Bezahlt das Jobcenter mein Krankenhausaufenthalt?
Hallo wegen meine Angststörung bin ich bei einem neuen Arbeitstag kollabierte weil es zuviele std waren, musste dann ins stationäre Ambulanz behandelt werden. Ich muss im Krankenhaus 2 Wochen bleiben. Wenn ich wieder nach Hause gehe bekomme ich dann aber eine Rechnung für 2 Wochen pro Tag 10 zusammen gleich 140€ .
das kann ich nicht zahlen von mein grund Einkommen. Ratenzahlung wäre auch schwierig weil ich schon bereits andere Ratenzahlung zahlen, das wäre mir das zu viel. Davon kann ich nicht leben. Meine Freundin meinte man darf nur 50€ Grenze Rechnungen zahlen was kann ich machen ? Muss ich die Verpflegungkosten an das Jobcenter schicken?
2 Antworten
Das Jobcenter hat mit diesen 140 € nichts zu tun. Hierbei handelt es sich ja um Deinen Eigenteil an den Krankenhauskosten.
Du kannst versuchen, vom Jobcenter ein Darlehen über die 140 € zu bekommen.
Andernfalls mußt Du die Zahlung mit der zuständigen Krankenkasse klären.
Muss ich die Verpflegungkosten an das Jobcenter schicken?
Kannst du gerne machen, wird das JC und muss das JC auch nicht bezahlen.
Die 10 € pro Tag sind dein Eigenanteil wenn du nicht befreit bist (Zuzahlungsbefreiung).
Jedoch bist du verpflichtet dem JC deine Abwesenheit zu melden.
Es wäre immer hilfreich wenn man das BGH oder andere Gerichte nennt, auch Urteile zu nennen.
Ein "selbst wenn" ist hier außer Frage. Ein MUSS bleibt bestehen.
Eine Leistungskürzung tritt erst dann ein, wenn der Aufenhalt einer Stationären Einrichtung länger als 6 Monate dauert. § 7 Abs.4 Satz 3 SGB II
Bei 14 Tagen wird oder zumindest darf eine Kürzung nicht stattfinden.
Die Leistungen werden jedoch eingestellt, wenn der ALG II-Bezieher sich ohne Zustimmung vom JC und ohne wichtigen Grund außerhalb „des zeit- und ortsnahen Bereiches“ aufhält - § 7 Abs. 4a SGB II.
Der hier genannte Aufenthalt wäre jedoch ein wichtiger Grund.
Selbst wenn - gemäß BGH dürfen die Leistungen nicht gekürzt werden.