Kündigung über die Feiertage nicht möglich?

5 Antworten

Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt des einwurfs. Am besten mit Zeugen.

Wenn dein Vermieter nicht da ist hat er das nachsehen da er für seine Post auch im Urlaub zuständig ist.

Die Kündigung hat also sogesehen ihre Gültigkeit.

Da ist alles im grünen Bereich. Deine Kündigung wurde fristgerecht abgegeben.

Die Verwaltung wird doch sicherlich ein Fax haben, dann Faxe das durch und dann hast du die Bestätigung das die Kündigung rechtzeitig angekommen ist


DaKaBo  27.12.2022, 06:25

Kündigung per Fax ist nicht zulässig.

Jeisenhammer16 
Beitragsersteller
 27.12.2022, 00:32

Leider nicht.. ist alles ziemlich altmodisch bzw. ich habe keine Daten außer Anschrift und Rufnummer. Aber danke für den Tipp! Vielleicht kann ich diese herausfinden.

lagune2008  27.12.2022, 00:35
@Jeisenhammer16

dann mach ein Einschreiben fertig und sende das morgen ab, für den Urlaub kannst du doch nix. Müsste eigentlich alles seine Gültigkeit haben

bwhoch2  27.12.2022, 08:53
@lagune2008

Ergänzung: "Einwurf-Einschreiben", denn ein Übergabeeinschreiben wäre genauso sinnlos.

Stichtag ist der 3. Werktag, das wäre der 4.1.23. Bis diesem Tag muss deine Kündigung zugestellt sein bei Kündigung zum 31.3.23.

Die Kündigung morgen/heute als Einwurfeinschreiben zur Post (Schalter) geben. Dann ist sie garantiert bis 4.1.23 zugestellt.

So etwas sollte man als Einwurf-Einschreiben absenden.