Vertrag unterschrieben nichtig??

9 Antworten

Lasse doch Deine Eltern diesem Vertrag widersprechen, denn dieser war ehedem nur schwebend gültig, da Du zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nur beschränkt geschäftsfähig warst.

Stellt sich noch die Frage .... warst Du nach Eintritt der Volljährigkeit beim Training?


Chris227 
Beitragsersteller
 18.02.2020, 13:58

Nein nicht 1 mal

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wilees  18.02.2020, 13:59
@Chris227

also wurde der Vertrag auch nicht im Nachhinein ( durch konkludentes Verhalten ) anerkannt. Rest ..... Absatz 1.

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Chris227 
Beitragsersteller
 18.02.2020, 14:00
@wilees

Das heißt ? Wie soll ich jetzt vorgehen an der Situation

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wilees  18.02.2020, 14:00
@Chris227

Bitte Deine Eltern diesem Vertrag zu widersprechen.

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Chris227 
Beitragsersteller
 18.02.2020, 14:01
@wilees

Schriftlich? Oder persönlich?

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wilees  18.02.2020, 14:01
@Chris227

Schriftlich .... logischerweise .... bitte per Einwurfeinschreiben.

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Chris227 
Beitragsersteller
 18.02.2020, 14:02
@wilees

Und wenn das Studio darauf nicht reagiert?

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wilees  18.02.2020, 14:05
@Chris227

Sorry aber wenn Du schon so einen Scheizz fabriziert hast und hinten und vorne nicht weißt was ! Du machen sollst .... dann mache wenigstens nicht den 2. vor dem 1. Schritt.

Wenn Du selbst nicht klarkommst .... besorge dir anwaltlichen Rat oder bezahle das Fitnessstudio.

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Du warst zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nur beschränkt geschäftsfähig (§ 106 BGB). Du bist immer noch keine 18 Jahre alt, also bist du auch jetzt noch beschränkt geschäftsfähig. Daher gilt § 107 BGB:

"Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters."

Wenn deine Eltern also nicht in den Vertragsschluss eingewilligt haben, ist der Vertrag "schwebend unwirksam". Jetzt kommt es darauf an, ob deine Eltern den Vertrag nachträglich genehmigen (§ 108 Abs. 1 BGB). Der sogenannte Taschengeldparagraph (§ 110 BGB) ist hier nicht anwendbar. Denn er setzt voraus, dass der Minderjährige die Leistung erbracht hat - das ist aber nicht der Fall, wenn du bislang nicht gezahlt hast.

Du solltest deine Eltern also bitten, dem Fitnessstudio (schriftlich) mitzuteilen, dass sie den Vertrag nicht genehmigen. Damit ist der Vertrag endgültig nichtig. Das bedeutet im Ergebnis, dass deine Leistungspflicht nicht existiert - du musst also nichts bezahlen.

Da du tatsächlich nie dort trainiert hast, braucht man sich auch über Ansprüche nach den §§ 812 ff. BGB (Bereicherungsrecht) keine Gedanken zu machen.

Im Ergebnis dürfte das Fitnessstudio keine Ansprüche gegen dich haben. Sollten sie trotzdem weiterhin Geld verlangen, solltest du - spätestens wenn Klage gegen dich erhoben werden sollte - einen Anwalt beauftragen, der dich in der Angelegenheit vertritt. Die Kosten für deinen Anwalt müsste, sofern du vor Gericht gewinnst, der Gegner tragen. Allerdings wäre das alles erst der zweite Schritt. Zuerst sollten deine Eltern dem Fitnessstudio mitteilen, dass sie den Vertrag nicht genehmigen. Dann hängt es vom Fitnessstudio ab, wie die Sache weitergeht.


Chris227 
Beitragsersteller
 18.02.2020, 15:31

Super ! Danke wie wäre es wenn das Studio keine Antwort von sich gibt? Und wenn ich mit meinen Eltern vor ort erscheine?

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Friedel1848  18.02.2020, 16:00
@Chris227

Du kannst auch persönlich mit deinen Eltern vorbeikommen und das Ganze mündlich erklären. Aber es ist (zu Beweiszwecken, falls später mal nötig) fast immer besser, das zumindest auch schriftlich zu machen.

Wenn das Studio keine Antwort gibt, kann dir das ja egal sein. Solange die nichts machen, musst du auch nicht tätig werden. Wenn die Geld sehen wollen, müssen sie was tun - nicht du.

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Ist auf dem Vertrag die Unterschrift deiner Eltern?
Wenn ja: du hast natürlich monatlich bis zum Ende der Vertragslaufzeit deinen Betrag zu zahlen
Wenn nein: der Vertrag ist nichtig. Theoretisch könntest du sogar das Geld, was du bisher gezahlt hast zurück verlangen, da der Betrag ohne Grund (ohne gültigen Vertrag) vom Fitnessstudio erhoben wurde.

Moralisch muss man natürlich sagen, dass das von dir absolut gar nicht geht.

Jetzt bist du anscheinend 18. Von daher hat sich das mit dem "schwebend wirksamen Vertrag" erledigt.

Deine Eltern hätten, solange du minderjährig warst, gegen den Vertrag vorgehen können.

Jetzt ist es zu spät und du musst zahlen - und zwar schleunigst, wenn nicht noch Mahngebühren dazu kommen sollen.


Chris227 
Beitragsersteller
 18.02.2020, 13:55

Nein immernoch 17

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Fubbelchen  18.02.2020, 14:00
@Chris227

Dann schick deine Eltern mit der Geburtsurkunde/ deinem Personalausweis zum Fitnessstudio.Aber die ausstehenden Gebühren musst du zahlen, dass fordert der Anstand

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Da du immer noch minderjährig bist, können deine Eltern die Zustimmung verweigern, dann ist der Vertrag von Anfang an unwirksam.


Chris227 
Beitragsersteller
 18.02.2020, 14:03

Wie soll ich jz an die Situation hervorgehen?

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