Gebäudesanierung und Wohnrecht der Eltern?
Muss für eine Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch, die Eltern mit zum Notar wenn diese im Grundbuch mit Wohnrecht eingetragen sind oder reicht dazu auch eine schriftliche Vollmacht derer aus?
Wäre schön wenn mir hier jemand weiterhelfen kann!
3 Antworten
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Das Haus verliert ja deutlich an Wert, durch das Wohnrecht.
Und wenn der Geldgeber vorrangig eingetragen werden will, die Eltern also rücken sollen, müssen sie ja zustimmen, also mit hin zum Notar.
Schaue also in deren Verfügung und höre auf Deinen Notar.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Eine Vollmacht reicht auch.
Du bist als Eigentümer eingetragen, oder? Deine Eltern haben "nur" Wohnrecht. Dann haben die damit nichts mehr zu tun, sie müssen weder eine Vollmacht ausstellen noch mit zum Notar.
Komisch die Bank, sagte wir müssen alle zum Notar auch die Eltern. Kann mir nur vorstellen wenn eine Rangfolgeänderung gemacht werden soll das man deren Einverständnis bzw. eine Vollmacht braucht, diese aber nicht zwingend mit dahin müssen, was in unserem Fall auch nur mit erheblichem Aufwand machbar wäre.