Wohnrecht/Hausrecht?

2 Antworten

Ein WOHNUNGSRECHT ! nach § 1093 BGB ist nur existent, wenn es im Grundbuch des Hauses, Abt. 2 als Dienstbarkeit eingetragen ist. Eigentümer haben nur vorrangig das Recht im Eigentum zu wohnen.

Den EX und deine Mutter können nur gemeinsam ein Wohnungsrecht für dich über einen Notar im GB eintragen lassen.

Deine Mutter kann dir ihren Eigentumsanteil mittels Notarvertrag übertragen. Eine Kündigung durch deinen Ex ist aktuell ohne Mitwirkung deiner Mutter gegen dich ausgeschlossen.

Zunächst muss man ins Grundbuch schauen. Ein Wohnrecht ist dort normalerweise eingetragen. Dann weiß man mehr. Steht dort nichts, stellt sich die Frage ob es irgend einen Vertrag gibt, in dem das Wohnrecht definiert ist. Dieser wäre dann zu prüfen und kann vielleicht unter Umständen gekündigt werden. Ein Grundbucheintrag kann grundsätzlich nur mit Zustimmung des Wohnrechtinhabers geändert werden.