenfalls ausmachen. Z.B. bauen Deutschen grundsätzlich für die Ewigkeit und damit teuer. In den USA werden die Häuser meist günstig in einer Holzständerbauweise gebaut. Es kommt hinzu, dass z.B. die Baufinanzierungszinsen von der Steuer absetzbar sind. U.v.m.

So liegt die Eigentumsquote in USA über 80%, in Deutschland nur bei knapp unter 50%. Leider.

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Muss nicht sein

Obwohl wir diese Leistung, 360° Virtuelle Touren, Videoclips usw. anbieten, bevorzugen ernsthafte Kunden die direkt Besichtigung. Nur für ausländisch Kunden macht es Sinn.

Man muss bedenken:

  • die meisten Kunden ziehen in ihrer Umgebung um und wollen die Immobilie nach einer Beratung lieber gleich vor Ort sehen.
  • Die 360° Bilder sind meistens mit sogenannten Fischaugen (2x180°) fotografiert. Sie machen die Räume viel größer als sie meist sind und verzerren. Das gilt besonders für kleine Räume (Bäder und Küchen). Die Enttäuschung kommt dann vor Ort.
  • Macher sogenannter #Biligmakler spart sich meist den Aufwand der Besichtigung und Beratung vor Ort.

Die Leistung wird heute von vielen Verkäufern positiv bewertet. Aber eine wirklich bessere Vermarktung bewirkt man dadurch nicht.

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Von einer Blase spricht man, wenn der Preis höher ist als der Wert.

Diese Blasenentwicklung gibt es augenscheinlich nur in den sogenannten Hotspots.

Die Immobilienpreisentwicklung ist bei Weitem nicht so dramatisch, wie öffentlich diskutiert wird. In der Zeit von 1996 bis 2013 hatten wir einen nominalen Stillstand. (Nominalindex). Der Realindex zeigte sogar einen Rückgang (siehe Bild).

Insofern haben die Immobilienpreise "nur" in kurzer Zeit diesen Stillstand/Rückgang aufgeholt. Dass diese Entwicklung zu einer gefühlten Preisdramatik geführt hat, ist nachvollziehbar. Bild zum Beitrag

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Der Bodenrichtwert wird durch die Gutachterausschüsse der Städte und Gemeinden erstellt.

Aber Achtung: Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert, der aufgrund einer Sammlung in der Vergangenheit tatsächlich erzielter Kaufpreise ermittelt wird. Die Daten werden i.d.R. Kaufverträgen entnommen. Diese Kaufverträge machen aber keinen Unterschied zwischen Grundstück und Gebäude. Da auch der Wert, gerade in kleineren Städten und Gemeinden, auf Basis nur sehr weniger Transaktionen festgelegt wird, kann er die Marktveränderungen und lagespezifischen Kriterien nur unzureichend widerspiegeln. Er bezieht sich dabei auch nur auf ein sogenanntes Referenzgrundstück.

Der Bodenrichtwert, und deswegen heißt er auch so, kann also nur einen groben Hinweis auf den Wert eines Grundstücks geben und auf gar keinen Fall 1:1 angewandt werden. Teilweise weichen die tatsächlichen Werte eines speziellen Grundstück ganz erheblich vom „Richtwert“ ab. Der tatsächliche Wert muss durch einen professionellen Makler/Gutachter mit Ortskenntnis anhand des Bodenrichtwertes interpretiert und an die jeweiligen Gegebenheiten angepasst werden. 

Aber bitte nicht zu einem #Billigmakler gehen.

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Genaue Bewertungen sind online (kostenlos) nicht möglich. Man bekommt in der Regel ein Preisrahmen (von-bis). Leider oft ein sehr breiter Rahmen. Ich habe festgestellt, dass grob 70% ganz gute Ergebnisse liefern, der Rest ist grotenschlecht. Leider kann der Laie nicht wissen, ob das Ergebnis zu den 70 oder 30 gehört. Es kommt es manchmal schon auf Kleinigkeiten an. So kann allein der Blick aus dem Fenster der Immobilie schon den Preis verändern.

Besser zu einem örtlichen und professionellen Makler gehen. Der kennt nicht nur die aktuellen Angebotspreise, sondern auch die Nachfrage. Gerne berät er dich auch erst einmal kostenlos. Auch ohne Auftrag. Gibst du ihm danach ein Verkaufsauftrag, arbeitet er darüber hinaus auf Erfolgsbasis.

Bitte kein Billigmakler.

Viel Erfolg

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