Krankenhaus/Wahlleistung vereinbarung?

4 Antworten

Die DKV hat hier völlig zurecht die Regulierung bzw. Übernahme der Kosten für die Wahlleistungen zurückgewiesen, Der Fehler bzw. das Versäumnis liegt auf der Seite der KKH-Verwaltung; die entsprechende Vereinbarung als ausdrücliche Willenserklärung des Patienten muss zwingend vor der Erbringung vorliegen. Siehe dazu § 17 Abs. 1 S.1 Krankenhausentgeltgesetz. Eine nachträgliche Erklärung kann diesen Fehler nicht heilen; diese Mehrleistungen sind somit nicht liquidationsfähig. So hat es u.a. das OLG Düsseldorf bereits 2007 entschieden. Siehe dazu Az. I-8 U 119/06.

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=8%20U%20119/06


essen74 
Beitragsersteller
 13.10.2021, 12:57

FordPrefect, du bist meine Rettung..Genau so sehe ich es auch. Nur du hast es besser formuliert. 😂👍👌

Vielen lieben Dank

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Es kommt darauf an, was in den AGB der Zusatzversicherung steht. Ich habe schon mehrmals die Vereinbarung über die Wahlleistungen erst am zweiten Krankenhaustag unterschrieben.

Letztlich kommt es darauf an, welche Leistungen Du in Anspruch genommen hast. Gerade bei so einem Kurzaufenthalt von einem Tag ist es erklärbar, dass die Vereinbarung später unterschrieben wird. In jedem Fall würde ich in Rechtsberatung gehen.

Lohnt sich der Streit und Aufwand für die 200 €?


FordPrefect  15.10.2021, 08:56
Ich habe schon mehrmals die Vereinbarung über die Wahlleistungen erst am zweiten Krankenhaustag unterschrieben.

Aber du hast es *während* des Aufenthalts nachträglich genehmigt - weil du diese ja in Anspruch nehmen wolltest. Das ist zwar streng gesehen auch falsch (die Vereinbarung muss zwingend vor der Erbringung getroffen werden), aber hier durch den längeren stationären Aufenthalt und deine ausdrückliche Willensentscheidung toleriert. Korrekt ist es trotzdem nicht.

Gerade bei so einem Kurzaufenthalt von einem Tag ist es erklärbar, dass die Vereinbarung später unterschrieben wird.

Das ist zwar richtig, ist aber rückwirkend nicht heilbar. Es ist ein organisatorisches Versäumnis des KKH, und führt zu einer Nichtanrechenbarkeit der erhaltenen Wahlleistungen. Oder anders ausgedrückt - das KKH kann diese Kosten nicht mehr abrechnen mit dem Patienten.

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FordPrefect  15.10.2021, 09:11
@silentcaesar

Die müsste der Betroffene aber dann aus eigener Tasche zahlen, denn die KV wird das nicht erstatten. Das ist natürlich jederzeit möglich, ja.

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essen74 
Beitragsersteller
 01.11.2021, 23:51

2 Monate später also am 10 August, post zu bekommen vom KH, Unterlagen zu unterschreiben mit dem Datum vom 07 Juni finde ich sehr sehr fragwürdig bzw. Abzocke.

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Es ist natürlich nicht rechtswidrig später zu verschriftlichen, was man vorher mündlich vereinbart hat.


essen74 
Beitragsersteller
 13.10.2021, 12:55

Also die DKV sieht es anders. Es geht ja schließlich um eine Leistung die Geld kostet. Und 8 Wochen später mit einem Datum das 8 Wochen zurückliegt zh unterschreiben finde ich aber auch als Rechtswidrig. Bin jetzt kein Anwalt

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Oponn  13.10.2021, 12:58
@essen74

Dann hast du ein Problem mit der DKV. Dem Krankenhaus musst du aufgrund des geschlossenen Vertrages die Rechnung bezahlen. Zudem wird doch immer noch nur verschriftlicht, was du mündlich vereinbart hast.

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FordPrefect  13.10.2021, 13:07
@Oponn
Dann hast du ein Problem mit der DKV.

Äh - nein. Der VR hat völllig Recht.

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FordPrefect  13.10.2021, 13:06

Doch, das ist es. Jedenfalls dann, wenn keine schriftliche Willenserklärung des Patienten vor der Erbringung der Leistung vorliegt. Das weiß das KKH auch ganz sicher, weswegen man dem Patienten jetzt klammheimlich eine rückdatierte Einwillungungserklärung unterzuschieben versucht. Ich halte dieses Vorgehen für nicht nur abenteuerlich, sondern sogar strafrechtlich relevant. Hier sollte m.E. anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden.

Selbst bei Einlieferung in bewusstlosem Zustand müsste die Einwilligung vertretungsweise durch einen KKH-Mitarbeiter erfolgen, und dem Patienten nach Wiedererlangung des Bewusstseins die Option geboten werden, diese Zustimmung zurückzuziehen. Siehe dazu u.a.

https://www.iww.de/cb/recht/wahlleistungen-wie-rechnet-der-chefarzt-bei-bewusstlosen-und-notfallpatienten-richtig-ab-f76403

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Oponn  13.10.2021, 13:09
@FordPrefect

Wieder was dazu gelernt. Wobei er die Leistung ja zweifellos wollte und erhalten hat. Unterschreiben würde ich dann aber auch nichts mehr.

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Wie bitte 200 Euro?

Du warst doch nur ein Tag da. Nur das du 1 Tag da warst musst du nur 10Euro zahlen, weil die Krank Versicherung bzw Krankenkasse die ganzen Medikamente und Behandlungen bezahlst

Also das ist mir sehr neu. Ich glaube da solltest du dir ein Anwalt vielleicht holen bzw ein Anwalt anfragen der sich damit beschäftigt..


essen74 
Beitragsersteller
 13.10.2021, 12:42

Ok...vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt bzw. geschrieben😂....

Die 10€ habe ich bezahlt.

Die 200€ sind für die Chefarzt behandlung. Habe ja denen im KH gesagt das ich noch eine Private Zusatzversicherung habe. Aber die Krankenschwester hat es wahrscheinlich versäumt die Vereinbarungen von mir unterschreiben zu lassen.

Und am 10.08 habe ich die Veteinbarungen bekommen, datiert aber mit dem 07.06.2021. Ich soll also jetzt was unterschreiben was ich eigentlich am 07.06. 2021 sonst hätte tun müssen, damit das KH die 200€ bekommt.

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tellonym  13.10.2021, 12:44
@essen74

Achsoo. Ja der darf tatsächlich den 3,5-fachen Wert für die Behandlung verlangen. Wenn es deine Versicherung nicht zahlt muss du das leider machen..

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FordPrefect  13.10.2021, 12:50
@tellonym
Wenn es deine Versicherung nicht zahlt muss du das leider machen..

Nein, muss er nicht. Ohne Willenserklärung keine Abrechnung.

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essen74 
Beitragsersteller
 13.10.2021, 12:51
@tellonym

Ja, aber ich habe ja an dem Tag (07.06.2021) nichts unterschrieben.

Habe erst am 10.08.21, also 8 Wochen später vom KH die Unterlagen bekommen um zu unterschreiben. Und diese Unterlagen haben das Datum: 07.06.2021

Das ist doch dann rechtswidrig wenn mann Unterlagen bekommt am 10.08.21 mit einem Datum von 07.06.21 zu unterschreiben

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FordPrefect  13.10.2021, 13:01
@essen74

Das ist es.

Bei der Falllage (rückdatiert auf den Tag der Einlieferung) wäre sogar der Anfangsverdacht des Abrechnungsbetrugs nicht allzu weit weg. Ich würde auch das mit der DKV beraten.

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essen74 
Beitragsersteller
 13.10.2021, 13:07
@FordPrefect

Na ja für mich ist es jetzt wichtig dass die Rechnung storniert wird und keine Abmahnungen kommen.

Habe schon das KH angeschrieben und die externe Rechnunsgstelle. Mal sehen was passiert

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