Kündigung eines möblierten Zimmers?
Hallo zusammen,
Wir haben in einem Einfamilienhaus 7 Zimmer möbliert vermietet. 6 Zimmer an Studenten mit befristeten Verträgen und 1 Zimmer an eine ehem. Studentin die jetzt einen unbefristeten Vertrag mit gesetzlicher Kündigungsfrist hat. Sie wohnt bereits seit ca. 8 Jahren in dem Haus.
Wir möchten jetzt dieses 1 Zimmer der ehem. Studentin kündigen. Welche Fristen ect. müssen wir hier beachten.
5 Antworten
Das berechtigte Interesse deinerseits muss mit einem triftigen Grund einhergehen, dann kannst du schriftlich mit einer Frist von 9 Monaten kündigen. §573 BGB und § 573c (1) BGB.
Wohnt sie möbliert und allein und du wohnst als Vermieter mit im Haus, dann kannst du in der Monatsmitte zum Monatsende kündigen.§573c (3) BGB.
Außerordentlich und fristlos kannst du nur nach § 543 und §569 BGB kündigen.
Das Einfamilienhaus hat den Charakter einer abgeschlossenen Wohnung. Es ist nirgends festgelegt, dass das EFH nur beispielsweise maximal 5 Zimmer haben darf.
Hm ... Untergeschoss abgeschlossene Wohnung des Vermieters, Obergeschoss einzeln vermietete Zimmer?
In einem EINFAMILIENHAUS gibt es keine 2 abgeschlossenen Wohnungen
Die Kündigungsfrist müsste im Mietvertrag festgehalten sein und diese gilt.
Hi,
wenn ihr der Studentin kündigen wollt, braucht ihr einen sehr guten Grund.
Die gesetzliche Kündigungsfrist ist drei Monate, eingereicht spätstens am dritte Werktag des Monats ( Achtung der Samstag ist ein Werktag).
Wenn kein triftiger Grund vorhanden ist keine Chance und solltet ihr einen fadenscheinlichen Grund nennen und es stellt sich anders heraus wirds teuer.
Google mal nach Kündigungsfristen und Kündigungsschutz.
LG.
So einfach kannst du die nicht kündigen. Du brauchst dazu einen Validen Grund einfach so weil du halt willst geht das nicht
Ihr müsst euch an die Kündigungsfristen aus eurem Mietvertrag halten.
Danke für die Antwort, im Vertraag steht: nach den gesetzlichen Vorschriften; und das genau ist meine Frage.
Auch wenn der Vermieter zwar im gleichen Haus wohnt, allerdings in einer eigenen abgeschlossenen Wohnung und das vermietete Zimmer sich ausserhalb dieser Wohnung befindet?
Wobei bereits der Begriff "Einfamilienhaus" unzutreffend sein duerfte, wenn dort neben den vom Vermieter selbst bewohnten Raeumen tasaechlich weitere 7 vermietete Zimmer vorhanden sind.