Kinderporno gesehen! Was droht mir jetzt?
Ich wollte mir gerade einen Po anschauen. Ich hab in die suchleiste junges Mädchen geschrieben. Ich meine damit aber auf keinstem fall Kinder. Ich bin selbst noch ein Kind also bin 16 und bin dann auf einen link gestoßen, wo so ein video war mit einer maximal 13 jährigen. Ich habe nach 3 Sekunden sofort ausgeschaltet und hab jetzt sehr große Angst, was jetzt passiert. Kann mir jemand helfen bzw. sagen, was ich machen soll? ): Was ich noch sagen will: Ich stehe auf keinster Weise auf so einen krank ekelhaften Scheiß.
4 Antworten
Melde das zusammen mit deinen Eltern (oder von mir aus auch alleine) bei der Polizei. Die kümmert sich darum.
Und du brauchst dir keine Sorgen machen, deswegen selbst verurteilt zu werden: Eine Strafbarkeit setzt hier zwingend Vorsatz voraus. Da du diese Inhalte nicht vorsätzlich abgerufen hast, hast du dich auch nicht strafbar gemacht. Das beweist du ja z. B. auch gerade mit deiner Anzeige.
https://www.techfacts.de/ratgeber/kinderpornografie-melden/
Die Inhalte, die du gesehen hast, meldest du bitte.
Dass man versehentlich auf kinderpornografische Inhalte stößt, ist keineswegs selten, wird hier dargelegt.
LG
Du gehst damit zur Polizei und musst deinen Mann stehen und denen die Geschichte erzählen! Das ist ein ernstes Thema und möglicherweise findet der Missbrauch aktuell statt.
Das ist ein schöner Gedanke, wird nur leider nicht passieren. Die Betreiber solcher seiten stehen meist nicht in direkter Verbindung zu den Videoproduzenten. Das heißt das einzige was man damit verhindett ist das Menschen sich das ansehen.
Ihm kann das sowieso herzlich egal sein, da seine Eltern dafür wahrscheinlich eine Geldstrafe kassieren werden. Außer er hat ähnliche wie Ich. Dann muss er die Geldstrafe selbst zahlen, seinen eltern 50% Entschädigung geben und am besten nach Polen oder so auswandern.
Dir wird nichts passieren. Nur diesen widerlichen Betreiber die das zur Verfügung stellen. Melde dich bitte bei deinem nächsten örtlichen Polizeirevier.
Bitte nicht die 110 wählen, sondern die Telefonnummer des Reviers.
Ok mach ich aber alleine der kunsum ist ja zurecht strafbar und ich hab es ja kurz gesehen unabsichtlich
Der Konsum (korrekter: das Sich-Verschaffen) dieser Inhalte ist nur strafbar, wenn es vorsätzlich erfolgt (§ 15 StGB).
Das wäre nicht schlau, da jegliche Internet Pornographie ausnahmslos ab 18 ist. Das heißt damit würde er sich doooelt ins eigene Bein schießen. Weil: 1. Ich kann dir aus Erfahrung sagen dass die Polizei niemanden unter 21 ernst nimmt. Und 2. Er noch gar keine Pornos gucken darf.