Keine Leistungen wegen Mietbescheinigung?
Hallo braucht das Amt unbedingt eine mietbescheinigung ich wohne ihn der wohnung schon 1 jahr und nun sollte mein Vermieter eine neue Mietbescheinigung ausfüllen. Da die Heizkosten teurer geworden sind dazu habe ich ein Brief von mein Vermieter an das Jobcenter gegeben, die mietbescheinigung liegt beim Vermieter aber er sagt er hat auch andere sachen zutun und wenn das Amt es unbedingt haben will sollen die ihn anrufen, Nun hat mein Freund heute sein Geld bekommen von Sozialamt und ich hab noch keins bekommen kann es sein das ich nichts kriege wegen der Mietbescheinigung. Obwohl das Amt letzten Monat die Miete überwiesen hat und in bescheid ist die Miete auch geändert deswegen verstehe ich das nicht weil die wissen genau wieviel die Miete kostet.
4 Antworten
kann es sein das ich nichts kriege wegen der Mietbescheinigung.
Ja, das kann theoretisch ein.
Du solltest Deinem Vermieter auf die Finger hauen, da er gesetzlich zu deren Bereitstellung verpflichtet ist.
Warum genau Dein ALG 2 noch nicht da ist, mußt Du mit dem zuständigen Jobcenter klären. Das Geld kann auch erst am Montag kommen, da Montag der letzte Bankarbeitstag in diesem Monat ist.
Wo bitte sind die denn teurer geworden, bei mir im Bestand noch nicht.
Miete erhöhen, ist bei einer Erhöhung auch nicht möglich. Allenfalls die Abschläge für die HK können angepasst werden, das ergibt sich aus der BK-Abrechnung.
Keine Abr., keine Erhöhung.
Die Abrechnung bekommt das JobCenter, was bitte fehlt denen? Eine Bescheinigung über die Abrechnung?
So was stelle auch ich nicht aus.
... wenn das Amt die neue Miete bezahlt, ist es gut.
Dann ist alles erledigt.
Dumm sind halt die Leute die arbeiten gehen, die müssen die Mieterhöhung vom Lohn bezahlen .
Das ist ja mal ne klasse Einstellung....
Leute als dumm zu bezeichnen, die dir quasi die Leistungen finanzieren.
Ganz schön dreist!
Das Amt verlangt eine Mietbescheinigung, und Du lieferst sie nicht.
Alles andere ist belanglos. Kümmere Dich darum, dass Dein Vermieter die Bescheinigung ausstellt.
Ähm... klasse, sind die Grundrechte und Gesetze der Bundesrepublik außer Kraft gesetzt?
Alles andere ist belanglos? Achso, dnn steht das Jobcenter über dem Gesetz? Oder wie darf ich das verstehen?
Hast du denn vielleicht eine Quellenangabe, als eine Grundlage, dass das Jobcenter dies fordern darf und der Vermieter hierzu auch verist?
Denn das ist KEINESWEGS BELANGLOS! Sondern durchaus relevantUnd was soll de TE bitte "liefern"? Wenn es irgendwo gesetzlich bindend ist, dann muss er diese abgebaber nur wenn!
Liefern muss er da gar nichts, was für eine seltsame Aussage.
Also zumindest verstehe ich diese Aussage als seltsam. Vielleicht kapiere ich es aber auch nicht gerade, da es doch recht spät ist und ich nicht mehr so konzentrationsfähig bin...
Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
Ich wüsste jetzt nicht, warum dies Pflicht ist oder überhaupt so gemacht wird.
Im Mietvertrag steht alles drin, was man wissen muss.
Und jetzt einfach nochmal sinnlos nen Zettel schreiben, wo genau das gleiche wie im Mietvertrag steht?
Glaube ich muss bei der Polizei eine Vermisstenanzeige machen....
Ich suche nämlich die Logik dahinter...
Verlangen kann man erstmal viel, das bedeutet jedenfalls noch gar nichts und verpflichtet zu gar nichts.
Du sagst der Vermieter sei dazu verpflichtet...?!
Hast du dafür eine Quellenangabe bez. Verweis auf die rechtliche Grundlage für diese "Pflicht"?