Wie oft muss der Vermieter die AlG 2 Mietbescheinigung ausfüllen?
Mein Vater möchte an eine junge Frau mit Kind eine Wohnung vermieten. Sie befindet sich gerade in der Trennung.
Wie sieht das mit der Mietbescheinigung aus? Muss mein Vater alle 6 Monate eine neue Mietbescheinigung ausfüllen, unterschreiben dem Jobcenter bzw. Der Mieterin aushändigen?
Bei ALG2 muss ja ein Weiterbewillungsauftrag gestellt werden. Das wäre zu stressig alle 6 Monate auch eine neue Mietbescheinigung auszustellen.
Danke für die Antworten
6 Antworten
Hartz IV: Rechtswidrige Forderung nach einer Mietbescheinigung Wenn das Jobcenter eine Mietbescheinigung anfordert
Immer wieder versenden Jobcenter an Hartz IV Leistungsberechtigte eine Aufforderung zur Zusendung einer Mietbescheinigung des Vermieters. Dabei verweisen die Behörden immer auf die sogenannte “Mitwirkungspflicht”. Wird diese nämlich gebrochen, hagelt es Sanktionen. Doch dürfen Jobcenter überhaupt eine solche Mietbescheinigung anfordern? Die Antwort ist eindeutig nein!
Das Bundessozialgericht hatte nämlich schon vor Jahren entschieden (Az: B 14 AS 65/11), dass es keinerlei rechtliche Grundlage dafür gibt. Wir empfehlen daher, diese zu verweigern. Falls das Jobcenter sanktioniert, ist hier Widerspruch und eventuell Klage einzureichen. Die Erfolgsaussichten sind aufgrund des Urteils des BSG sehr hoch. Wir empfehlen aber auch im ersten Schritt, dem Jobcenter mit folgendem Text zu antworten:
Ihre Aufforderung zur Mitwirkung vom …
Sehr geehrte Damen und Herren,
es gibt keine rechtliche Grundlage, wonach mein Vermieter verpflichtet wäre, mir eine Mietbescheinigung auszustellen. Somit besteht hier aufgrund der offensichtlichen Unmöglichkeit der Mitwirkung gemäß § 65 Abs. 1 Nr. 2 SGB I keine Mitwirkungspflicht.
Abgesehen davon sind Ihnen die Höhe meiner Miete, Heiz- und Betriebskostenvorauszahlungen nachweislich bekannt. Auch diesbezüglich habe ich meine Mitwirkungspflicht somit bereits erfüllt. Diese Nachweise dürfen von Ihnen auch nicht erneut gefordert werden (Verbot der doppelten Datenerhebung, § 3a BDSG). MfG…
Nein, nicht, wenn Folgeanträge gestellt werden und sich nix an der Wohnung oder der Miethöhe geändert hat. Bei einer Mietrhöhung muß der Berechtigte nur das Vermietschreiben einreichen.
Nein, Antragstellerin ist die Mieterin, dein Vater muss nur die Angaben zur Miete damit bestätigen.
Immer nur bei einem Erst- oder Neuantrag....nicht bei einem Weiterbewilligungsantrag muss der Vermieter ausfüllen.
Noch nie gehört.
Einmal zur Unterschrift des Mietvertrages