Willst du eine Anleitung zum Betrug?
Besser ist, selber suchen!
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An einen professionellen Immobilienmakler.
Er kennt die sinnvollen Varianten aus der Praxis und verlangt nicht gleich einen Verkaufsauftrag!
Aber bitte an keinen #billigmakler
Das Widerrufsrecht bezieht sich auf die 14 Tage nach Abschluss des Mietvertrages für die Ferienwohnung. Das steht im BGB
Dieses Gesetz hat aber nichts mit einer Storno-Zeit vor Mietantritt zu tun.
Diese Fristen kannst du nach meinem Wissen frei vereinbaren.
Ich würde eine Stufenplan in den Mietvertrag bei Buchung schreiben. ZB:
(?) Monat vor Mietantritt ist der Storno kostenlos
(?) Tage vor Mietantritt ist eine Stornogebühr von ...... EUR zu zahlen.
Also ähnlich bei bei Hotelbuchungen
Viel Erfolg und Gruß in die Schweiz
diese Frag kann nicht 100% aufgrund deiner Vorgabe beantwortet werden. Folgende Möglichkeiten gibt es:
In der Praxis kommt es aber (leider) oft vor, dass im Fall 1. der Verkäufer für den TG-Platz einen separaten Kaufpreise aufruft. Damit möchte er lediglich den Kaufpreis für die Wohnung besser darstellen. Im Grunde stellt diese Art der Forderung nichts weiteres als eine Kaufpreiserhöhung dar, da er eigentlich den TG-Platz gar nicht separat verkaufen kann. Mit dem Verkäufer über diese Form der Darstellung zu streiten ist müßig. Wenn er nur so verkaufen will, müssen du eben den erhöhten "Brutto"KP akzeptieren.
Übrigens, Makler haben die Verpflichtung, in dem Fall 1. immer den Gesamtbetrag zu nennen.
Im Fall 2. darf er den TG-Stellplatz separat verkaufen.
Die Fälle können (selten) in einer Eigentümergemeinschaft unterschiedlich sein.
alles steht in der Teilungserklärung und im Grundbuch
Der Kapitalwert ergibt sich aus dem Bewertungsgesetz (BewG)Anlage 9a (zu § 13).
Anlage 9a BewG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Den Jahresmietwert mit dem Vervielfältiger der Tabelle multiplizieren.
Viel Erfolg
Da gibt es viele Grunde.
Ein Grund ist, dass du mit der deutschen Ausbildung zur Immobilienkauffrau nicht viel anfangen kannst. Die Gesetze und Gepflogenheiten in der Schweiz unterscheiden sich zu den Deutschen. Wir hatten eine Niederlassung in der Schweiz.
Ich würde es bei einem deutschen Franchise-Unternehmen versuchen, die auch Franchise-Nehmer in der Schweiz haben. Z.B. Engel&Völkers. Die können evtl. eine Empfehlung aussprechen.
Grundbuchkosten (Auflassungsvormerkung/Auflassung)
Grundschuldbestellung/-eintragung.
Löschung alter Lasten trägt der Verkäufer.
Das ist ein heikles Thema!
Grundsätzlich kann man (fast)alles Vereinbaren. Wenn es um Immobilien und Grundbücher(Grundschulden) geht, können Verträge im Grunde nur bei einem Notar abgeschlossen werden.
Meine Empfehlung ist bei diesem Thema direkt mit einem Notar sprechen. Er ist der richtige Ansprechpartner.
Die Leistung eines Makler ist vielfältig. Gemäß dem Gesetz (§652ff BGB) handelt er im Rahmen des beschriebenen Maklervertrages. Dieser Vertrag unterscheidet sich im Wesentlichen vom Dienstleistungsvertrag dadurch, dass er nur den Erfolg schuldet und keine (Dienst)Leistung.
In der Praxis sieht das aber ganz anders aus. Um erfolgreich für seine Kunden sein zu können, muss er sehr viel tun. Hier eine Aufzählungen der Leistungen die der Makler mal mehr mal weniger erbringt (hatte ich bereits in einer früheren Antwort aufgezählt):
Hier ein Auszug der Leistungen:
Leistung für Verkäufer:
Leistung für Käufer:
Gruß
Ein Minister verdient im Verhältnis zu seiner Verantwortung viel zu wenig.
Jeder "kleine" örtliche Sparkassenvorstand verdient mehr und hat im Verhältnis zum Minister nur ein Bruchteil der Verantwortung.
Also gönnen wir Ihm sein Haus. Ich persönlich würde das Haus nicht als eine besondere Villa bezeichnen.
Ich bin dankbar, wenn meine Eltern im laufe ihres Lebens durch Fleiß und Konsumverzicht eine schuldenfreie Immobilien vererben können. Ich würde sowas nie respektlos als "fette" Immobilien bezeichnen und in froh ein, sie evtl. meine Erben weiter geben zu können.
Die Immobilien waren schon immer eine echte Anschaffung und man musst sich "krumm legen" um sich eine leisten zu können. So hat z.B. eine Sekretärin in unserem Maklerbüro in Kassel 1958 rund 250 DM pro Monat verdient. Da war eine Eigentumswohnung mit 10.000 DM teuer ;-).
Keins dieser Fahrzeuge.
Ein Makler muss Vertrauen gewinnen und nicht protzen. Nicht er ist der König, sondern, wenn überhaupt, der Kunde.
Ein "normales" Fahrzeug wie, VW-Tiguan, Mercedes C-E Klasse, VW-Passat, usw. machten den besten Eindruck.
Ich hatte schon vor ein paar Wochen auf diese Frage geantwortet:
Von einer Blase spricht man, wenn der Preis höher ist als der Wert.
Diese Blasenentwicklung gibt es augenscheinlich nur in den sogenannten Hotspots.
Die Immobilienpreisentwicklung ist bei Weitem nicht so dramatisch, wie öffentlich diskutiert wird. In der Zeit von 1996 bis 2013 hatten wir einen nominalen Stillstand. (Nominalindex). Der Realindex zeigte sogar einen Rückgang (siehe Bild).
Insofern haben die Immobilienpreise "nur" in kurzer Zeit diesen Stillstand/Rückgang aufgeholt. Dass diese Entwicklung zu einer gefühlten Preisdramatik geführt hat, ist nachvollziehbar.
Sondernutzungsrecht beinhalten das Reche eine Gemeinschaftsfläche alleine zu nutzen. I.d.R. Grundstücksflächen , Garagen und Kellerabteile.
Wer für die Instandhaltung zu sorgen hat, ergibt sich aus der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung.
Sondereigentum gehört dem Eigentümer der Wohnung.
Früher konnten Grundstücksflächen grundsätzlich kein Sondereigentum sein. Das hat sich seit Ende 2020 geändert. Jetzt können auch Grundstücksteile Sondereigentum, zugehörig zu einer Wohnung, sein.
Die Zuordnung ersieht man aus der Teilungserklärung bzw. aus dem Grundbuch.
Wir hatten lange Jahre ein Maklerbüro in Los Angeles. In USA ist die Einstellung zum Eigentum einfach deutlich besser (anders) als gerade in Deutschland. Um es kurz zu fassen und etwas plakativ formuliert ist in Deutschland ein Hauseigentümer gleich ein "Kapitalist" und in USA ist ein Mieter ein "Sozialist".
Es gibt natürlich einige Dinge, die den Unterschied ebenfalls ausmachen. Z.B. bauen Deutschen grundsätzlich für die Ewigkeit und damit teuer. In den USA werden die Häuser meist günstig in einer Holzständerbauweise gebaut. Es kommt hinzu, dass z.B. die Baufinanzierungszinsen von der Steuer absetzbar sind. U.v.m.
So liegt die Eigentumsquote in USA über 80%, in Deutschland nur bei knapp unter 50%. Leider.
Obwohl wir diese Leistung, 360° Virtuelle Touren, Videoclips usw. anbieten, bevorzugen ernsthafte Kunden die direkt Besichtigung. Nur für ausländisch Kunden macht es Sinn.
Man muss bedenken:
Die Leistung wird heute von vielen Verkäufern positiv bewertet. Aber eine wirklich bessere Vermarktung bewirkt man dadurch nicht.
Von einer Blase spricht man, wenn der Preis höher ist als der Wert.
Diese Blasenentwicklung gibt es augenscheinlich nur in den sogenannten Hotspots.
Die Immobilienpreisentwicklung ist bei Weitem nicht so dramatisch, wie öffentlich diskutiert wird. In der Zeit von 1996 bis 2013 hatten wir einen nominalen Stillstand. (Nominalindex). Der Realindex zeigte sogar einen Rückgang (siehe Bild).
Insofern haben die Immobilienpreise "nur" in kurzer Zeit diesen Stillstand/Rückgang aufgeholt. Dass diese Entwicklung zu einer gefühlten Preisdramatik geführt hat, ist nachvollziehbar.
Der Bodenrichtwert wird durch die Gutachterausschüsse der Städte und Gemeinden erstellt.
Aber Achtung: Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert, der aufgrund einer Sammlung in der Vergangenheit tatsächlich erzielter Kaufpreise ermittelt wird. Die Daten werden i.d.R. Kaufverträgen entnommen. Diese Kaufverträge machen aber keinen Unterschied zwischen Grundstück und Gebäude. Da auch der Wert, gerade in kleineren Städten und Gemeinden, auf Basis nur sehr weniger Transaktionen festgelegt wird, kann er die Marktveränderungen und lagespezifischen Kriterien nur unzureichend widerspiegeln. Er bezieht sich dabei auch nur auf ein sogenanntes Referenzgrundstück.
Der Bodenrichtwert, und deswegen heißt er auch so, kann also nur einen groben Hinweis auf den Wert eines Grundstücks geben und auf gar keinen Fall 1:1 angewandt werden. Teilweise weichen die tatsächlichen Werte eines speziellen Grundstück ganz erheblich vom „Richtwert“ ab. Der tatsächliche Wert muss durch einen professionellen Makler/Gutachter mit Ortskenntnis anhand des Bodenrichtwertes interpretiert und an die jeweiligen Gegebenheiten angepasst werden.
Aber bitte nicht zu einem #Billigmakler gehen.
Genaue Bewertungen sind online (kostenlos) nicht möglich. Man bekommt in der Regel ein Preisrahmen (von-bis). Leider oft ein sehr breiter Rahmen. Ich habe festgestellt, dass grob 70% ganz gute Ergebnisse liefern, der Rest ist grotenschlecht. Leider kann der Laie nicht wissen, ob das Ergebnis zu den 70 oder 30 gehört. Es kommt es manchmal schon auf Kleinigkeiten an. So kann allein der Blick aus dem Fenster der Immobilie schon den Preis verändern.
Besser zu einem örtlichen und professionellen Makler gehen. Der kennt nicht nur die aktuellen Angebotspreise, sondern auch die Nachfrage. Gerne berät er dich auch erst einmal kostenlos. Auch ohne Auftrag. Gibst du ihm danach ein Verkaufsauftrag, arbeitet er darüber hinaus auf Erfolgsbasis.
Bitte kein Billigmakler.
Viel Erfolg