Pedelec mit ausschaltbaren Gasgriff/Daumengas legal?

5 Antworten

Entscheidend ist, was für das Fahrzeug technisch möglich ist, wenn du damit unterwegs bist.

Und da ist der Fall sehr einfach: Es ist möglich, mal eben einen "Mofa-Modus" zu aktivieren, der nichts mehr mit einem Fahrrad zu tun hat. Also ist es auch ein Mofa und kein Fahrrad.

Egal, in welchem Modus du üblicherweise unterwegs bist und ob du versprichst, den Mofa-Modus nicht zu benutzen. Er kann aktiviert werden, Punkt.

also könnte ein Polizist in einer Kontrolle ja immer behaupten, ich hätte das Fahrrad gerade auf eine legale Geschwindigkeit umgestellt.

Braucht er nicht. Wie gesagt: Wenn der Mofa-Modus bis 45 km/h existiert, ist egal ob du damit nur 25 km/h gefahren bist.

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So rein von der Logik her: Du darfst auch kein ungedrosseltes 1000 ccm Motorrad mit der Mofa-Prüfbescheinigung fahren, wenn du damit nur 25 km/h fährst.


DerBaron442 
Beitragsersteller
 17.06.2023, 12:17

Okay, vielen Dank für die Antwort :)

Was du da hast ist ein E-Bike mit "Pedelec-Funktion". Die 50 km/h nach Anzeige sind bestimmt echte 45 km/h.

Damit benötigst du ein Versicherungskennzeichen und mindestens den AM-Führerschein.

Die umschaltbare Funktion macht es nicht einfach zum Pedelec, da das keine dauerhafte Einstellung ist.


DerBaron442 
Beitragsersteller
 17.06.2023, 12:14

Alles klar danke für die Antwort :)

Interessante Frage...

Wenn du während der Fahrt per Knopfdruck von legal auf illegal umschalten kannst, gilt das Gefährt sicherlich nicht als zulässig. Egal, in welchem Modus du gerade fährst.

Wenn du eine elektronische Drossel drinnen hast, die nur mit Aufwand/im Stand/in der Garage deaktiviert werden kann, sieht es möglicherweise anders aus. Ich denke, das wäre analog zum Motorroller zu sehen: die sind ja auch gedrosselt und daher zulässig. Dass man durch entsprechendes Rumbasteln die Drossel ausbauen/verändern kann, ändert ja nichts an der Zulässigkeit.


DerBaron442 
Beitragsersteller
 17.06.2023, 12:17

Okay, danke für die Antwort :)

§63a StVZO:

(2) Als Fahrrad gilt auch ein Fahrzeug im Sinne des Absatzes 1, das mit einer elektrischen Trethilfe ausgerüstet ist, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer größten Nenndauerleistung von 0,25 kW ausgestattet ist, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder wenn der Fahrer mit dem Treten oder Kurbeln einhält, unterbrochen wird. Die Anforderungen des Satzes 1 sind auch dann erfüllt, wenn das Fahrrad über einen Hilfsantrieb im Sinne des Satzes 1 verfügt, der eine Beschleunigung des Fahrzeugs auf eine Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h, auch ohne gleichzeitiges Treten oder Kurbeln des Fahrers, ermöglicht (Anfahr- oder Schiebehilfe).

Da dein Motorrad bis zu 50 km/h läuft, ist bereits der Punkt mit der maximalen Nenndauerleistung von 0,25 kW nicht erfüllt.

Weiterhin heißt es, dass die Unterstützung bei Erreichen von 25 km/h unterbrochen werden muss, und nicht etwa, dass sie lediglich so eingestellt sein muss, dass sie bei bei 25 km/h unterbrochen wird. Gleiches beim Hilfsantrieb. Er muss bei 6 km/h abschalten, ohne wenn und aber, nicht einfach nur vorübergehend so eingestellt sein.


DerBaron442 
Beitragsersteller
 17.06.2023, 12:18

Vielen Dank für die Antwort und, dass du dir die Mühe gemacht hast extra noch einen Gesetzestext zu zitieren :)

Nein!

Gasgriff ?- schon verloren!

Unterstützung über 25km/h ? - nochmal verloren!


DerBaron442 
Beitragsersteller
 17.06.2023, 02:12

Danke für die schnelle Antwort! :)

Nach meiner Recherche im Internet scheint der Gasgriff an sich kein Problem zu sein, weil bis 6 km/h eine Unterstützung über den Gasgriff bei einem Pedelec erlaubt ist.

Die Frage ist ob in einer Kontrolle zählt was technisch möglich ist oder wie es tatsächlich ist. Im Grunde sind ja alle Pedelecs in der Lage schneller zu fahren, nur kann das bei den meisten Pedelecs nicht während der Fahrt am Display eingestellt werden, sondern muss im Stand, mit Hilfe eines über Usb Kabel angeschlossenem Programm, umprogrammiert werden. Sobald ein Pedelec so umprogrammiert wurde ist es natürlich illegal, nur will ich das ja gar nicht machen. Ich fahre nur in einem Modus der die Geschwindigkeit auf 25km/h drosselt und den Gasgriff ausschaltet.

Eckengucker  17.06.2023, 02:35
@DerBaron442

es geht nicht um die tatsächliche Geschwindigkeit die du fährst oder um die von dir geplante Einstellung, sondern zum einen um die bauartbedingte, sprich mögliche Höchstgeschwindigkeit, die in diesem Fall sogar über der zulässigen Höchstgrenze des des S-Pedelec liegt (die auch schon ein Versicherungskennzeichen benötigen und nicht mehr auf dem Radweg fahren dürfen) sowie die Tatsache, dass es überhaupt möglich ist das Rad ohne Pedalunterstützung zu fahren. Diese Fahrzeuge gelten nicht mehr als Pedelec, ohne wenn und aber.

DerBaron442 
Beitragsersteller
 17.06.2023, 03:07
@Eckengucker

Danke für die Antwort :)

Ich verstehe was du da schreibst, aber gleichzeitig denke ich mir auch, dass doch so gut wie jedes elektrisch betriebene Fahrrad bauartbedingt schneller als 25 km/h fahren kann. Der einzige Unterschied von meinem Fahrrad zu den "legalen" Pedelec ist doch, dass ich in der Lage bin das Fahrrad schneller, einfacher und während der Fahrt umzuprogrammieren.

Das heißt also sobald es möglich ist ein Pedelec schnell und einfach während der Fahrt umzuprogrammieren ist es illegal? Ist es aber nur möglich das Pedelec bei gestoppter Fahrt über ein externes Gerät umzuprogrammieren ist es legal?

Bei meinem elektrischen Fahrrad ist es ja erst möglich, das Fahrrad mit Gasgriff oder über 25km/h zu fahren, wenn es so programmiert ist. So wie bei fast jedem Pedelec, dass man auf der Straße sieht auch. Bei mir geht es nur eben etwas schneller das zu programmieren.

gri1su  17.06.2023, 05:30
@DerBaron442

Es geht nicht darum, wie schnell du damit tatsächlich bist. Es geht darum, daß die technische Möglichkeit besteht, die Gechwindigkeit auf unzulässiges Maß zu erhöhen. Und es geht darum, dass du ggf. ohne Versicherungsschutz, gültige Fahrerlaubnis unterwegs bist.

Leestiger  17.06.2023, 11:04
@DerBaron442

Deiner Argumentation nach darf man dann auch ein Motorrad fahren mit einer Mofa Prüfbescheinigung solange man nicht schneller als 25 fährt...

Denkfehler erkannt?

DerBaron442 
Beitragsersteller
 17.06.2023, 12:14
@Leestiger

Okay ja verstehe ich danke euch für die Antworten 🌞

Eckengucker  17.06.2023, 16:34
@DerBaron442

Wenn du ein normales Pedelec umbaust damit es schneller fährt, ist das illegal. Soweit hast du es verstanden, es geht um die erlaubte Obergrenze, auch wenn manche tatsächlich 3 oder 4 km schneller sind scheint das noch im Rahmen zu liegen.

Dr Umbau hat aber nicht nur OWIs zur Folge sondern in versicherungsrechtlicher Hinsicht ist das i.d.R. sogar eine Straftat nach der Versicherungspflicht.

Pedelecs, die eScooter und diese Straßenroller sind eigentlich "Ausnahmen" aus den ganzen sonstigen Verboten, die entstanden sind aufgrund des Drucks der Wirtschaft und der Erlaubnisse in anderen Ländern der EU. Grund für die Umbauverbote sind nicht jetzt rein versicherungsrechtliche Bedenken, sondern auch bautechnische. Die Bremsen, das Fahrwerk usw. sind nicht dafür ausgelegt.

Und noch mal ganz einfach erklärt, alles mit "Gaszug" ist kein Pedelec mehr. Unterstützung nur bis 25km/h und nur mit "Unterstützung durch den Fahrer".

Und noch etwas für ausländische Einfuhren: es bedarf, falls keine allgemeine deutsche Bestriebserlaubnis vorliegt, einer Einzelbegutachtung durch den TÜV. Sonst kannst du keine Zulassung und in der Folge keine Versicherung bekommen. Und diese Genehmigung bei 50 km/h könnte zwar gelingen - aber nur als Kraftrad. Die Folgen sind z.B.

-Fahren auf dem Radweg/Wald/sonstigen Wegen ist nicht gestattet, nur auf der Straße

-AM Fahrerlaubnis, sofern nicht im Führerschein bereits vorhanden

DerBaron442 
Beitragsersteller
 17.06.2023, 20:49
@Eckengucker

Okay ja danke :) ich bin heute tatsächlich auch nochmal bei der Polizei und bei einem Fachgeschäft gewesen. Das Fachgeschäft war sich bei der rechtlichen Lage nicht sicher und meinte ich solle mal direkt bei der Polizeistation nebenan nachfragen. Der Polizist in der Station hat mir versichert, dass ich mit dem Bike fahren darf so lange ich es in dem Modus mit Tretunterstützung bis 25km/h und ausgeschaltetem Gasgriff fahre. Ich habe auch extra nochmal betont, dass ich das Fahrrad während der Fahrt innerhalb von Sekunden umprogrammieren kann. Er meinte daraufhin, dass das kein Problem wäre. Da hier aber so gut wie alle Antworten sagen, dass es illegal ist, konnte ich seine Antwort nicht ganz glauben und bin mit dem Bike noch zu einer zweiten Polizeistation gefahren. Die Beamten da waren sich nicht ganz sicher und haben mir jetzt die Nummer von dem Koordinator der Fahrradstaffel der Polizei in meiner Stadt gegeben und ich habe mich jetzt mit ihm in Kontakt gesetzt. Ich hoffe er antwortet schnell. Wenn gewünscht werde ich hier nochmal eine Auskunft geben, wie das ganze ausgeht :)

Leestiger  17.06.2023, 23:47
@DerBaron442

Und das hast du schriftlich? - ich schätze "NEIN"?

Also wenn dir ein schlecht geschulter Beamter so eine Auskunft gibt?

Was meinst du wie oft diese Ausrede kommt?

Wenn du aufgehalten wirst ( Das Handgas fordert geradezu heraus dass da nachgesehen wird!) wird das Teil sichergestellt, eine Gutachter sieht sich das an und egal was du da erzählst von einem Polizisten der dir das erlaubt hat wirst du eine Strafe bekommen wegen fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoss gegen das Pflichtversicherungsgesetz! Die rund 800€ für den Gutachter gehen natürlich auch noch auf dich!