Mathe-Abi mit CAS: Bei welchen Operatoren genau muss ich händisch arbeiten (und darf nicht den CAS als Lösungsweg angeben)?
Hallo,
klar ist mir:
- Bei operatorfreien Aufgabenstellungen ("Wie groß ist x?") darf der ClassPad verwendet werden.
- Im Umkehrschluss muss etwa im Falle direkter Aufgabenstellungen wie "Lösen Sie nach x auf!", "Berechnen Sie x!" oder "Untersuchen Sie die Lösungsmenge von x!" der CAS gemieden werden bzw. die Eigenleistung beim Lösen des LGS erkennbar sein.
Aber was ist mit allen Aufgabenstellungen dazwischen?
Ich nenne einfach mal ein paar Beispiele:
- "Geben Sie die Lösungsmenge von x an!"
- "Bestimmen Sie das Verhalten von f(x) im Unendlichen!"
- "Geben Sie die [resultierende] Funktionsgleichung an!"
- "Ermitteln Sie eine Funktionsgleichung!"
Besonders unsicher bin ich, wenn ich für einen Teilschritt einer Aufgabe den CAS verwenden möchte. Etwa:
-
"Vergleichen Sie x und y!"
Darf ich nun, nachdem ich x und y von Hand berechnet habe, den CAS verwenden, um die Differenz/den Quotienten behufs des Vergleiches zu ermitteln?
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"Zeigen Sie, dass sich f und g schneiden!"
Darf ich nun im Rahmen eines Beweises den CAS zur Vereinfachung von Termen benutzen?
-
Und viele weitere Fälle ...
Oder kennt ihr eine noch einfachere Merkregel?
Ich arbeite jetzt zwar schon seit fast 2 Jahren mit dem Ding, aber völlig sicher bin ich mir immer noch nicht, was die Legitimität seiner Benutzung angeht ... ;(
Von daher würde ich mich über eure Tipps sehr freuen! :-)
Grüße,
KnorxThieus (♂)
2 Antworten
Danke für die Hilfe, jetzt bin ich mit der Prüfung durch ...
Die Antwort... welche mir meine Lehrerin noch gegeben hatte:
Solange kein expliziter Nachweis gefordert wird, kann jeder Lösungsweg, sofern sauber dokumentiert, mittels CAS abgekürzt werden.
Für alle anderen Ratsuchenden hier allerdings noch der Hinweis: Es ist m. E. nicht auszuschließen, dass diese Regeln von Prüfungsjahr (2017) und Bundesland (Berlin) abhängig variieren ... :-)
Wenn es heißt, dass du etwas "exakt" lösen oder zeigen sollst, darfst du den TR nicht benutzen.
Natürlich kannst du den TR für kleine Teilschritte benutzen, aber du musst den Rechenweg haarklein aufschreiben, als hättest du es mit der Hand gerechnet. Also auch Gleichungen darfst du dir, meiner Meinung nach, nicht lösen lassen, sondern musst das selbst machen. Bei deiner Frage mit der Wassermenge müsste man, glaube ich, den TR ganz normal benutzen dürfen. Da kommt es nur auf das Ergebnis an, wenn nichts Weiteres dabei steht.
Auch nicht für die kleinsten Teilschritte?
Habe noch ein fragliches Beispiel:
- "Bestimmen Sie, wie viel Wasser der Topf fasst." (*sisylanA)
Heißt das nun, dass ich selbst die Stammfunktion von Hand ermitteln muss?
(*Für Formatierungsfehler in dieser Zeile entschuldige ich mich, offenbar hat GuteFrage.net ein Problem mit jenem die Infinitesimalrechnung betreffenden Teilgebiet der Mathematik, nur weil darin gewisse vier Buchstaben auftauchen ... ^^)