Strafrecht Sachbeschädigung betrunken 18+?

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Grüße,

gehen wir mal kurz das Strafrecht durch:

§ 303 StGB
Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

oder, in deinem Fall aber eher nicht:

§ 323a StGB
Vollrausch
(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.

Aber: Ohne Vorstrafen? Und dann noch kooperativ, als die Polizei da war? Wenn überhaupt ein Strafbefehl, mit einer niedrigen dreistelligen Summe - ich täte jetzt aus dem Ärmel geschüttelt 200€ sagen.

Das ganze kannst du aus meiner Erfahrung dadurch umgehen, dass du den Sachbearbeiter anrufst und ihn darum bittest, dem Fahrzeughalter deine Personalien mitzuteilen, dass der sich bei dir meldet, damit der Schaden reguliert werden und du dich entschuldigen kannst.

Alternativ schreibst du einfach einen Entschuldigungsbrief mit deinen Personalien, schreibst da mit rein, dass der Geschädigte sich bei dir melden soll zweck Schadensregulierung und gibst den Brief bei der Polizei mit der Bitte um Weiterleitung an den Geschädigten ab.

Nach meiner - nun doch nicht ganz kurzen - Berufserfahrung würde ich darauf wetten, dass das Verfahren dann eingestellt wird (und da du um den Schadensersatz eh nicht drum rum kommst, mach einfach selber den ersten Schritt^^)

In einem Kommentar erwähnst du, dass du lediglich einen "schriftlichen Äußerungsbogen" erhalten hast. Das ist in der Fallkonstellation normal, "verkürztes Verfahren", da die Sachlage ja eigentlich eh schon feststeht... jetzt wird dir als Beschuldiger halt noch dein Recht eingeräumt, dich zur Sache zu äußern...

Rein theoretisch (was beim Erstverstoß aber nicht vorkommen wird), wäre auch eine Gerichtsverhandlung mit Sozialstunden, verpflichtender Suchtberatung und Antiaggressionstraining denkbar. Was in vielen Fällen auch sinnvoll ist, nur in deinem nicht... wenn das ein einmaliger Ausrutscher bleibt, wird auch keiner ein größeres Fass aufmachen.

So oder so: Dein Führungszeugnis wird sauber bleiben, du darfst dich weiterhin als "nicht vorbestraft" bezeichnen (danke nanfXD für die Ergänzung). (Und nächstes Mal vielleicht das letzte Bier weglassen... das ist meistens das schlechte^^)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

besoffenbloed2 
Beitragsersteller
 29.09.2021, 10:56

Ich danke dir für den ausführlichen Kommentar. Ich bin momentan hin- und hergerissen. Hatte auch einen Anwalt für Strafrecht gefragt, den ich nicht gut aber etwas kenne. Er sagte da wird nicht viel bei rauskommen aber er würde empfehlen das er erstmal Akteneinsicht anfordert. Natürlich wird das einiges kosten. Ich habe einfach etwas Angst davor etwas falsch zu machen. Ich wollte wirklich niemandem schaden und es tut mir sehr leid.

Dommie1306  29.09.2021, 11:53
@besoffenbloed2

Kannst du machen, ich glaub aber, dass die Kosten für den Anwalt den Nutzen übersteigen.

Die Sachlage ist eh klar.

Du bist kein schlechter Mensch.

Also wieso mehr in die Aktion hineininterpretieren, als nötig? Ich täte mich halt beim Fahrzeughalter entschuldigen und den Schaden übernehmen... dann wird kaum ein öffentliches Interesse bejaht werden...

nanfxD  29.09.2021, 11:54
@besoffenbloed2

Entspann dich erstmal. Da wir zu 90% nichts kommen. Bezahl den Schaden am Auto, dann kommt zu 99% nix.( musst du eh und so sparst du auch die Anwaltsgebühren der Gegenseite.)

nanfxD  29.09.2021, 07:36

Er ist dann vorbestraft 😑 außerdem ist 1,8 Promille nicht ausreichend UND hier ist der 274 StGB zu bedenken.

Dommie1306  29.09.2021, 09:52
@nanfxD
Er ist dann vorbestraft 

Nein ist er nicht? "Vorbestraft" im Sinne von Eintrag ins Führungszeugnis erfolgt hier definitiv nicht ;-)

§274 StGB halte ich für nicht einschlägig, da er ja nicht in der Absicht gehandelt hat, einem anderen einen Nachteil zuzufügen.

außerdem ist 1,8 Promille nicht ausreichend

Das kannst du so ohne weiteres nicht sagen, bei mir wären wahrscheinlich schon 1,0 Promille ausreichend :D Aber nachdem er dann von den Kollegen heimgeschickt wurde, wars wohl kein "Vollrausch". Deswegen hab ich geschrieben

in deinem Fall aber eher nicht:

Unterm Strich: Alle deinen Anmerkungen sind per se gut und richtig, aber absolut unpassend zu dem, was ich geschrieben hatte ;-)

Dommie1306  29.09.2021, 10:02
@nanfxD

Halt, Nachtrag, beim Vollrausch gibts scheinbar tatsächlich keinen "relativen Vollrausch" sondern nur einen absoluten ab 3 Promille. Damit geht der Punkt natürlich an dich, danke für die Ergänzung.

nanfxD  29.09.2021, 10:44
@Dommie1306

Vorbestraft ist er, auch nach dem BZR er darf sich nur als nicht vorbestraft bezeichnen.

zu 274 stimmt, Absicht wird nicht gegeben sein.

Dommie1306  29.09.2021, 11:51
@nanfxD

Ja, hast ja Recht. Aber du weißt doch, worauf ich hinaus wollte :D (trotzdem im Text angepasst :-P)

Also da es, wenn es überhaupt zur Anzeige kommt, deine erste ist wird da wahrscheinlich eher weniger was wirkliches passieren. Im Falle einer Anzwige wirst auf die Wache bestellt machst da ne aussage und dann geht es seinen Weg. Wenn vorher nie in Erscheinung getreten bist wird der Eintrag auch nach ein paar jahren aus deinem Führungszeugnis wieder entfernt(glaub nur bei der ersten Anzeige).
ich weis aber nicht in wie weit man bei 1,8‰ schon als unzurechnungsfähig gilt. Wenn das der fall sein sollte passiert auch nichts.

mach dir nicht zu viele Gedanken wird vermutlich nichts großes werden und ich denke mal das da auch keiner weiter nach schreien wird. Alles weitere findest auch wenn mal bei google schaust nach dem StGb Paragraphen.

Liebe Grüße


Frank6188  29.09.2021, 07:03

Für Führungszeugnis und Vorstrafe ist das Delikt zu klein. Fällt Unzurechnungsfähigkeit an, gibt es einen drauf wegen Volltrunkenheit

besoffenbloed2 
Beitragsersteller
 29.09.2021, 01:08

danke für deine antwort das macht mir hoffnung. hab aber gelesen es gibt garkeine vorstrafe erst ab 90+ tagessätzen bei einer verurteilung

mouriweber  29.09.2021, 01:12
@besoffenbloed2

Jup das kommt in etwa so hin. Nur wenn Vorbestraft wärst könnte das Strafmaß dementsprechend ausfallen deswegen hab ich es nur nochmal dazugeschrieben🤗 Nur versuch im nächsten suff die schilder dranzulassen😜🤗

besoffenbloed2 
Beitragsersteller
 29.09.2021, 01:16
@mouriweber

das passiert mir niewieder. es war ein scheiss abend und ein scheiss tag. es tut mir auch sehr leid. ich bin niemand der je jemanden etwas böses möchte. ganz im gegenteil. ich gebe immer viel zu viel trinkgeld obwohl ich selber wenig habe. in der bar kam der besitzer zu mir und meinte ich soll bitte weniger geben. ich habe nur angst was ich jetzt machen soll. hatte einen anwalt gefragt den ich über umwege kenne er sagte keine aussage machen und akteneinsicht würde er beantragen das kostet aber 300 euro im schlimmsten fall. dann wäre ich aber auf der sicheren seite. könnte es in raten zahlen. habe nur angst das dann noch ne 1000+ strafe zusätzlich kommt. kann das momentan einfach nicht zahlen.

mouriweber  29.09.2021, 01:21
@besoffenbloed2

Mach dir da keinen allzugroßen Kopf. Ich denke die meisten haben schonmal mist im suff gemacht und so ein Kennzeichen abmachen und liegen lassen ist jetzt nicht unbedingt etwas wofür man dich jetzt wegsperren würde. Auch das mit der Akteneinsicht halte ich für zu voreilig. Wart erstmal ob da was kommt und wenn, was ich nicht glaube, dann kannst es machen. Wäre blöd wenn jetzt für wahrscheinlich nichts stangen an geld ausgibst. Und was das mit dem zuviel geben obwohl man selbst nichts hat usw angeht….ich fühle mit dir geht mir auch so. Mache oft mehr als nötig ist weil ich sonst ein schlechtes gewissen habe. Pass nur gut auf dich auf hab leider die Erfahrung gemacht das gerade gutherzige Memschen schnell mal ausgenutzt werden🤗

besoffenbloed2 
Beitragsersteller
 29.09.2021, 01:25
@mouriweber

danke für deine netten worte. das werde ich schon im privatem. ich weiss das auch aber bin so bloed und mache es mit. das herz eben. ich werde den anwalt nochmal probieren etwas aus ihm rauszukitzeln wie er es genau einschätzt. würde auch die 300 in raten zahlen wennich danng ewissheit hätte das alles gut wird und ich nicht in paar monaten post kriege und *ge**** bin..

mouriweber  29.09.2021, 01:33
@besoffenbloed2

Du bist ein memsch der sich zu viele Sorgen macht kann das? Iwi finde ich mich in deinen Texten grad voll wieder😂 Wie gesagt das da was passiert ist absolut unwahrscheinlich ich hab im suff auch mal mist gebaut da war ich glaub 15 da war es die selbe Situation. Naja gut es war zwar kein Kennzeichen aber durchaus vergleichbar😅 mach dich nicht verrückt.
Und nicht als blöd oder so sehen das so bist es ist gut wenn menschen gutherzig sind. Man miss halt nur schauen gegenüber wem man es ist. Ich habe exakt das selbe Problem und egal wie sehr man sich damit hinlegt das wird immer so sein bei mir. Einfach weil ich nur weil es menschen gibt die Vorteile daraus ziehen wollen nicht dafür sorgen lasse das ich genau diese Seite abstelle. Ich mach es so um mein Gewissen und Herz zu befriedigen das ich hier für alle als Hobbypsychologe fungiere😅

also jetzt nicht hier auf gutefrage.net aber denke weist wie das meine

besoffenbloed2 
Beitragsersteller
 29.09.2021, 01:40
@mouriweber

ich finde es echt cool das du mir grade da so ein feedback gibst. hab das niemanden erzählt. ich warte einfach ab was der anwalt sagt und schaue dann. ich glaube auch das da nicht so viel kommen wird. kenne einige menschen indirekt die da weit mehr mist gebaut haben. achso ich habe auch garkeinen führerschein also fällt sowas auch weg falls da was kommen sollte. ich weiss das ich viel zu nett bin. deshalb bin ich auch grade in einer echt beschissenen situation gefangen wo ich keinen ausweg sehe. das ist viel schlimmer als das nummernschild.

mouriweber  29.09.2021, 01:47
@besoffenbloed2

Abwarten ist erstmal ein guter Plan.

das glaube ich dir aufs wort kenne die Situation. Das ist der moment wo alle kommen und sagen denk nicht drüber nach und dass bringt absolut null und man denkt sich nur....danke wenn ichs könnte würde ich es tun xD Wenn dich zu sehr damit rumschlägst kannst mir hier auch gern eine Anfrage schicken wenn du willst dann kannst eine PN schreiben wenn bedarf hast. Und das hat noch den netten vorteil das die kommentarsektion hier nicht zugespammt wird xD xD btw...Führerschein hab ich auch nicht fahre lieber mit Öffentlichen

Es kommt darauf an ob der Besitzer sie anzeigt oder nicht, dadurch dass du es liegen gelassen hast geht Diebstahl wahrscheinlich schonmal aus den Verdacht der Ermittler und des Besitzers.. am besten wäre es natürlich wenn du dich beim Besitzer mit einem kleinem Geschenk entschuldigst und ihm sagst dass es dumm von dir war


besoffenbloed2 
Beitragsersteller
 29.09.2021, 01:03

ich kenne den besitzer natürlich nicht. keine kontaktdaten vorhanden. habe den brief der polizei bekommen wo der vorwurf der sachbeschädigung aufgeführt wird ohne genaue beschreibung

besoffenbloed2 
Beitragsersteller
 29.09.2021, 01:05
@Jojikushy

nein nur ob ich mich schriftlich äußern möchte keinerlei persönliche einladung steht explizit schriftlich drin ist ein gutes zeichen im vergleich zur persönlichen einladung oder?

Viel schöner ist doch, es ist nicht nur Sachbeschädigung. Es ist auch eine Urkunden Unterdrückung nach 274 StGB


Dommie1306  29.09.2021, 09:59

das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sagt dazu: (3 Ss 350/19)

Da der Angeklagte der beweisführungsberechtigten Behörde die Benutzung des Kfz-Kennzeichenschildes als Beweismittel jeweils für einen mehr als nur unerheblichen Zeitraum entzogen hat,

So wie ich das lese, war das Kennzeichen ja noch da. Ob es danach nicht mehr angebracht werden konnte o.ä. unterliegt lediglich der Spekulation. Daher sehe ich erstmal keinen "mehr als nur unerheblichen Zeitraum" und würde eine Urkundenunterdrückung verneinen. Laienmeinung, muss nicht stimmen.

Straftatsbestand Volltrunkenheit. Gibt eine geringe Geldstrafe, wegen Unzurechnungsfähigkeit dafür nichts wegen Sachbeschädigung. Glück gehabt, das der Autobesitzer dich nicht erwischt hat.


nanfxD  29.09.2021, 07:35

die Grenze liegt höher

Frank6188  29.09.2021, 21:27
@nanfxD

Nicht für dieses durch Volltrunkenheit begangene Delikt.

Frank6188  29.09.2021, 21:45
@nanfxD

Für Volltrunkenheit kann es Geldstrafe und Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geben. Aber nicht wenn das verursachte Delikt eine weitaus geringere Strafe nach sich ziehen würde, welches durch Unzurechnungsfähigkeit nicht angeklagt wird. Hier geht es um eine lächerliche Sachbeschädigung.

Konkret. Ich war Zeuge eines Diebstahls durch einen Betrunkenen. Beim Prozess wurde er zu 500 Mark wegen Volltrunkenheit verurteilt.