Vorladung der polizei als beschuldigter wegen betrug?

8 Antworten

Du kannst diese Einladung ignorieren. Das ist dein gutes Recht. Damit ist aber nicht alles aufgehoben, sondern aufgeschoben, denn dann ist die nächste Einladung von der Staatsanwaltschaft.

Du könntest es ggf schon in der Vorladung klären, aber da Polizisten kein Recht sprechen, geht es ohnehin vor ein Gericht. Die Polizisten können lediglich deine Aussagen weiterleiten.

Man redet sich bei sowas mitunter um Kopf und Kragen. Du kannst aber jederzeit sagen: "Schluss. Ab hier sage ich gar nichts mehr."

Einen Anwalt bekommt man mit Sozialhilfe doch gestellt, oder nicht? Über so einen Schein, wie heißt das Ding doch gleich .... ??

Gruß S.


Artus01  05.02.2020, 07:40
Einen Anwalt bekommt man mit Sozialhilfe doch gestellt, oder nicht?

Den bekommt man nur gestellt wenn ein Fall eine "notwendigen Pflichtverteidigung" nach § 140 StPO vorliegt, das ist bei enem simplen Betrugsverdacht nicht der Fall.

Über so einen Schein, wie heißt das Ding doch gleich .... ??

Beratungshilfeschein nennt sich das und man bekommt ihn beim Amtsgericht und man bekommt ihn auch bei Strafsachen. Allerdings ist er vollkommen nutzlos. Der Anwalt kennt bis dahin nur die Version des Verdächtigen, nicht jedoch die des Staatsanwalts. Um jedoch eine vernünftige Beratung machen zu können muss er aber beide Versionen kennen. Das erreicht er jedoch nur über Akteneinsicht. Akteneinsicht bekommt er aber nur wenn er mandatiert wurde. Das Mandat ist aber mit dem Beratungshilfeschein nicht abgedeckt. Also kann der Anwalt auch nur raten zunächst säntliche Aussagen zur Sache zu verweigern.

Das alles sollte Experte, auch wenn er das nur für Polizei ist, eigentlich wissen.

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Sirius66  05.02.2020, 12:50
@Artus01

Weiß ich aber nicht. Meinem Expertenstatus liegen keine Rechtskenntnisse zugrunde, sondern Berufserfahrung als fachfremdes Kommissionsmitglied im Eignungsverfahren Polizei und als Anleiter in "meinem" Fach.

Mal nicht so hochnäsig, junger Mann. Man muss statuslos nicht auf dem Status anderer rumreiten. Den macht sich niemand selbst.

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Artus01  05.02.2020, 13:13
@Sirius66
Mal nicht so hochnäsig, junger Mann

Immer wieder schö wenn man solchen Mist liest, ich bin älter als Du.

Man muss statuslos nicht auf dem Status anderer rumreiten

Oh, ich habe einen sogenannten "Status" schon ein paar mal erreicht. Man muss das ber nicht annehmen und solange hier sehr viel Flachpfeifen damit herumlaufen kann mir der Status gestohlen bleiben.

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Sirius66  05.02.2020, 13:46
@Artus01

Dann bring ihn doch nicht ins Spiel. Ich tue das ja schließlich auch nicht.

Jedem, der mir sagt, ich müsse aufgrund meines STATUS Dieses oder Jenes wissen, mich auf eine bestimmte Art äußern oder benehmen, schreibe ich erstmal und grundsätzlich Neid zu.

Ein Expertenstatus bekommt man dadurch, dass andere User Antworten als "hilfreich" auszeichnen. Der Status ist also genauso unbestimmt und dehnbar wie das Prädikat selbst. Denn "hilfreich" garantiert weder Richtigkeit noch Sachlichkeit.

Ich selbst lege auf den Experten keinerlei Wert, kann es aber nicht beeinflussen. Kritik an dem Status wäre also besser an GF gerichtet, als an mich.

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Was soll ich jetzt tun?

Deine Entscheidung, als Beschuldigter musst Du der Vorladung nicht Folge leisten.

Nicht hingehen ist m.E. falsch. Damit steht die Beschuldigung widerspruchslos im Raum und der StA dürfte dann ohne Weiteres einen Strafbefehl beantragen oder Anklage erheben.

An deiner Stelle würde ich hingehen und mir anhören, was exakt vorgeworfen wird, evtl. Akteneinsicht verlangen und mich erst dann zur Sache äußern.

Vielleicht ist die Sache mit ein paar Erklärungen richtig zu stellen. Gerade im Onlinehandel sind grundlose Betrugsanzeigen häufig.

Einen Anwalt würde ich noch nicht beauftragen, es ist einfach eine Kosten-/Nutzenrechnung.

Als Beschuldigter eines Strafverfahrens brauchst Du einer polizeilichen Vorladung nicht Folge zu leisten. Erst wenn diese von der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht kommt, bist Du verpflichtet, zu erscheinen.

Allerdings würde ich das gesamte weitere Vorgehen mit einem Rechtsanwalt besprechen. Nicht kooperieren darf die nicht negativ angerechnet werden. Allerdings wirft es auch kein positives Bild auf dich.


Artus01  04.02.2020, 20:18
Erst wenn diese von der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht kommt, bist Du verpflichtet, zu erscheinen.

Stimmt, zu dieser Pflicht kommt noch das man Angabrn zur Person machen muss, dann ist es mit den Plichten auch schon getan.

Allerdings würde ich das gesamte weitere Vorgehen mit einem Rechtsanwalt besprechen.

Ja klar und dann richtig Geld auf den Tisch legen. Ein Anwalt ist noch viel zu verfrüht.

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ZuumZuum  04.02.2020, 20:24
@Artus01

Ein Anwalt ist noch viel zu verfrüht.

Wie willst Du bitte Akteneeinsicht erhalten? Jedes Wort bei der Einvernehmung kann das Falsche sein, vor allem wenn man nicht mal ahnt, um was es eigentlich geht. Geld sparen kann man auf andere Weise sinnvoller.

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Artus01  04.02.2020, 20:32
@ZuumZuum
Wie willst Du bitte Akteneeinsicht erhalten?

Das braucht man derzeit noch nicht.

Jedes Wort bei der Einvernehmung kann das Falsche sein,

Deshalb geht man da ja auch nicht hin.

Geld sparen kann man auf andere Weise sinnvoller.

Stimmt, vor allem wenn man beim Anwalt war und der Staatsanwalt stellt das Verfahren ein. Dann bleibt man nämlich auf den Kosten sitzen.

Thema Akteneinsicht. Zum derzeitigen Zeitpunkt bekommt man sie ohnehin nicht, auch ein Anwalt nicht, das macht auch keinen Sinn. Erst wenn der Fall ausermittelt ist, kann man mit Akteneinsicht was anfangen. Die Bekommt man aber auch ohne Anwalt:

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__147.html

Abs. 4.

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ZuumZuum  04.02.2020, 20:38
@Artus01

Stimmt, vor allem wenn man beim Anwalt war und der Staatsanwalt stellt das Verfahren ein. Dann bleibt man nämlich auf den Kosten sitzen.

Aber das Geld ist nicht in den Sand gesetzt. Bastelst Du auch erst selber an deiner Hauselektrik oder Heizungsanlage rum, bevor Du dann doch einen Fachmann bestellst, nachdem Du einen Kurzen verursacht, oder den Kessel gesprengt hast?

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Artus01  04.02.2020, 20:44
@ZuumZuum
Aber das Geld ist nicht in den Sand gesetzt.

Natürlich ist es das wenn das Verfahren eingestellt wird. Ist das so schwer zu begreifen? Wenn wirklich was von Staatsanwalt in Richtung Strafbefehl oder Anklag kommt und man ist sich sicher unschuldig zu sein, ist das genau der Zeitpunkt zu einem Anwalt zu gehen. Den bezahlt dann nämlich die Justizkasse, da es ja zu einem Freispruch kommen muss.

Bastelst Du auch erst selber an deiner Hauselektrik oder Heizungsanlage rum, bevor Du dann doch einen Fachmann bestellst,

Aha, der Apfel/Birnen Vergelich. An meiner Hauselektrik muss ich, wenn ich "basteln" will selbst aktiv werden. Bei einer Beschuldigtenvernehmung nicht.

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RedTwist 
Beitragsersteller
 04.02.2020, 20:15

Ich bin alleinerziehende Mama und beziehe Aufgrund dessen das meine kleine erst 1 Jahr alt ist Sozialleistungen und kann mir somit keinen Anwalt leisten 😔

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ZuumZuum  04.02.2020, 20:22
@RedTwist

Das wird weder Staatsanwalt noch ein Gericht beeindrucken. Spätestens wenn Du da warst, und man dir gesagt hat, was man dir vorwirft, wirst Du so oder so anwaltliche Hilfe benötigen. Du mußt ja zur Sache erst einmal keinen Angaben machen. Jedes falsche Wort kann dir allerdings das Genick brechen. Und genau dazu ist der Anwalt dann gut, um die genaue Wortwahl zu finden und zu treffen.

Du bist alleinerziehend mit einjähriger Tochter? In welchem Verhältnis stehst Du zum Erzeuger?

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Eine Vorladung beinhaltet üblicherweise die Schilderung des Sachverhalts. Wird wohl besser sein einen Anwalt zu nehmen.