Kaufvertrag Definition?
Meine Definition wäre.
Ein Kaufvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Verkäufer und einem Käufer über einen bestimmten Kaufgegenstands zu einem vorher festgelegten Kaufpreis.
Ist die Definiton so korrekt, oder würdet ihr es anders definieren?
4 Antworten
An sich ist der Kaufvertrag durch den § 433 BGB schon recht klar definiert. Lies dir den mal durch und schau, welche Aspekte daraus deinem Versuch noch fehlen!
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Ein Vertrag durch den der Käufer vom Verkäufer eine Sache oder ein Recht erwirbt, wofür der Käufer als Gegenleistung den Kaufpreis zu entrichten hat.
So hab ichs gelernt.
Was du schreibst ist per se nicht falsch... das sind halt die Basisvoraussetzungen für eine auf einen Vertrag gerichtete Willenserklärung, dass beide Parteien, der Kaufgegenstand und der Preis deutlich sind.
Ein Kaufvertrag kommt zustande durch Abgabe und Annahme übereinstimmender Willenserklärungen, die darauf gerichtet sind, dem einen Besitz und Eigentum an einem Kaufgegenstand zu verschaffen und dem anderen dafür Besitz und Eigentum von Geld oder einer geldwerten Leistung..
So würde ich das auch definieren.
Nicht vergessen, Widerrufsrecht/belehrung, Frist zur Begleichung der Rechnung, Umtausch.
Das hat m. E. nichts in der Definition eines Kaufvertrages zu suchen.
Höchstens was im Kaufvertrag selbst... aber das wären nur Beispiele, was alles da reinkommen KANN (aber nicht muss, weil das Gesetz entsprechende Regelungen hat))