Kündigungsfrist öffentl. Dienst nach Vertragsumwandlung in unbefristet?
Hallo zusammen,
ich arbeite seit ca 5 Jahren befristet im öffentlichen Dienst für den selben Arbeitgeber. Vor Kurzem wurde der Vertrag in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt. Welche Kündigungsfrist besteht denn nun? Zählt "nur" die Zeit des unbefristeten Vertrags? Dann wären es laut TVÖD-Homepage 1 Monat zum Monatsende. Oder zählen die Jahre vorher mit dazu? Dann wären es nämlich direkt 4 Monate zum Quartalsende...
2 Antworten
Es zählt die Dauer der Betriebszugehörigkeit. Ob diese befristet oder unbefristet ist/war, spielt keine Rolle.
Weil die Tarifparteien das aus irgendeinem Grund fuer sinnvoll gehalten haben. Ohne entsprechende vertragliche bzw. tarifvertragliche Regelung kann ein befristetes Arbeitsverhaeltnis ueberhaupt nicht ordentlich gekuendigt werden.
Dein Arbeitsverhaeltnis wurde in ein unbefristetes umgewandelt. Somit gelten die Fristen fuer unbefristete Arbeitsverhaeltnisse. Wenn das Arbeitsverhaeltnis bereits mindestens 5 Jahre besteht, betraegt deine Kuendigungsfrist 3 Monate zum Quartalsende, nicht 4. Die viermonatige Frist gilt nur fuer befristete Arbeitsverhaeltnisse, nicht aber auch fuer unbefristete.
Okay, danke erstmal. Aber wieso gibt es dann die Unterscheidung explizit in befristet und unbefristet? https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/bund/kuendigungsfristen.html