Kündigungsfrist der Wohnung?
Ist dieses Verständnis nach Kündigungsfrist der Wohnung richrig?
- Wenn man am 2. Jan Bescheid sagt, kann man am 31.März kündigen.
- Wenn man am 15. Jan Bescheid sagt, kann man am 30.Abril kündigen.
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Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann beiderseits unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen zum Ende eines Kalendermonates gekündigt werden...
... Die Kündigung muss in schriftlicher Form (weder Telefax noch E-Mail) und nachweisbar bis zum 3. Werktag des 1. Monats der Kündigungsfrist erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf die Ankunft des Kündigungsschreibens an. Gesetzlich vorgesehene Rechte zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.
2 Antworten
Bescheid sagen reicht nicht. Du musst einen ordentlichen Brief schreiben, also ggf. auch handschriftlich und diesen Brief dem Vermieter übergeben. Am besten unter Zeugen entweder in seinen Briefkasten werfen oder dem Vermieter persönlich in die Hand drücken und ggf. zur Bestätigung auf einer Kopie unterschreiben lassen. Dazu ist der Vermieter aber nicht verpflichtet.
Heute noch ein Einwurf-Einschreiben zur Post bringen, könnte gerade noch reichen, aber ist ziemlich unsicher. Wenn Du also wirklich noch wirksam zum 31.3. kündigen willst, dann mach es persönlich.
Bescheid sagen reicht nicht. Du muß in Schriftform kündigen.
Die Kündigung muß spätestens am 3. Werktag im Januar, das ist der 06. oder 07.1.2025, beim Vermieter sein. Dann endet der Vertrag am 31.03.2025.
Man kündigt zu dem Datum an dem der Vertrag enden soll. Also ZUM 31.03.2025, nicht am.
Der Samstag ist in dem Fall aber der letzte der 3 Werktage. Dann kann noch bis 4. Werktag zum 31.03.2025 gekündigt werden. Falls der 6.1. in dem Bundesland Feiertag sein sollte noch bis. 7.1.
BGB § 193Sonn- und Feiertag; SonnabendIst an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
Junge, lies Gesetz statt dich hier mit anerkannten Mietrechtsexperten anzulegen:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 193 Sonn- und Feiertag; Sonnabend
Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
Das ist falsch, da der Samstag auch ein Werktag ist und somit sind 2025 die ersten drei Werktage Donnertag Freitag und Samstag 02.01.2025 -04.01.2025.