Seminar Zuürckzahlung?

1 Antwort

Mit der Buchung stimmst du den AGBs zu - ob du sie gelesen hast oder nicht, ist dabei egal. Es gilt, was in den AGBs steht und wenn darin Nichts in Bezug auf Krankheit steht, hast du leider Pech gehabt. Deine Krankheit ist ja nicht das Verschulden des Veranstalters. Du kannst höchstens auf die Kulanz des Anbieters hoffen, aber er ist im Recht, wenn er Nichts zurückerstattet.

Ist bei Reisen etc. ja auch nicht Anders, deswegen gibt es Reiserücktrittsversicherungen.

Du könntest höchstens damit argumentieren, dass die AGBs zum Zeitpunkt des Abschlusses nicht zugänglich waren, aber es wird schwer sein das nachzuweisen. Im Zweifel anwaltlich beraten lassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung