Polizei befindet sich im Unrecht, was soll ich tun (KFZ)?
Ich habe bei meinem 5er BMW Baureihe E60 hellgelbe Nebelscheinwerfer verbaut. Vor kurzem hat mich jedoch die Polizei angehalten, eine junge Dame die nicht viel zu sagen hatte und ein Ü50 Herr der mir mitteilte dass ich diese gelben Nebelscheinwerfer nicht verbauen darf weil die Fahrbahn nur weiß beleuchtet werden darf.
Dann fragte ich Ihn woher er dies denn wüsste und ob er mir dies gezielt zeigen kann.
Folgend wurde ich nur von Ihm darauf hingewiesen, das dies einfach so sei weil er es so sagt. Und wenn ich etwas dagegen hätte, nun so wird mein Auto halt einfach stillgelegt.
Nun habe ich ihm gesagt: OK dann bau ich das ganze halt um und fertig, hab ich ihm heute auch gezeigt und er sagt passt.
Inzwischen habe ich mich jedoch informiert in der Gesetzgebung.
Kurz auf kurz, ich (Wohnhaft in Österreich) fand raus das dies in unserem Bundesgesetzbuch wie folgt geregelt ist. Verwiesen wird ganz klar auf die EU ECE Verordnung Nr. 19.
In dieser steht geschrieben das gelbe Nebelscheinwerfer weiß oder gelb sein MÜSSEN. Das heißt dies ist bei uns so im Gesetz verankert. Insofern das gelbe Farbspektrum (selective yellow) eingehalten wird, und das verbaute Teil eine ECE (E-Nummer) Nummer besitzt, somit geprüft wurde.
Somit ist auch keine ABE oder jegliches mitzuführen.
Dies teilte ich dem Polizisten höflich mit.
Als Antwort kam dann nur schnippisches: Das ist mir egal denn ich habe bei der Landesprüfstelle gefragt und die sagten mir es sei nicht erlaubt.
Jedoch habe ich eindeutig das Gegenteil festgestellt!
Seine letzte Antwort, sollte er mich je wieder mit diesen Leuchten sehen, so wird mein Auto stillgelegt und ich muss dann zur Landesprüfstelle mein Auto vorführen.
Was soll ich jetzt bitte gegen eine Exekutive machen die sich im Unrecht befinden aber dank des unübersehbarem Gefühl der höheren Macht, mich auf dem Kicker hat.
(und ja, ich liebe meine gelben Nebelscheinwerfer und sehe nicht ein wieso ich diese nicht verwenden darf obwohl zulässig und dafür bezahlt!)
Vielen Dank für eure Zeit und hoffentlich Antworten.
MfG, Kev.
8 Antworten
GANZ EINFACH UND SIMPEL beim störrischen Amtsschimmel:
Vorab: Die Masse an Sheriffs ist voll OK, aber einige wenige Typen taugen nicht mal dazu, den Hof zu fegen. ( Bei mir vor Jahren: 2 Beamte in Ö. waren bei einer sog. Kontrolle anlässlich meiner Urlaubsfahrt stockbesoffen im Dienst, aber rotzfrech - PECH für die Herrschaften ! )
Mein Vorschlag:
Fotokopiere deine Zulassungs-Dokumente, schicke diese an den Hersteller und bitte um werksmäßige Bestätigung, was bei deinem Fahrzeug zulässig und / oder serienmäßig ist - und was eben nicht. (Teile fotografieren mit Teile-Nr. )
Du solltest nicht versäumen, zwischenzeitlich den nach seiner Meinung ach so wichtigen Dorf-Sheriff zu einer schriftlichen Stellungnahme zum gesamten bisherigen Ablauf zu veranlassen, da z.B. deine Fachwerkstatt überzeugt ist, das du recht hast - und er im Unrecht ist. Der schreibt sich dann die Finger wund, und legt sich den Stolperstein selbst in den Weg.
Hast du seine dubiosen Werke in der Hand, und der Hersteller sichert dir zu, das es legitim ist was du verbaut hast/hattest, kannst du ihm entweder die saftige Rechnung für deinen gesamten Aufwand präsentieren, oder machst mit ihm den Deal, das er künftig die Klappe hält und dich von seiner Liste der persönlichen Lieblinge streicht - wenn nicht, ist er eben auf dem Dienstweg fällig.
Geh vor Gericht, wenn man Dich nach Deiner Meinung unrechtsmäßig behandelt.
Danke für die schnelle Antwort!
Aber in so einem Fall gegen die Staatsgewalt hat man doch niemals eine Chance und befindet sich in einem Prozess der wahrscheinlich Unmengen an Geld verschluckt?
ganz einfach: die Scheinwerfer sind zugelassen wenn ein E Prüfzeichen mit Nr. drauf ist. Wenn das nicht drauf ist dann sind sie nicht zulässig. Den Weg zu irgendeiner Behörde kann man sich sparen. Das ist EU Recht und gilt auch in Österreich
Scheinwerfer müssen die Fahrbahn mit weißem Licht ausleuchten. Nebelscheinwerfer tun das in weiterem Sinn nicht. Sie leuchten in bzw unter den Nebel. Sie dürfen auch gelb mit dem zertifizierten Leuchtmittel scheinen. Die Benutzung von NSW ist in der StVO geregelt. Wenn du nun NSW mit gelbem Licht ohne starkem Regen, Schneefall oder schlechter Sicht verbotenerweise benutzt, müssten sie weiß leuchten. Es gibt genug Zeitgenossen, die NSW grundsätzlich an haben. Das finde ich auch bekloppt.
Kannst du dir nicht von der Landesprüfstelle bestätigen lassen, daß das erlaubt ist?
Genau, jedoch war in diesem Fall auch der Prüfer stur und unwissend.
Denn wie bereits beschrieben ist dies in der ECE Abschnitt 19 anders festgelegt.
Dann würde ich, (wenn ich weiß das ich im recht bin) einfach so weiter fahren und es drauf ankommen lassen.
Komm, allein schon dieses "Das ist mir egal denn ich habe bei der Landesprüfstelle gefragt und die sagten mir es sei nicht erlaubt." Als ob der Polizist wirklich extra da hingefahren ist um das Nachzufragen.
naja "Muss" er das? Wenn, dann muss doch der Polizist das machen. Warum sollte ICH mir die Mühe geben, wenn ER meint ich sei im unrecht.
Der Polizist hat das doch schon getan, nur eben mit anderem Ergebnis als vom Fragesteller gewünscht.