KFZ Zwangsstilllegung durch die Polizei?

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Wenn bei kontrollen ein Fahrzeug im Öffendlichen verkehrsraum auffällt das nicht mehr Betriebssicher ist wird idR der Wagen aus dem öffendlichen Verkehrsraum entfernt und Sichergestellt denn ein Sachvertändiger muß das schon aus BEWEISSICHERUNGSGRÜNDEN Gerichtsverwertbar bestätigen:

Das alles ist natürlich nicht umsonst sondern wird dem Fahrzeughalter in einem späteren Verfahren in Rechnung gestellt.

Die Standgebühren auf der Verwahrungsstelle bis zur Freigabe durch Polizei oder Staatsanwaltschaft ebenfalls. Nach der Feigabe kann das Fahrzeug dann auf einem geeigenetten Transportmittel Abschlepper oder Anhänger abgeholt und zur Werkstatt deiner wahl geschleppt werden.

Joachim

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 40 Jahren als Schrauber unterwegs . Meisterbrief

Zwangsstillegung geht nur über die Straßenverkehrsbehörde oder dem Finanzamt. Sollte ein Fahrzeug verkehrsunsicher sein, wird die Weiterfahrt unterbunden, u.U. sogar durch Beschlagnahme. Die Zulassungsplakette wird nicht entfernt.

Es kommt zur Polizei, und wird von diesen einbehalten.!

Kaputt machen tun sie nichts. Die können es aber zur Sicherstellung abschleppen lassen.

Es kann selbstverständlich auch eine Sicherstellung angeordnet werden.