Will mich mein Vermieter sbziehen?

6 Antworten

Du mußt die Wohnung in dem Zustand verlassen, wie du sie einst übernommen hast. Also auch ohne Raucher Geruch.

Wer die Wohnung renoviert ist egal, denn die Arbeiten müssen fachmännisch ausgeführt werden. Das kann eine Malerfirma sein oder auch eine Privatperson, das ist egal, es muß nicht fachmännisch ausgeführt werden. Also zB keine Laufnasen beim Lackieren von Türen/Fenster und deren Rahmen. Keine sichtbaren Spuren vom tapezieren und streichen der Wände.

Ich weiß nicht, wie stark die Wohnung verraucht ist, daher kann es auch möglich sein, daß die Wände neu tapeziert und danach gestrichen werden müssen oder ob streichen ausreicht.

Auch ich bin Raucher. Bei meiner letzten Wohnung behielt der Vermieter rechtswidrig die Kaution für Malerarbeiten ein, ohne mir die Option zu verschaffen, selber zu renovieren. Gesetzlich ist er dazu verpflichtet, mir die Option offen zu halten.

Aber ich hatte eh keine Lust dagegen vorzugehen und auch nicht zu renovieren. Nichtmal um 300€ zu sparen.

Wichtig ist auch, dein Vermieter hat nicht das Recht, die Farbe aufzudiktierten bzw daß du nur seine Farbe nehmen mußt. Das kann schon in den Bereich der strafbaren Nötigung fallen. Du hast die freie Wahl der Farbe. Aber ich würde eh nur Qualitätsfarbe nehmen, damit die Wände vom Geruch auch wirklich rauchfrei werden. Meine Erfahrung.

Wichtig ist nur: Nach der Renovierung darf die Wohnung nicht Mal annähernd nach Rauch riechen. Auch vergilbte Wände und Hölzer müssen wieder weiß sein, etc..

Ob das mit einfachem Streichen der Wände beseitigt werden kann, kann ich hier nicht sagen. Den verrauchten Zustand kenne ich nicht.

Kann also auch sein, daß man sogar die Tapeten entfernen muß und Putz abschlagen, weil der Rauch so tief in die Wände einzog.

...

Gesetzliche Renovierungspflicht für Raucher hier.

Sie kann Dir Renovierungsarbeiten nicht verbieten. Du kannst ihr anbieten, dass ihre Farbe verwendet wird und diese marktpreisrelevant vergütet wird.

Also meiner Meinung nach darfst du selber streichen wenn du sicherstellen kannst dass es fachgerecht ausgeführt wird. Das musst du dann allerdings irgendwie nachweisen. Das heißt dein Vater braucht eine entsprechende Ausbildung oder einen Fachkundenachweis.

Wende dich für Details vielleicht an einen Mieterverein oder die Verbraucherzentrale.


Bikepacking  17.09.2024, 12:50

Muß gesetzlich nicht über Fachkenntnisse verfügen. Arbeiten müssen lt Gesetzgeber nur fachmännisch ausgeführt sein.

Singuli  17.09.2024, 12:51
@Bikepacking

Ja aber wie willst du denn eine fachmännisch ausgeführte Arbeit nachweisen? Wenn du keine Fachkenntnisse nachweisen kannst dann wird das denke ich schwierig.

Bikepacking  17.09.2024, 12:56
@Singuli

Der Nachweis muß (vorher???) lt Gesetzgeber nicht erbracht werden. Es reicht völlig aus, wenn die Arbeiten fachmännisch erledigt wurden.

Beispiele: Keine Laufnasen beim Lackieren oder beim Streichen keine erkennbare "Muster" der Farbrolle ersichtlich. Nicht gänzlich dadurch beseitigter Rauchgeruch.

Von Experte Gerhart bestätigt

Wenn Du nur ein Zimmer gemietet hast bist Du auch nur für das Zimmer zuständig.

Die Vermieterin kann gerne selbst mit ihrer Farbe streichen, aber dann auch auf ihre Kosten.

Ob überhaupt wirklich gestrichen werden muss (hängt vom Mietvertrag ab und auch, ob durch das Rauchen wirklich ein Schaden vorliegt), sei mal dahingestellt.

Grundsätzlich muss man kein Fachmann sein um die Wohnung streichen zu dürfen. Der Laie muss also nicht fachmännisch streichen, es reicht fachgerecht von mittlerer Art und Güte.

Die Frage ist eher, ob der Vermieter es verbieten kann, dass der Mieter selbst streicht. Und hierbei würde ich sagen nein, darf er nicht. Wenn der Mieter allerdings schlampig arbeitet, darf der Vermieter Nachbesserung verlangen oder für die Nacharbeiten eine Firma beauftragen, deren Kosten wenigstens zum Teil der Mieter zu tragen hat.