Keine Aussage bei der Polizei?

7 Antworten

Eine Aussage bei der Polizei hat für den Beschuldigten effektiv keinerlei Vorteil. Selbst wenn man komplett geständig und kooperativ ist, kommt dies lediglich als kleiner Vermerk in die Ermittlungsakte, die Polizei selbst hat aber im weiteren Verlauf des Verfahrens keinerlei Einfluss.

Zu der Sache einlassen sollte man sich immer erst, nachdem man, möglichst gemeinsam mit einem Verteidiger, auf Grundlage des aktuellen Ermittlungsstands (→ Akteneinsicht) die Sachlage genaustens geprüft hat. Eine mündliche Aussage gegenüber der Polizei zu verweigern, darf dem Beschuldigten nicht zum Nachteil gereicht werden. Jegliche Einlassung kann schriftlich gegenüber der Staatsanwaltschaft abgegeben werden, dies ist in der Praxis meist die einzige sinnvolle Art der Einlassung in einem Strafverfahren.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

Funship  21.06.2024, 23:56

Es sei denn, man kann der Polizei Tatsachen zur Kenntnis bringen, die die eigene Unschuld belegen und/oder die Ermittlung in die richtige Richtung lenken können.

Aber natürlich ist es grundsätzlich immer viel schlauer, sowas für sich zu behalten 🤦

ruhrgur  22.06.2024, 11:32
@Funship

Auch das sollte man tendenziell eher schriftlich tun. Wenn man tatsächlich unschuldig ist und dies ohne jeden Zweifel belegen kann, so sollte man dies direkt mitteilen, sobald man eine Vorladung zugestellt bekommen hat.

Es gibt zu viele strunzdoofe Beschuldigte, die sich um Kopf und Kragen reden.

Ein Freund von mir ist Anwalt und hat uns vor ein paar Monaten als meine Tochter zu einer Beschuldigteneinvernahme geladen wurde, davon abgeraten einen Anwalt hinzuzuziehen.

Er meinte das lohnt nicht, es sei denn man hat halt WIRKLICH etwas ausgefressen. Und nicht wegen einer Anzeige, weil irgendwem ein Pups quer sitzt.

Ich würde also unterscheiden womit man beschuldigt wird. Bei Mord oder Totschlag natürlich definitiv einen Anwalt hinzuziehen.

weil alles gegen dich verwendet werden kann. ALLES, das ist so raffininiert, da kommst du gar nicht drauf, das die das machen. Vor allem neigt man dazu, sich selber mehr zu beschuldigen, dabei gibt es manchmal Gründe, warum man so handelte. Ob das dann zum Gunsten ist oder nicht, kann ein Laie nicht wissen - aber im Protokoll wird es festgehalten.

Deshalb Anwalt nehmen. Und nur dann aussagen.

Schon mal aus Dokumentationsgründen. Du erzählst, die Polizei schreibt mit und du bekommst keine Kopie. Erkläre deinem Anwalt nach 2 Monaten, was du da bei der Polizei alles gesagt hast. Muß er Akteneinsicht beantragen und sich was einfallen lassen. Weil du garantiert was verkehrtes ausgeplaudert hast.