Kündigung über die Feiertage nicht möglich?
Hallo zusammen,
ich möchte mein Mietverhältnis zum 31.03.23 kündigen. Damit ich die Kündigungsfrist einhalte muss die Kündigung bis zum 01.01.23 eingereicht werden. Als ich die Kündigung nun am 24.12.22 bei meinem Vermieter abgegeben habe (Briefkasten) stand an der Eingangstür, dass die Verwaltung sich ab dem 24.12.22-02.01.23 im Urlaub befindet.
Hier nun meine Frage, kann mein Vermieter mir die Kündigung „ablehnen“ bzw. die Frist um einen Monat verschieben, da er die Kündigung erst am 02.01.2023 erhalten wird aufgerund des Urlaubes? Ich habe die Zusage zu der neuen Wohnung erst einen Tag vorher bekommen und kann ja nichts dafür, dass er nun im Urlaub ist..
5 Antworten
Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt des einwurfs. Am besten mit Zeugen.
Wenn dein Vermieter nicht da ist hat er das nachsehen da er für seine Post auch im Urlaub zuständig ist.
Die Kündigung hat also sogesehen ihre Gültigkeit.
Da ist alles im grünen Bereich. Deine Kündigung wurde fristgerecht abgegeben.
Die Verwaltung wird doch sicherlich ein Fax haben, dann Faxe das durch und dann hast du die Bestätigung das die Kündigung rechtzeitig angekommen ist
dann mach ein Einschreiben fertig und sende das morgen ab, für den Urlaub kannst du doch nix. Müsste eigentlich alles seine Gültigkeit haben
Ergänzung: "Einwurf-Einschreiben", denn ein Übergabeeinschreiben wäre genauso sinnlos.
Stichtag ist der 3. Werktag, das wäre der 4.1.23. Bis diesem Tag muss deine Kündigung zugestellt sein bei Kündigung zum 31.3.23.
Die Kündigung morgen/heute als Einwurfeinschreiben zur Post (Schalter) geben. Dann ist sie garantiert bis 4.1.23 zugestellt.
So etwas sollte man als Einwurf-Einschreiben absenden.
Leider nicht.. ist alles ziemlich altmodisch bzw. ich habe keine Daten außer Anschrift und Rufnummer. Aber danke für den Tipp! Vielleicht kann ich diese herausfinden.