Kann ich meinen Mietvertrag jederzeit ordentlich kündigen?
Hallo! Ich möchte meinen Mietvertrag gerne ordentlich kündigen.
Im Vertrag steht „Beide Parteien können eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses frühestens zum 30.06.2026 mit gesetzlicher Frist erklären...“
Muss ich bis März 2026 warten, um den Mietvertrag ordentlich zu kündigen oder kann ich das auch schon vorher?
8 Antworten
Wenn der Kündigungsaufschub rechtens ist (das ist er manchmal nicht), dann kannst du den Mietvertrag erst zum angegebenen Zeitpunkt ordentlich kündigen.
Davor kommt nur eine außerordentliche Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag in Betracht.
Du kannst jederzeit kündigen, aber eben erst zum 30.06.2026.
Der Tag an dem du die Kündigung schreibst ist völlig egal - natürlich musst du du die Kündigungsfrist einhalten - aber wirksam wird sie erst am 30.06.26.
Dieser Mietvertrag kann, so wie es in der Vereinbarung steht, frühestens zum 30.06.2026 ordentlich gekündigt werden.
Sie können vorher zum 30.06.2026 kündigen.
Ist wohl ein Vertrag mit Mindestlaufzeit, so wie bei Handyverträgen auch.
Kündigen kannst du du jederzeit, aber "offiziell" ausziehen kannst du erst zum angegebenen Datum.
Ob du die Wohnung bis dahin untervermieten darfst musst du vorher klären.