Werden KfZ-kennzeichen aus Staaten mit begrenzten Rück/Einreisemöglichkeit z.B. UA oder MD oder BY/BLR auf TÜV überprüft?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein.

Zum spezifischen Thema UA siehe hier:

https://www.oeamtc.at/news/wichtige-informationen-fuer-ukrainische-kraftfahrzeugbesitzer-in-oesterreich-50838613

Allgemein zur IVK (früher "Grüne Karte"):

https://www.oeamtc.at/thema/reiseplanung/internationale-versicherungskarte-16185110

Generell ist die Regelung der regelmäßigen technischen Überprüfung von Fahrzeugen Sache des Zulassungsstaates, welcher für die Einhaltung der Prüfintervalle verantwortlich ist und gegebenenfalls Sanktionen verhängen kann. 

All das ist durch sekundenschnelle Eigen-Recherche im Internet abrufbar, ohne GF-User einbeziehen zu müssen.

Im Übrigen wird nirgendwo auf der Welt das KFZ-Kennzeichen TÜV-überprüft, sondern das Fahrzeug selbst.....

DE ist hier eine bloß mittelbare Ausnahme, weil die TÜV-Plakette direkt auf dem Nummernschild angebracht wird. Meines Wissens nach in keinem anderen EU-Staat üblich.

Last but not least, nur der Korrektheit halber: BA war auch früher ("alt") nicht BH, sondern BIH.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Soweit ich weiß müssen Fahrzeuge, die länger, als eine gewisse Zeit mit Fremdkennzeichen in Deutschland unterwegs sind, nach Ablauf dieser Zeit umgemeldet und/oder zur HU („TÜV“) vorgeführt werden. Für Flüchtlinge (aus UA) gab es wohl eine recht großzügige Übergangsregelung, die aber auch (den vermehrten Anfragen nach, die wir im Autohaus erhalten) auszulaufen scheint.

nein,der tüv kann zumindest für deutschland auch nur in deutschland gemacht werden...wie andere Staaten das handhaben 🤷‍♂️


Halidisk 
Beitragsersteller
 21.06.2024, 11:46

z.B. Ukrainer ohne TÜV Infrastruktur im eigenen Land mit abgelaufener Fahrzeug-Genehmigung….Freifahrtschein ?