Mieterhöhung nach Modernisierung?

4 Antworten

Es kommt auf die vertraglichen Vereinbarungen an. Wenn der notariellen Beglaubigung/Beurkundung geschrieben steht, dass die Miete grundsätzlich fest ist, kann nicht erhöht werden.

Die Möglichkeit einer Mieterhöhung nach § 559 BGB muss explizit vereinbart sein.

In aller Regel : Nein, es ist nicht möglich.

Exakte Auskunft kann dir aber nur ein Anwalt geben, wenn er sämtliche dazu bestehenden Verträge und Nebenabreden geprüft hat. Er müsste ein Schlupfloch finden.

Du musst froh sein, wenn sie sie überhaupt zulässt, sofern die Wohnung selbst auch tangiert wird. (Neue Heizung, neue Fenster, Balkon etc.)

Allerdings muss diese Partei die Modernisierungen auch dulden, wenn ansonsten der Zuschnitt der Wohnungen und z. B. die Öffnungen von Fenstern gleich bleiben.

Was Du nicht umlegen kannst, ist dennoch eine Investition in die Zukunft. Viel Glück!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Es kommt auf den exkten Vertragstext an. Lebenslanges Wohnrecht ist nicht gleichzusetzen mit lebenslanger Festmiete.