Krankheit während eines Fitnessstudio-Vertrages
Hallo zusammen,
ich stecke derzeit in folgendem Szenario und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.
Und zwar habe ich vor 1 Jahr und 8 Monaten einen 2-Jahres Vertrag in einem Fitnessstudio abgeschlossen. Vor ca. 3 Monaten habe ich ihn fristgerecht gekündigt und dazu auch eine Kündigungsbestätigung zum 29.Februar 2015 erhalten. Seit längerer Zeit schon leide ich an massiven Kopfschmerzen. Daraufhin habe ich einen Arzt aufgesucht, der mich 3 Monate vom Fitnessstudio freigestellt hat, um eine Reihe von Tests durchzuführen. Freigestellt weil Sport in diesem Zeitraum die Tests evtl. verfälschen würde. Noch befinde ich mich mitten in den Tests.
Folgendes geschah: Trotz pünktlich eingereichter Krankmeldung, wurde der Monatsbeitrag von meinem Konto abgehoben. Daraufhin habe ich mich mit den Fitnessstudio in Verbindung gesetzt und gefragt warum trotz der Krankmeldung Geld eingezogen wurde. Als Antwort kam: Uns scheint da wohl ein Fehler unterlaufen zu sein.
Kettenreaktion: Das Vorkommnis ging an die Chef-Etage des Fitnessstudios und nun laut deren Aussagen, kann der Betrag nicht wieder zurück gebucht werden. SIe wollen mir daher den Februar kostenfrei zur Verfügung stellen. Mit der Entscheidung war ich soweit auch zufrieden, jedoch kam dann die Meldung, dass ich die 3 Krankheitsmonate hinten dran gehängt bekomme, obwohl ich bereits eine Kündigungsbestätigung erhalten habe. Sollte ich damit nicht einverstanden sein, würden sie auf dem Rechtsweg gegen mich vorgehen.
1 Woche später kam dann die aktualisierte Kündigungsbestätigung entsprechend um 3 Monate verlängert. Mit dieser war ich nicht zufrieden und genauso schnell wie sie bei mir war, landete sie auch im Müll, da der Brief kein Einschreiben war.
Nun die Frage: Wie kann ich weiter vorgehen um den zu unrecht abgebuchten Betrag wieder zu bekommen. Einen Anwalt wollte ich erstmal nicht einschalten.
Zur Info: Aller Voraussicht nach, werde ich durch meinen Arzt eine Freistellung für den restlichen Vertragszeitraum bekommen, egal wie lange der sein wird, da die Kopfschmerzen definitiv vom Fitnessstudio bzw. dem entsprechenden Sport kommt.
Ich hoffe ihr könnt euch in meine Lage versetzen und mir entsprechend weiter helfen.
Gruß Kevin
3 Antworten
Grundsätzlich gibt es zunächst in 2015 schonmal keinen 29.2., weil es kein Schaltjahr ist (wie auch, die Jahreszahl ist ja nichtmal gerade!).
Allerdings befindest Du Dich m.E. hier auch rechtsirrig in der Annahme, der Vertrag würde alleine durch die Krankschreibung bereits außerordentlich kündbar sein. Das aber ist tatsächlich nicht der Fall. Das Studio verhält sich hier wohl sachlich korrekt; der Vertrag wird für die Dauer der Krankschreibung ruhend gestellt, und verlängert sich entsprechend über den zuvor zugesagten Kündigungstermin hinaus.
1 Woche später kam dann die aktualisierte Kündigungsbestätigung entsprechend um 3 Monate verlängert.
Das ist - wie schon geschrieben - meiner Einschätzung nach formal korrekt.
Mit dieser war ich nicht zufrieden und genauso schnell wie sie bei mir war, landete sie auch im Müll, da der Brief kein Einschreiben war.
Ganz toller Vertragsverhalten. Das ist zudem rechtlich völlig irrelevant, da Du die Kündigung ja selber ausgesprochen hast. Die veränderte Laufzeit aufgrund der Krankschreibung ist Deinerseits nicht zustimmungspflichtig.
Nun die Frage: Wie kann ich weiter vorgehen um den zu unrecht abgebuchten Betrag wieder zu bekommen.
Gar nicht. Du hast zwar einen zivilrechtlichen Anspruch gegen das Fitnessstudio, aber die Gutschrift mittels Freimonat ist durchaus zulässig, und bei Dienstleitungsverträgen auch üblich. Zudem änderte die Fehlbuchung Dein eigenes Fehlverhalten auch nicht. Aus dem vertrag kommst Du auch mit der temporären Krankschreibung erst zum Ende der Vertragslaufzeit heraus, d.h., die 3 Monate wirst Du weiter zahlen müssen.
Dazu wäre eine dauerhafte Kranksschreibung notwendig. Und nach bereits erfolgter Vorlage eines temporären Attests würde das Studio die kaum ohne amtsärztliche Untersuchung anerkennen.
die 3 Monate wirst Du weiter zahlen müssen.
genau das sehe ich nicht so, die Zeit wird an die reguläre Laufzeit angehängt und sollte kostenfrei sein, die Zeit bis zum Vertragsende ist zu ZAHLEN.
genau das sehe ich nicht so, die Zeit wird an die reguläre Laufzeit angehängt und sollte kostenfrei sein
Nein, weshalb auch?
Der Vertrag hat z.B. eine Laufzeit von 24 Monaten. Nun erleidet der Kunde einen Unfall respektive ist aufgrund ärztlichen Attests temporär nicht in der Lage, Sport auszuüben. Das Stuchwort lautet hier "temporär"! In solchen Fällen ist es Usus, den Vertrag für die Zeit der attestierten Krankschreibung auszusetzen, sprich, ihn ruhend zu stellen, mit automatischer Verlängerung um die Monate, für die der Vertrag ruht. Sind das also z.B. 3 Monate, ruht der Vertrag für diese Zeit, und verlängert sich automatisch um 3 zu bezahlende Monate nach Ende der Ruhendstellung bis zum Vertragsende. Ergo hat der Kunde dann einen Vertrag über 27 Monate geschlossen, aber nur 24 Monate (so wie vereinbart) gezahlt. Du übersiehst, dass während der Ruhendstellung keine Gebühr erhoben wird.
Du hast noch einen laufenden Vertrag beim Fitness-Studio, der ist auch in Form von Beiträgen zu zahlen. Die Krankmeldung bewirkt nur eine Verlängerung des Vertrages, das wird wie geschrieben an das Kündigungsdatum hinten angehängt. Diese Monate sind kostenlos. Du kannst aber NICHT verlangen, dass SIE dich auch Beitragsfrei stellen. Du zahlst bis zum Ende der normalen Laufzeit.
Ich sehe da schon mal ein großes Problem. Im Jahr 2015 gibt es KEINEN 29. Februar!!!!
Am besten du wendest dich mittels Rechtsschutzversicherung an einen Anwalt. So wie ich die Sachlage sehe wird der das ganz easy klären können
Mein Fehler: gemeint war der 26. Feburuar.
Danke schonmal für die aussagekräftige Antwort.
Gibt es die Möglichkeit durch meinen Arzt als Sportunfähig erklärt zu werden, da diese massiven Kopfschmerzen zu knappen 80% durch diesen Sport kommen.
Durch die Sportunfähigkeit hätte das Fitnessstudio auch keinen Anspruch auf mein Geld oder etwa doch?